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Decision

RRB Nr. 1885/2008

Teuerungszulage auf 1. Januar 2009

3 da december 2008German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2008

1885. Teuerungszulage auf 1. Januar 2009

Erwägungen

Gemäss § 42 der Personalverordnung (PVO) setzt der Regierungsrat jeweils gemäss dem Zürcher Städteindex der Konsumentenpreise vom November die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest. Er berücksichtigt dabei angemessen die Situation des kantonalen Finanzhaushaltes sowie das wirtschaftliche Umfeld. Der Zürcher Städte- index der Konsumentenpreise, Basis Dezember 2005, ist im November 2008 auf 103,8 Punkte gestiegen. Daraus ergibt sich gemäss Statistik Stadt Zürich gegenüber dem Stand vor einem Jahr eine Teuerung von 1,7%. Im Voranschlag 2009 eingestellt sind für den Teuerungsausgleich 1,6%. Trotzdem soll der volle Teuerungsausgleich ausgerichtet werden. Für 2009 ergeben sich daraus Mehrkosten von 4,5 Mio. Franken, welche innerhalb der Budgettoleranz liegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Jahr 2009 wird dem Staatspersonal sowie den Bezügerinnen und Bezügern von staatlichen Ruhegehältern eine Teuerungszulage von 1,7% ausgerichtet. Die Teuerung gemäss Zürcher Städteindex der Kon- sumentenpreise, Basis Dezember 2005, von 103,8 Punkten gilt als aus- geglichen.

II. Veröffentlichung von Dispositiv I im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei, das Kassationsgericht, das Obergericht, das Sozialversicherungs- gericht, das Verwaltungsgericht, die Universität, die Zürcher Fachhoch- schulen, die kantonale Gebäudeversicherung, das Universitätsspital, das Kantonsspital Winterthur, den Kirchenrat, die Römisch-katholische Zent- ralkommission, den kantonalen Ombudsmann, die Parlamentsdienste des Kantonsrates, die Finanzkontrolle, den Datenschutzbeauftragten sowie die Vereinigten Personalverbände (RA Rahel Bächtold, Limmat- quai 52, Postfach 2720, 8022 Zürich).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi