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Decision

RRB Nr. 20/2018

Energieplanungsbericht 2017, Verabschiedung

9 da schaner 2018German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Januar 2018

20. Energieplanungsbericht 2017 (Verabschiedung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gestützt auf § 4 des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (EnerG, LS 730.1) und § 2 der Energieverordnung vom 6. November 1985 (EnerV, LS 730.11) hat der Regierungsrat dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht zu erstatten über die Grundlagen der gegenwärtigen und künftigen Energienutzung und -versorgung sowie über die langfristig anzustrebende Entwicklung. Das am 21. Mai 2017 von den Schweizer Stimmberechtigten beschlos- sene erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 stimmt mit den im Energieplanungsbericht 2013 beschriebenen kantonalen Stossrichtungen überein. Die energiepolitischen Ziele des Regierungsrates bleiben daher im bestehenden Rahmen. Auf nationaler Ebene ist aber weiterhin noch un- geklärt, welche Stellung die Schweizer Elektrizitätswirtschaft im libera- lisierten europäischen Strommarkt einnehmen soll. Damit verknüpft ist die Frage des anzustrebenden Selbstversorgungsgrads der Schweiz. Beim nun vorliegenden Energieplanungsbericht 2017 handelt es sich um eine reine Berichterstattung, wie in § 4 EnerG formuliert. Der Bericht enthält keine konkreten Massnahmen. Vom Kantonsrat zu beschliessende Massnahmen werden diesem mittels eigenständiger Vorlagen unterbreitet.

B. Schwerpunkte der kantonalen Energieplanung Bevölkerung und Wirtschaft sollen auch künftig sicher und kostengüns- tig sowie zunehmend ohne negative Auswirkungen auf die Umwelt mit Energie versorgt werden. Schwerpunkte der kantonalen Energiepolitik sind weiterhin, die Energieeffizienz zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energien sowie Abwärme an der Energieversorgung zu erhöhen und den CO2 -Ausstoss zu vermindern. Wie schon im Energieplanungsbericht 2013 dargestellt, sollen die Möglichkeiten bereits bekannter und bewährter Technologien ausgeschöpft und neue Innovationen genutzt werden. Die Energiewirtschaft, die für die Energieversorgung zuständig ist, arbeitet nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Damit auch sie die eingeschla- gene Richtung der Energiepolitik mitträgt, soll der Staat planerische Rah- menbedingungen schaffen und soweit nötig auch Anreize setzen und Ver- bote erlassen.

Die Umsetzungsschritte, die sich der Regierungsrat mit dem Energie- planungsbericht 2013 vorgenommen hat, sind weitgehend erfolgt. Seit Jah- ren steigt der Energiebedarf pro Kopf nicht mehr an und der CO2 -Ausstoss pro Kopf sinkt. Diese Entwicklung soll weiterhin unterstützt und zweck- mässig beschleunigt werden. Für die nächsten vier Jahre sind im Energie- planungsbericht 2017 für die Energieversorgung und Energienutzung unter anderem folgende Schwerpunkte angegeben: – Energetisch optimierte Bauerneuerungen sowie Neubauten sind durch – gegenseitig abgestimmte – Informationen, Anreize und Vorschriften zu begünstigen. – Energie- und Raumplanung sollen gute Rahmenbedingungen zur Nut- zung von Abwärme und erneuerbaren Energien schaffen und für geeig- nete Leitungskorridore für Netzausbauten sorgen. – Siedlungen sind in Abstimmung mit der Verkehrsplanung weiter nach innen zu verdichten, sodass sich Verkehrsinfrastrukturen mit geringem spezifischem Energiebedarf lohnen. – Energieeffiziente Fahrzeuge sollen weiterhin von tiefen Motorfahr- zeugsteuern profitieren. – Vordringlich auf Bundesebene zu klären sind die Stellung der Schwei- zer Elektrizitätswirtschaft im europäisch liberalisierten Strommarkt und, damit verknüpft, der anzustrebende Selbstversorgungsgrad der Schweiz. Eine baldige Klärung erachtet der Regierungsrat als wichtig. Der Energieplanungsbericht 2017 ist zu verabschieden und dem Kan- tonsrat mit separater Vorlage dessen Genehmigung zu beantragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Energieplanungsbericht 2017 wird verabschiedet.

II. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi