RRB Nr. 201/2010
Verbesserung des Budgets 2010 um 100 Mio. Franken, Umsetzung
10 da favrer 2010German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Februar 2010
201. Umsetzung der Verbesserung des Budgets 2010
Erwägungen
um 100 Mio. Franken Der Kantonsrat hat das Budget 2010 am 16. Dezember 2009 festgelegt. Dabei hat er eine Verbesserung von 100 Mio. Franken beschlossen, die durch Aufwandkürzungen bzw. Saldoverbesserungen in den Direk- tionen und in der Staatskanzlei zu erzielen ist. Wo sie erreicht werden sollen, wurde nicht festgelegt. Die Verbesserung von 100 Mio. Franken ist gesamthaft in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelposition, eingestellt worden. Der Auftrag des Kantonsrates zur Saldoverbesserung 2010 ist für den Regierungsrat rechtlich nicht verbindlich, da die unerlässlichen Anga- ben darüber fehlen, in welchen Leistungsgruppen die Kürzungen vorzu- nehmen sind. Zudem lässt sich die vorgegebene Saldoverbesserung technisch nicht in der Leistungsgruppe Nr. 4950 umsetzen: Der vom Re- gierungsrat im Budgetentwurf in dieser Leistungsgruppe eingestellte Aufwand und Ertrag kann nicht gesteuert werden, weil es sich um inter- ne Zinsverrechnungen handelt. Der Regierungsrat strebt jedoch an, die vom Kantonsrat anvisierte Verbesserung von 100 Mio. Franken durch einen restriktiven Haus- haltsvollzug der Direktionen und der Staatskanzlei trotzdem zu er- reichen. Im Unterschied zum Vorjahr sieht er aber davon ab, Vorgaben zur Saldoverbesserung an die Direktionen festzulegen. Im Rahmen der Zwischenberichterstattung zur Rechnung 2010 per Ende April und Ende August 2010 wird überprüft, ob die Verbesserung erreicht werden wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die vom Kantonsrat anvisierte Verbesserung im Budget 2010 von 100 Mio. Franken soll durch einen restriktiven Haushaltsvollzug der Direktionen und der Staatskanzlei erreicht werden.
II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, den Regierungsrat mit den Zwischenberichten zur Rechnung 2010 über den Stand der angestreb- ten Saldoverbesserung zu informieren.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi