RRB Nr. 1993/2009
Psychiatrie-Zentrum Hard, Sofortmassnahmen Küche, Ausgabe
9 da december 2009German4 min
Source zh.ch
Psychiatrie-Zentrum Hard, Sofortmassnahmen Küche, Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2009
1993. Psychiatrie-Zentrum Hard (Sofortmassnahmen Küche)
Erwägungen
In der Küche des Psychiatrie-Zentrums Hard (PZH) werden pro Tag rund 800 Mahlzeiten hergestellt. Die Küche weist grössere altersbedingte Mängel auf. Zudem wurden von der Lebensmittelkontrolle der Ge- meinde Embrach verschiedene Verstösse gegen die Lebensmittelge- setzgebung festgestellt, die umgehend zu beheben sind. Die festgestell- ten baulichen und hygienischen Mängel betreffen sowohl die Geräte als auch die haustechnischen Anlagen sowie die Böden, Wände und Decken und die Arbeitsoberflächen der Küche. Im Dezember 2008 legte die Baudirektion ein umfassendes Sanierungs- projekt für die Küche mit Kosten von rund 16 Mio. Franken vor. Der Entscheid des Regierungsrates, die Stammkliniken der Psychiatriere- gionen Zürcher Unterland (PZH) und Winterthur (Integrierte Psychiatrie Winterthur ipw) zusammenzulegen und im Zuge dieser Reorganisation einen Teil des Areals des PZH im Baurecht an den Krankenheimver- band Zürcher Unterland (KZU) abzutreten (siehe dazu RRB Nrn. 1960/2008 und 1160/2009), hat jedoch auch Folgen für die Infrastruktur. Da vorgesehen ist, dass auch der Wirtschaftstrakt, in dem sich die Küche befindet, an den KZU abgetreten wird und da die umfassende Sanie- rung nicht mehr vor der Abtretung durchgeführt werden kann und soll, liegt die Verantwortung für die umfassende Sanierung nicht mehr beim Kanton. Falls sich der KZU allerdings für eine umfassende Küchensa- nierung entscheidet (denkbar ist auch ein Outsourcing der Verpfle- gung) und falls der Kanton auch dannzumal noch Kostenanteile an die Investitionen im Langzeitbereich leistet, wird sich der Kanton auch an den Kosten der Küchensanierung beteiligen müssen. Um die Betriebstauglichkeit der Küche bis zum Zeitpunkt, in dem die genannten Entscheide gefällt werden, sicherzustellen, müssen die grössten Mängel der Küche mit Sofortmassnahmen beseitigt werden. Das kantonale Hochbauamt wurde deshalb beauftragt, ein Massnah- menpaket auszuarbeiten, das in den nächsten Jahren einen gesetzes- konformen Betrieb der Küche sicherstellt.
Das Sanierungsprojekt sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Ersatz des Boden- und Wandbelages, – Einbau einer neuen Fluchtwegtüre, – teilweise Erneuerung der Stark- und Schwachstromanlagen, – Erneuerung der Wasserleitungen, – Sanierung der Schiebetüren, – Erweiterung der Lüftungshaube, – Lieferung und Montage von acht Küchengrossgeräten. Die Sanierung erfolgt in drei Phasen bei laufendem Küchenbetrieb. Zur Durchführung der baulichen Massnahmen ist für jede Phase die staubdichte Abtrennung des jeweiligen Bauabschnitts notwendig. Das kantonale Hochbauamt hat durch das Büro Heinz Aebi Baulei- tungen, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom Juni 2009 Fr. 1 775 000 (Kostenstand 1. April 2009, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 273 000 Gebäude 665 000 Betriebseinrichtungen 652 000 Umgebung 25 000 Reserve (rund 9%) 160 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 1 775 000
Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibungs- Abschreibung Zinsen (3,25%) satz % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 14% 246 600 4 000 3% 7 400 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 4% 66 200 1 100 3% 2 000 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 11% 193 900 3 200 3% 5 800 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 71% 1 268 300 20 600 5% 63 400 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 100% 1 775 000 28 900 78 600 Total Baukosten 1 775 000 Total Kapitalfolgekosten 107 500
Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Der Projektierungskredit wurde bereits am 3. März 2005, vor Inkraft- treten der Immobilienverordnung, bewilligt. Ein formeller Projektan- trag gemäss § 15 der Immobilienverordnung ist somit hinfällig. Für das Vorhaben ist eine Ausgabe von Fr. 1 775 000 zu bewilligen. Dabei handelt es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung, die der Erneuerung und Anpassung der betriebsnotwendigen Infrastruktur dient. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6460.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2009 sind für das Vorhaben Fr. 150 000 eingestellt. Der rest- liche Betrag ist im Entwurf zum Budget 2010 eingestellt. Das Antragsbereinigungsverfahren mit der Finanzverwaltung gemäss den §§ 40 und 41 der Verordnung über die Organisation des Regierungs- rates und der kantonalen Verwaltung wurde durchgeführt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sofortmassnahmen Küche des Psychiatrie-Zentrums Hard wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 775 000 bewilligt (Kostenstand 1. April 2009). Der Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.
II. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung.
III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi