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RRB Nr. 180/2012

Berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung, Projektauftrag

29 da favrer 2012German8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Februar 2012

180. Berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung (Projektauftrag)

Erwägungen

1. Situation in der beruflichen Grundbildung Die kantonale Verwaltung und die unselbstständigen öffentlich- rechtlichen Anstalten stellen auf der Grundlage des 2004 erlassenen eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes ein breites Angebot an Aus- bildungsplätzen für die interne berufliche Grundbildung zur Verfügung. Trotz Sanierungsprogrammen fördert der Kanton als bedeutender Arbeitgeber und Lehrbetrieb weiterhin die Ausbildung der Lernenden und stellt für den Erhalt und Ausbau von Lehrstellen die entsprechen- den Mittel bereit. Insgesamt sind bei den kantonalen Dienststellen rund 850 Lernende in der Ausbildung. Von 2005 bis 2009 hat die Anzahl Lehr- stellen um 209 zugenommen. Damit unterschiedliche Vorbildungen und schulische Leistungen der Jugendlichen berücksichtigt werden können, stehen Lehrstellen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen zur Verfügung. Neben Ausbildungsplätzen für die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (im Folgenden berufliche Grundbildung EFZ genannt) bietet die kantonale Verwaltung auch solche für die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (im Folgenden berufliche Grund- bildung EBA genannt) an (vgl. Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zum dringlichen Postulat KR-Nr. 129/2009 betref- fend zweijährige Grundbildung mit Berufsattest in der kantonalen Ver- waltung). Die berufliche Grundbildung EBA wurde für einfachere, eher praktische Arbeiten entwickelt und richtet sich an lernschwächere Schülerinnen und Schüler. Eine 2009 im Zusammenhang mit dem erwähnten Postulat durch- geführte Umfrage bei den Direktionen und der Staatskanzlei ergab, dass die berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung breit unterstützt wird. Bei der beruflichen Grundbildung EBA sind jedoch in der Verwaltung entsprechend den Leistungsaufträgen und Aufgaben- feldern der Ämter Grenzen gesetzt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die Voraussetzungen für die Betreuung der Lernenden so- wohl bezüglich des nötigen ausgebildeten Personals als auch der erfor- derlichen praxisorientierten Lernsituationen dem Ausbildungsauftrag entsprechen müssen.

Mit lediglich 14 Lehrstellen der zweijährigen beruflichen Grundbil- dung EBA ist die Anzahl dieser Ausbildungsplätze in der kantonalen Verwaltung eher tief im Vergleich mit dem ganzen Kanton Zürich. Gemäss Bildungsstatistik 2011 des Kantons Zürich (www.bista.zh.ch) betrug der Anteil an EBA-Lehrverträgen rund 8% aller abgeschlosse- nen Lehrverträge.

2. Handlungsbedarf Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Ab- schlüsse auf Sekundarstufe II (Mittelschule, Wirtschaftsdiplomschule, Fachmittelschule, berufliche Grundbildung) bis 2015 auf 95% zu erhö- hen (siehe Masterplan Berufsbildung 2012, Bundesamt für Berufsbil- dung und Technologie), da ein erster nachobligatorischer Ausbildungs- abschluss, z. B. eine berufliche Grundbildung, eine wichtige Vorausset- zung für die erfolgreiche Integration in die Gesellschaft und die Arbeits- welt darstellt. Zu beachten ist, dass im Kanton Zürich jährlich über 2000 Schülerinnen und Schüler ohne direkte Anschlussausbildung nach den obligatorischen neun Jahren die Volksschule verlassen. Dies betrifft insbesondere Jugendliche aus der Sekundarstufe I, Schultyp B und C (Quelle: Bildungsstatistik 2011 des Kantons Zürich). Diese Jugend- lichen sollen in Zukunft noch stärker vom wachsenden Angebot an Ausbildungsplätzen im Bereich der zweijährigen beruflichen Grundbil- dung EBA profitieren können. In vielen Fällen ermöglicht erst eine abgeschlossene Berufslehre der genannten Gruppe von Schulabgänge- rinnen und Schulabgängern den Einstieg in die Berufswelt. Anlässlich der Sitzung der Kommission für Bildung und Kultur des Kantonsrates vom 16. November 2010 wurde im Zusammenhang mit der Beratung des genannten Postulates festgehalten, dass das Potenzial für weitere Lehrstellen der beruflichen Grundbildung, insbesondere der berufli- chen Grundbildung EBA, in allen Direktionen und der Staatskanzlei vertieft abzuklären sei. Es sollen zumindest in den Direktionen, in denen praktische und handwerkliche Berufe angesiedelt sind, in Zu- kunft vermehrt zusätzliche Lehrstellen für die berufliche Grundbildung EBA geschaffen werden. Die zweijährige berufliche Grundbildung EBA, welche die bisherige Anlehre abgelöst hat, ist allerdings immer noch zu wenig bekannt. Es ist daher nach wie vor Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit notwendig, damit dieser Ausbildungstyp sich in der Wirtschaft und in der öffent- lichen Verwaltung noch besser positionieren kann und ein positiveres Image erhält. Die kantonale Verwaltung kann in einer Vorreiterrolle

einen Beitrag dazu leisten, dass mehr qualitativ gute EBA-Lehrstellen geschaffen werden und dadurch Erfahrungen mit Lernenden und in der Folge auch mit EBA-Fachkräften gesammelt werden können.

3. Fehlende direktionsübergreifende Strategie Die Berufsausbildung in der kantonalen Verwaltung liegt grundsätz- lich in der Verantwortung der einzelnen Ämter und Betriebe. Davon ausgenommen sind die Lehrverhältnisse im kaufmännischen Bereich und im Informatikbereich, die vom Personalamt der Finanzdirektion zentral für die ganze kantonale Verwaltung betreut werden. Die beruf- liche Grundbildung erfolgt somit vorwiegend nach dezentral veranker- ten Konzepten und Grundsätzen. Die kantonale Verwaltung tritt weder nach aussen noch nach innen als einheitlicher Lehrbetrieb auf. Im Wei- teren sind die Kompetenzen und Aufgaben der Berufsbildungsverant- wortlichen bei den Direktionen und der Staatskanzlei unterschiedlich geregelt. Synergien werden nur beschränkt genutzt und gemeinsame Qualitätsstandards in der Berufsbildung konnten bis jetzt kaum ent- wickelt werden. Eine direktionsübergreifende Politik und quantitative sowie qualitative Vorgaben für die Schaffung von Lehrstellen sind nur teilweise vorhanden. Für eine gezielte Förderung der Berufsbildung in der kantonalen Verwaltung im Allgemeinen und der zweijährigen Grundbildung EBA im Besonderen sind ein direktionsübergreifendes Vorgehen sowie ge- meinsam erarbeitete Grundlagen wichtige Voraussetzungen. Da die zweijährige Grundbildung EBA auch in der kantonalen Verwaltung teilweise auf Skepsis stösst, braucht es verstärkte Ausbildungen sowie geeignete Instrumente zur Unterstützung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bzw. Berufsbildungsverantwortlichen. Eine direktions- übergreifende Berufsbildungspolitik und ein Konzept zur beruflichen Grundbildung in der kantonalen Verwaltung, das vor allem auch die berufliche Grundbildung EBA thematisiert, sind als Grundlage dazu unabdingbar.

4. Projektauftrag, Zielsetzungen und Geltungsbereich Mit dem Projekt «Berufliche Grundbildung in der kantonalen Ver- waltung» werden folgende Ziele angestrebt: – Die kantonale Verwaltung stützt ihre Ausbildungstätigkeit auf eine direktionsübergreifende Haltung zur Berufsbildung. – Für die berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung wer- den direktionsübergreifende Standards und Vorgaben vereinbart und in einem Konzept zusammengefasst. Die berufliche Grundbildung umfasst sowohl die berufliche Grundbildung EFZ wie auch die be- rufliche Grundbildung EBA.

– Die kantonale Verwaltung ist als attraktiver Lehrbetrieb, der die so- ziale Verantwortung gegenüber den Jugendlichen wahrnimmt, nach innen und aussen gestärkt. – Die kantonale Verwaltung nutzt das vorhandene Potenzial für die Schaffung weiterer Lehrstellen, insbesondere auch im Bereich der beruflichen Grundbildung EBA. – Der direktionsübergreifende Wissenstransfer und verstärkte Aus- tausch rund um die berufliche Grundbildung ist sichergestellt. Der Geltungsbereich des Projekts umfasst die kantonale Verwaltung im Kanton Zürich. Die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und die Rechtspflege sind eingeladen, die Projektzielsetzungen und -ergebnisse ganz oder teilweise zu übernehmen.

5. Vorgehen Das Projekt lässt sich in folgende Teilschritte gliedern: – Sammeln von Informationen zu Struktur, Organisation und Zu- ständigkeiten der beruflichen Grundbildung in der kantonalen Ver- waltung; – Identifikation des Potenzials an Lehrstellen bei den Direktionen und der Staatskanzlei in bestehenden und neuen beruflichen Grundbil- dungen mit Schwerpunkt der beruflichen Grundbildung EBA; – Ermittlung des berufsspezifischen Bedarfs nach qualifizierten Fach- kräften mit beruflicher Grundbildung EBA für die Erbringung der staatlichen Leistungen des Kantons; – Erarbeitung von Instrumenten, welche die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bei der Schaffung und Führung von Lehrstellen der beruflichen Grundbildung EBA unterstützen.

6. Projektorganisation und Projektplanung Das vorliegende Projekt beruht auf der Zusammenarbeit des Mittel- schul- und Berufsbildungsamtes (MBA) und des Personalamtes (PA). Die Personalbeauftragten der Direktionen und der Staatskanzlei bilden den Projektausschuss. Die Personalbeauftragten der selbstständigen Anstalten und der Rechtspflege sind zur Mitarbeit einzuladen. Die Projektleitung obliegt dem Personalamt. Das Projektteam besteht aus je einer oder einem Berufsbildungsverantwortlichen pro Direktion und der Staatskanzlei.

Folgender Zeitplan wird für das Projekt «Berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung» festgelegt: Projektauftrag genehmigt (RRB) Anfang 2012 Direktionsübergreifendes Konzept für die berufliche 3. Quartal 2012 Grundbildung erarbeitet Zusätzliche Lehrstellen für die berufliche Ende 2012 Grundbildung EBA identifiziert Lehrstellen schaffen und Lernende rekrutieren ab 1. Quartal 2013

7. Kosten und Nutzen Die Projektkosten ergeben sich zur Hauptsache aus den intern aufzuwendenden Projektarbeitsstunden; dazu kommen allenfalls Aus- gaben für externe Fachpersonen. Die Berechnung der Kostenfolgen aus der Umsetzung der Projekt- ergebnisse ist Bestandteil der Projektarbeiten. Der Masterplan Berufs- bildung 2012 des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie hält in diesem Zusammenhang fest, dass die berufliche Grundbildung für zwei Drittel der ausbildenden Betriebe bereits während der Ausbildung eine lohnende Investition sei. Die Erträge der Lernenden würden die durch ihre Ausbildung bedingten Aufwendungen übersteigen. Bei den restlichen Lehrverhältnissen rechne sich in den meisten Fällen die Investition, wenn Lernende nach der Ausbildung weiterbeschäftigt wer- den. Dadurch könnten Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten ein- gespart werden. Gesamthaft wird die berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung durch das Projekt gestärkt: Die kantonale Verwaltung positioniert sich als attraktive Arbeitgeberin und spannender Lehrbe- trieb. Indem die Verwaltung ein besonderes Augenmerk auf die beruf- liche Grundbildung EBA legt, wird auch einer politischen Forderung entsprochen. Die kantonale Verwaltung leistet damit einerseits einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des eigenen langfristigen Bedarfs nach Fachkräften. Anderseits trägt sie dazu bei, sozial oder schulisch benachteiligten Jugendlichen den Einstieg in die Berufswelt zu ermög- lichen und wirkt damit aktiv dem erhöhten Risiko der Jugendarbeits- losigkeit mit den entsprechenden Folgekosten entgegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat

I. Die Finanzdirektion wird beauftragt, das Projekt «Berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung» durchzuführen.

II. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, – die Finanzkontrolle, – den kantonalen Ombudsmann, – den Datenschutzbeauftragten, – die Parlamentsdienste des Kantonsrates, – die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte (c/o Verwaltungsgericht), – die Fachhochschulen, – die Universität, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, – das Universitätsspital, Spitaldirektion, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, – das Kantonsspital Winterthur, Spitaldirektion, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, – das Zentrum für Gehör und Sprache, Leitungsteam, Frohalpstrasse 78, 8038 Zürich, – die Gebäudeversicherung, Direktion, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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