RRB Nr. 199/2020
Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2018/2019, Kenntnisnahme
4 da mars 2020German4 min
Source zh.ch
Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2018/2019, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2020
199. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2018/2019)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412. 100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet die Fachstelle dem Regierungsrat jährlich einen Ge- samtbericht über den Stand der Schulen. Diese Beurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie der Daten aus den schriftlichen Umfragen. Der vorliegende zwölfte Gesamtbericht 2018/2019 bezieht sich auf das dritte Jahr des dritten Evaluationszyklus. Der Bil- dungsrat hat den Gesamtbericht an seiner Sitzung vom 3. Februar 2020 zur Kenntnis genommen.
2. Zusammenfassende Ergebnisse Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat im Berichtsjahr 2018/2019 98 Regelschulen und neun Sonderschulen evaluiert. Das Evaluations- verfahren mündet in Kernaussagen und Stärken und Schwächen in acht (bei Primarschulen) bzw. neun (bei Sekundarschulen) verschiedenen Qualitätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad dieser auf dem Zürcher Handbuch Schulqualität beruhenden Qualitätsansprüche entlang der Prädikate «Exzellente Praxis», «Fortgeschrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Die nach- folgende Abbildung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr evalu- ierten Regelschulen. Auch im Schuljahr 2018/2019 ist die Qualität an den Zürcher Volks- schulen mehrheitlich gut. An mehr als 80% der Schulen wird die Praxis in den Qualitätsbereichen Schulgemeinschaft, Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Berufswahlvorbereitung (an Sekundarschulen) als fortge- schritten oder gar exzellent eingestuft. Im Qualitätsbereich Unterrichts- gestaltung trifft dies bei gut drei Vierteln der Schulen zu. In den Berei- chen Individuelle Lernbegleitung und Sonderpädagogische Angebote gilt dies noch für rund 50% bis 60% der Schulen.
Die Qualitätsansprüche zur Beurteilung der Schülerinnen und Schü- ler sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung hingegen erfüllen zwi- schen 60% und 70% der Schulen lediglich teilweise («Funktionsfähige Praxis»). Die Einstufung «Ungenügende Praxis» kommt in zwei Fällen vor, einmal im Bereich der Individuellen Lernbegleitung und einmal im Bereich von Qualitätssicherung und -entwicklung.
Qualitätsausprägungen 2018/2019
Schulgemeinschaft
Unterrichtsgestaltung
Individuelle Lernbegleitung
Sonderpädagogische Angebote
Beurteilung der Schülerinnen und Schüler
Schulführung
Qualitätssicherung und -entwicklung
Zusammenarbeit mit den Eltern
Berufswahlvorbereitung
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
■ Exzellente Praxis ■ Fortgeschrittene Praxis ■ Funktionsfähige Praxis ■ Ungenügende Praxis
Verteilung der Ausprägungen der beurteilten Qualitätsansprüche, Schuljahr 2018/2019 (n=98)
Im Schuljahr 2018/2019 wurden bei zwei Regelschulen wesentliche Qualitätsmängel im Sinne des Volksschulgesetzes festgestellt. Dies wurde den Schulen jeweils an der Rückmeldeveranstaltung erläutert und in den Evaluationsberichten festgehalten. Die betroffenen Schulpflegen wurden in der Folge aufgefordert, aufgrund der Empfehlungen gemeinsam mit der Schulleitung einen Massnahmenplan zur Qualitätsentwicklung zu erarbeiten. In der Folgeevaluation wird die Fachstelle für Schulbeurtei- lung feststellen, inwieweit die ergriffenen Massnahmen umgesetzt wor- den sind. Seinen inhaltlichen Schwerpunkt widmet der Gesamtbericht 2018/ 2019 der Schulführung. Diese hat eine zentrale Bedeutung für die Siche- rung und Entwicklung der Qualität. Die Arbeit, die im Bereich der Schul- führung geleistet wird, kann insgesamt als gut eingestuft werden. Wenn in Evaluationsberichten Kritik an der Schulführungsarbeit angebracht wird, betrifft diese meist die pädagogische Führung oder die Personal- führung.
Der der Beurteilung zugrunde liegende Qualitätsanspruch «Eine wir- kungsvolle Führung der Schule im personellen, pädagogischen und or- ganisatorischen Bereich ist gewährleistet» wurde an fast allen evaluierten Regelschulen als «Fortgeschrittene Praxis» oder zumindest als «Funk- tionsfähige Praxis» beurteilt. In 9% der Fälle wurde die Bewertungsstufe «Exzellente Praxis» gewählt. Die Fachstelle für Schulbeurteilung meldet die Evaluationsergebnis- se den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf System- ebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kennt- nisnahme des Jahresberichtes durch den Regierungsrat mit Verantwort- lichen der Bildungsdirektion sowie mit Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden besprochen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Eva- luationen des Schuljahres 2018/2019 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli