RRB Nr. 180/2013
Planungs- und Baugesetz, Änderung, behindertengerechtes Bauen, Inkraftsetzung
27 da favrer 2013German1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Februar 2013
180. Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 22. Oktober 2012;
Erwägungen
behindertengerechtes Bauen), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 22. Oktober 2012 eine Änderung des Pla- nungs- und Baugesetzes (behindertengerechtes Bauen, ABl 2012-10-26). Mit Verfügung vom 10. Januar 2013 stellte die Direktion der Justiz und des Innern die Rechtskraft des Beschlusses fest (ABl 2013-01-18). Gegen diese Verfügung wurde kein Stimmrechtsrekurs gemäss §§ 19 ff. VRG erhoben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 22. Oktober 2012 des Planungs- und Bau- gesetzes (behindertengerechtes Bauen) wird auf den 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Bau- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi