RRB Nr. 1928/2008
Verein Zürcher Aids-Hilfe, Staatsbeitragsberechtigung, Erneuerung
9 da december 2008German6 min
Source zh.ch
Verein Zürcher Aids-Hilfe, Staatsbeitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2008
1928. Zürcher Aids-Hilfe
Erwägungen
(Erneuerung der Staatsbeitragsberechtigung) Seit den 1980er-Jahren haben sich das HI-Virus und die Folgeerkrankung Aids weltweit ausgebreitet. In der Schweiz konnte nach einem anfäng- lichen Anstieg der Ansteckungen unter anderem infolge guter Präven- tionskampagnen ein Rückgang der Neuerkrankungen erzielt werden. In den letzten Jahren ist wieder eine Zunahme der Ansteckungen fest- gestellt worden. Besonders betroffen sind Männer, die mit Männern Geschlechtsverkehr haben, sowie Migrantinnen und Migranten. Dank den heutigen Behandlungsmethoden hat sich die Lebenserwartung von HIV-positiven Menschen stark verbessert. Trotz intensiver Forschung bleibt Aids aber eine ansteckende und lebensbedrohliche Krankheit. Es ist daher ein vorrangiges Anliegen in der Präventionsarbeit, Personen- gruppen mit grosser Ansteckungsgefahr zu identifizieren und mit gezielten Angeboten für ihr Gesundheitsrisiko zu sensibilisieren. Auf dem Gebiet der Aidshilfe und -prävention sind verschiedene Akteure tätig: Die Beratungsstelle Zürcher Aids-Hilfe (ZAH) wurde 1985 als Reaktion auf die starke Zunahme von HIV-Infektionen und Aids- Erkrankungen gegründet. Sie setzt sich auf vielfältige Art und Weise für die Verhinderung der Ansteckung mit dem HI-Virus sowie für eine Ver- besserung der Lebensqualität von angesteckten Personen ein. Dabei besteht auch eine enge Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz. Das Präventionsprojekt «HERRMANN» ist eine Informations- und Beratungsstelle, die sich direkt an Männer richtet, die der Prostitution nachgehen. Das ursprünglich von der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme gegründete und später vom Verein Zürcher Sozial- projekte übernommene Projekt fusionierte 2005 mit der ZAH. Das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich betreibt im Rahmen seiner medizinisch-sozialen Dienste schwergewichtig thera- peutische Angebote für Frauen und suchtmittelabhängige Personen, während sich das Projekt Isla Victoria der Zürcher Stadtmission auf die Präventionsarbeit bei Migrantinnen im Sexgewerbe konzentriert. In Winterthur wird mit der Aids-Infostelle eine kleinere, regionale Fach- stelle betrieben, die sich insbesondere im Bereich der Jungendarbeit sehr gut etabliert hat. Gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1970 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Epidemiengesetz, SR 818. 101) hat der Kanton Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krank- heiten zu treffen. § 46 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007 (GesG)
verlangt zudem die Unterstützung von Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und zur Ver- hütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten (Präven- tion). Dabei können diese Aufgaben an Dritte delegiert und die Mass- nahmen Dritter bis zu 100% subventioniert werden (§ 46 Abs. 2 GesG). Die Unterstützung der ZAH durch den Kanton wurde mit RRB Nr. 1114/1989 auf 50% des von der Stadt Zürich gewährten Beitrages von Fr. 500 000 festgesetzt. Die Stadt Zürich hat der ZAH in der Folge jedes Jahr Fr. 500 000 überwiesen und dem Kanton Fr. 250 000 in Rech- nung gestellt. Mit RRB Nr. 1947/2000 ist diese Beitragsregelung um acht Jahre verlängert worden. Mit RRB Nr. 1070/2001 wurde die Kantons- subvention auf je Fr. 260 000 erhöht. Zusätzlich erhielt die ZAH vom Kanton jährlich Fr. 30 000 für das Präventionsprojekt HERRMANN. Die Aids-Infostelle Winterthur wird mit Fr. 90 000 pro Jahr unterstützt (RRB Nr. 1947/2000), während das Projekt Isla Victoria der Stadtmission bis 2008 eine Unterstützung in der Höhe von Fr. 30 000 pro Jahr erhielt. Die mit RRB Nr. 1947/2000 zuerkannte Staatsbeitragsberechtigung für die ZAH läuft Ende 2008 aus. Mit Schreiben vom 26. Juni 2008 hat die ZAH daher einen Antrag auf Erneuerung der Beitragsberechtigung für die Jahre 2008 bis 2016 gestellt. Die ZAH erfüllt weiterhin gestützt auf § 46 GesG die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbei- trägen. Die Beitragsberechtigung kann gestützt auf § 4 des Staatsbei- tragsgesetzes (LS 132.2) wiederum für die Dauer von acht Jahren er- neuert werden. Anlässlich dieser Erneuerung der Staatsbeitragsberech- tigung soll aber die Abgeltung der entsprechenden Aktivitäten durch den Kanton vereinfacht werden. Die ZAH ist in den letzten Jahren in der HIV/Aids-Prävention zur Hauptansprechpartnerin für den Kanton geworden. Sie soll daher ab 2009 neben der Aids-Infostelle Winterthur die alleinige Empfängerin von Staatsbeiträgen in diesem Bereich wer- den. Für die Projekte HERRMANN der ZAH und Isla Victoria der Zürcher Stadtmission wird es keine separate Auszahlung mehr geben. Die Koordination dieser Projekte obliegt künftig der ZAH, deren Bei- trag entsprechend erhöht wird. Nach dieser Neuregelung ist eine indi- rekte Auszahlung des Kantonsbeitrages über die Stadt an die ZAH nicht mehr sinnvoll. Die Vorgaben des aktuellen nationalen HIV/Aids-Programms bilden die Grundlage für die Bekämpfung von HIV-Infektionen und Aids. Die vom Regierungsrat auf Antrag der Gesundheitsdirektion auf Amts- dauer gewählte Kommission für Aidsfragen koordiniert die Tätigkeiten im Kanton Zürich. Die ZAH ist in der kantonalen Kommission für Aidsfragen vertreten und sie erfüllt in der HIV/Aids-Prävention fol- gende Aufgaben:
a) Allgemeine Information und Beratung der Zürcher Bevölkerung zum Themenkomplex HIV / Aids / sexuell übertragbare Krankheiten durch entsprechende Öffentlichkeits- und Medienarbeit sowie durch das anonyme Beratungstelefon und die E-Mail-Beratung b) Aktive Präventionsmassnahmen gemäss dem aktuellen, nationa- len HIV/Aids-Programm bei gefährdeten Zielgruppen: – Homo- und heterosexuelle Männer – Migrationsbevölkerung – Freier (Sexgewerbe) – Jugendliche (in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Sexualpäda- gogik Lust & Frust) c) Sekundärpräventive Massnahmen bei Menschen mit HIV-Infek- tionen: – Allgemeine Gesundheitsförderung – Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten bei HIV-positiven Personen – Psychosoziale und die medizinische Behandlungen ergänzenden Fach- beratungen d) Besondere Massnahmen: – Betrieb des Test- und Behandlungszentrums Checkpoint Zürich – Interkulturelle Prävention bei der Migrationsbevölkerung (Mediato- renprojekt MediatHIV) – Prävention bei der Zielgruppe Freier im Rahmen des Projektes Don Juan – Präventionsangebote in Zürcher Clubs mit Möglichkeit zur Prostitu- tion (Bordelle und Cabarets) unter Einbezug der Betreiber e) Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren wie der Stadtmission zur Ergänzung der Angebote Für die Erfüllung dieser Aufgaben soll dem Verein Zürcher Aids- Hilfe für die Jahre 2009 bis 2016 eine Subvention als gebundene Aus- gabe gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes von jährlich Fr. 350 000 zugesichert werden. Dies entspricht rund 25% des budgetier- ten Aufwandes von 1,5 Mio. Franken. Der Verein wird von der Stadt Zürich, von Aids-Hilfe Schweiz und dem Bundesamt für Gesundheit unterstützt und verwendet auch Mitgliederbeiträge und private Spenden für seine Aufgaben. In der kantonalen Subvention sind Fr. 60 000 für die Projekte HERRMANN und Isla Victoria enthalten. Zudem gilt damit die seit 1992 aufgelaufene Teuerung als ausgeglichen. Die Fr. 350 000 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2009 bis 2012 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, unter Konto 3636 2 62010 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Verein Zürcher Aids-Hilfe wird für die Jahre 2009 bis 2016 als beitragsberechtigt anerkannt. Die Beitragsberechtigung kann vorzeitig dahinfallen, insbesondere bei Änderungen des übergeordneten Rechts oder wenn Auflagen nicht erfüllt werden.
II. Für Massnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung im HIV/Aids-Bereich wird dem Verein Zürcher Aids-Hilfe eine Subvention von jährlich Fr. 350 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zugesichert.
III. Mitteilung an den Verein Zürcher Aidshilfe, Birmensdorfer- strasse 169, Postfach 8018, 8036 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi