RRB Nr. 207/2021
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2021, Serie 1, Gewährung
3 da mars 2021German24 min
Source zh.ch
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2021, Serie 1, Gewährung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2021
207. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2021, 1. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbun- den werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksichti- gung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:
1. Verein Metropole Schweiz (Publikation «Zürich Nord im Wandel der Zeit») Gesuchsteller/in Der Verein Metropole Schweiz besteht seit 1996. Er bezweckt, in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer gesamtheitlichen Entwicklung der Schweiz zu fördern. Vorhaben Der Verein will mit einer Publikation die Entwicklung der ehemals klei- nen Bauerndörfer im Raum Zürich Nord zu wirtschaftlich bedeuten- den Quartieren der Stadt Zürich dokumentieren. Die Publikation ist in drei grosse Teile gegliedert: Motoren der Entwicklung (Bahn, Elek- trizität, Flugverkehr usw.), Auswirkungen auf den Städtebau (Pla- nungen, Eingemeindungen usw.) und Fazit/Ausblick. Das illustrierte Buch erscheint im Verlag Scheidegger & Spiess in einer Auflage von 2000 Exemplaren. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 49. Kosten Fr. 225 000 Beantragter Beitrag Fr. 35 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 25 000 Stadt Zürich Fr. 35 000 Sponsoren Fr. 130 000 Gewährter Beitrag Fr. 35 000 Bedingungen Die Stadt Zürich leistet ebenfalls einen Beitrag von Fr. 35 000. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung. Auflagen Der bewilligte Beitrag darf nur als Druckkostenbeitrag, nicht als Bei- trag für die Erarbeitung der Publikation verwendet werden.
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (VGF, LS 612.1). Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kri- terium für Publikationen. Die Autorinnen und Autoren zeichnen sich durch fachliche Kompetenz aus. Es ist zu erwarten, dass die Publi- kation einen wichtigen Beitrag zur kantonalen Stadt- und Planungs- geschichte leisten wird.
2. Neue Helvetische Gesellschaft Winterthur (Pilotprojekt Demokratie und Migration) Gesuchsteller/in Die Neue Helvetische Gesellschaft NHG Winterthur besteht seit 1915. Sie setzt sich dafür ein, Bürgerinnen und Bürger verschiedener An- schauungen und Ansprüche miteinander in Kontakt und ins gegen- seitige Gespräch zu bringen. Vorhaben Die NHG Winterthur geht von einem Zusammenhang zwischen Stimm- abstinenz und Migrationshintergrund aus. Da der Anteil an Stimm- berechtigten mit Migrationshintergrund steigt, befürchtet sie eine Zunahme der Stimmabstinenz. Mit einem Pilotprojekt in Winterthur versucht die NHG, dem entgegenzuwirken: Durch eine enge Zusam- menarbeit von schweizerischen Vereinen und solchen mit hohem migrantischem Bevölkerungsanteil soll Wissen über die direkte De- mokratie, Infrastruktur, Verwaltung und Politik vermittelt werden. Das Vorhaben ist auf eine Dauer von drei Jahren angelegt. Es startet in einem Quartier der Stadt Winterthur und soll auf mindestens ein wei- teres Quartier ausgedehnt werden. Aus methodischen Gründen wurde ein partizipatives Vorgehen gewählt, deshalb ist das Projekt ergebnis- offen. Kosten Fr. 383 000 Beantragter Beitrag Fr. 60 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 53 000 Stadt Winterthur Fr. 75 000 Bund Fr. 120 000 Stiftungen/Sponsoren Fr. 75 000 Gewährter Beitrag Fr. 60 000 Bedingungen – Um dem ergebnisoffenen, partizipativen Vorgehen Rechnung zu tragen, muss das Konzept in Bezug auf die Zusammenarbeit mit migrantischen Netzwerken klarer formuliert werden. Die Fach- stelle Integration muss der Formulierung zustimmen. – Die Stadt Winterthur hat sich am Projekt mit mindestens Fr. 60 000 zu beteiligen. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kantonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung.
Auflagen – Die NHG Winterthur muss die Fachstelle Integration jährlich trans- parent und umfassend über Ergebnisse und Schwierigkeiten bei der Projektumsetzung informieren. – Die Valorisierungsphase des Projektes muss um einen Projekt- abschluss ergänzt werden, in dem die wesentlichen Erkenntnisse, die auch für andere Zürcher Gemeinden wichtig sind, dargestellt und Vorschläge aufgeführt werden, wie andere Zürcher Gemein- den vom Projekt profitieren können. – Die NHG Winterthur hat zu prüfen, ob eine Abschlusstagung durch- geführt werden soll. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Partizi- pation ist ein wesentlicher Bestandteil für den Integrationsvorgang von Menschen aller sozialer Schichten, unabhängig ihrer Herkunft. Das Vorhaben ist ein Pionierprojekt und entspricht einem der Legis- laturziele des Regierungsrates. Es kann Signalwirkung für andere Regionen haben.
3. Verband Industriekultur und Technikgeschichte Schweiz (VINTES) (Industriekultur-Atlas) Gesuchsteller/in VINTES besteht seit 2015. Er bezweckt das Bewahren und die Ver- mittlung des reichhaltigen Erbes der Schweizer Industrie, Wirtschaft und Technik. Vorhaben In der Schweiz bestehen zahlreiche Institutionen, die sich (zum Teil ohne Auftrag der öffentlichen Hand) für den Erhalt von industriege- schichtlich interessanten Anlagen und der Vermittlung von technik- geschichtlichen Inhalten einsetzen. Mit einem elektronischen Atlas zur Industriekultur soll auf das bestehende Angebot aufmerksam ge- macht werden. Der Atlas, als Webseite konzipiert, umfasst verschie- dene Angebote: – öffentlich zugängliche Angebote aus dem Bereich Industriekultur und Technikgeschichte, – Leuchttürme der schweizerischen Industriekultur und Technikge- schichte (z. B. Verkehrshaus, Museum für Kommunikation), – Verknüpfung einzelner Angebote (z. B. Museumsbesuch und Fahrt mit Dampfschiff). Der Atlas richtet sich an ein breites Publikum und ist auch interaktiv nutzbar. Die Trägerschaft des Projektes arbeitet mit dem Museums- pass, Schweiz Tourismus und den Verantwortlichen der Europäischen Route der Industriekultur zusammen. Kosten Fr. 164 000 Beantragter Beitrag Fr. 25 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 5 000 andere Kantone Fr. 100 000 Private Fr. 34 000 Gewährter Beitrag Fr. 25 000
Bedingungen Die anderen Kantone müssen zugunsten des Projektes einen Beitrag von mindestens Fr. 80 000 leisten. Fällt der Beitrag der Kantone ge- ringer aus, erfolgt am Zürcher Beitrag eine anteilmässige Kürzung. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kri- terium für Publikationen. Der Kanton Zürich weist eine grosse Zahl an Vereinen, Sammlungen und Museen auf, die sich dem Erhalt und Vermitteln von Industriekultur und Technikgeschichte widmen. Mit dem neuen Atlas wird das industrie- und technikgeschichtliche An- gebot auch im Kanton Zürich besser sicht- und auffindbar.
4. Verein Schweizerisches Sozialarchiv (Erschliessung und Digitalisierung des Bild- und Tonbestandes von «Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte») Gesuchsteller/in Der Verein Schweizerisches Sozialarchiv besteht seit 1906. Er wid- met sich der Aufgabe, Forschung, Ausbildung und Information auf sozialem und politischem Gebiet durch Literatursammlung, Dokumen- tation und archivische Überlieferungsbildung sowie auf andere Weise zu fördern. Vorhaben Der Zürcher Fotograf Roland Gretler (1937–2018) hat über Jahrzehnte aus Fotografien, Filmen, Tonbändern, Büchern, Zeitschriften, Plaka- ten und Objekten eine Sammlung zum Alltag und zu den Lebensbe- dingungen der arbeitenden Bevölkerung, zur Geschichte der Arbeiter- bewegung und zu anderen sozialen und politischen Bewegungen an- gelegt. Die Sammlung ist unter dem Namen «Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte» bekannt. Im Frühjahr 2019 hat das Sozialarchiv diese Sammlung (u. a. rund 100 000 Fotografien) übernommen. Sie muss, damit mit ihr gearbeitet werden kann, in eine archivische Ord- nung übergeführt werden. Das Sozialarchiv hat mit eigenen Mitteln den Plakatbestand sowie alle schriftlichen Unterlagen bereits er- schlossen. Nun steht die Bewertung, Digitalisierung und Erschlies- sung des Bild- und Tonbestandes an. Die Erschliessung erfolgt ge- mäss internationalen Archivstandards. Angestrebt wird ein möglichst einfacher Zugang für das Publikum. Kosten Fr. 503 000 Beantragter Beitrag Fr. 200 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 103 000 Stadt Zürich Fr. 100 000 Stiftungen/Private Fr. 100 000 Gewährter Beitrag Fr. 200 000
Bedingungen Die Stadt Zürich unterstützt das Projekt mit einem Beitrag von Fr. 100 000. Fällt der städtische Beitrag geringer aus, erfolgt am Kan- tonsbeitrag eine anteilmässige Kürzung. Auflagen Das Sozialarchiv stellt sicher, dass die im Rahmen des Projektes digi- talisierten Dokumente usw. auch über die Plattform Archives online zugänglich sind. Die Plattform muss auf der Webseite des Sozial- archivs gut sichtbar angezeigt werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Gretlers Archiv hat internationale Bedeutung. Im Rahmen des Projektes wird ein wichtiger audiovisueller Bestand, dessen Bezug zum Kanton und insbesondere der Stadt Zürich eng ist, der Forschung und der Be- völkerung zugänglich gemacht. Das Sozialarchiv als Projektträger verfügt über grosse Erfahrung bei Erschliessungs- und Digitalisie- rungsvorhaben. Für das Sozialarchiv bedeutet die Übernahme des Archivs eine nochmalige Aufwertung, ebenso für den Forschungs- standort Zürich.
5. Zweckverband Region Zürcher Oberland (Aufwertung Jakob-Stutz-Weg) Gesuchsteller/in Der Zweckverband besteht seit 2013 als Zusammenschluss von 20 Mitgliedsgemeinden. Er bezweckt die nachhaltige Entwicklung der Region. Vorhaben Jakob Stutz (1801–1877) war der erste eigentliche Zürcher Oberlän- der Dichter. Sein Werk gilt als bedeutende sozialgeschichtliche und volkskundliche Quelle der Region. Seit 2011 besteht in den Gemeinden Bauma, Hittnau, Pfäffikon und Wila ein Jakob-Stutz-Weg mit Signalisation und Infotafeln. Der Weg soll aufgewertet und im Bewusstsein der Bevölkerung präsenter werden: In Zusammenarbeit mit den Zürcher Wanderwegen erfolgen geringfügige Ergänzungen an der Signalisation des Weges. Die am Weg aufgestellten Informationstafeln werden erneuert bzw. mit Illus- trationen und zeitgenössischen Zitaten ergänzt. Die Projektverant- wortlichen beabsichtigen zudem, für Gruppen ein Rahmenangebot mit Führungen, einem Film und kleinen Spielszenen anzubieten. Kosten Fr. 123 900 Beantragter Beitrag Fr. 35 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 43 000 Standortgemeinden Fr. 25 000 Stiftungen/Private Fr. 20 900 Gewährter Beitrag Fr. 35 000
Bedingungen – Auflagen Der Beitrag des Kantons darf ausschliesslich für die Projektteile «neue Infotafeln», «Infoflyer», «Website» und «allgemeine Kosten» verwen- det werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Eine Erneuerung der Weginfrastruktur ist angebracht. Die geplanten zu- sätzlichen Massnahmen dürften die Attraktivität des Weges für Grup- pen steigern und die Epoche und das Werk von Jakob Stutz erleb- barer machen.
6. Direktion der Justiz und des Innern (Pilotprojekt «Zürich-Kompetenz») Gesuchsteller/in Direktion der Justiz und des Innern Vorhaben Im Kanton Zürich leben rund 100 000 Menschen muslimischen Glau- bens. Es bestehen mindestens 73 muslimische Organisationen. So- wohl der Kanton als auch die muslimischen Dachverbände wünschen seit Längerem den Aufbau von Weiterbildungsangeboten u. a. für muslimische Schlüsselpersonen (Imame, Lehrkräfte, Verantwortli- che z. B. für Frauen- und Jugendgruppen usw.). Der Bedarf an solchen Angeboten ist gross. Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) ent- wickelte zusammen mit dem Dachverband der muslimischen Gemein- schaften in Zürich VIOZ und dem Zentrum für Islam und Gesellschaft an der Universität Fribourg ein Angebot, das über eine reine Wei- terbildung hinausgeht, indem es einen Lern- und Kommunikations- prozess in Gang setzen soll, der insbesondere die organisatorischen und gesellschaftlichen Kompetenzen der Schlüsselpersonen und dadurch der muslimischen Gemeinschaften stärken soll. Die geplante Weiterbildung umfasst drei grosse Themenfelder: – Kontext Schweiz und Kanton Zürich, – Pädagogik, Kommunikation, Arbeit mit bestimmten Zielgruppen (z. B. Jugendlichen), – kritische theologische Reflexionen in Bezug auf aktuelle Heraus- forderungen. Für die Zulassung der Teilnehmenden gilt ein klar festgelegter Auf- nahmeprozess (einschliesslich Sicherheitsüberprüfung). Das Projekt dauert insgesamt 31 Monate. Vorgesehen sind zwei Ausbildungs- durchgänge für je zwölf Personen. Die Projektsteuerung obliegt einer Steuerungsgruppe, die aus je ein bis zwei Vertretungen der JI, der Universität Fribourg und dem VIOZ besteht.
Kosten Fr. 406 780 Beantragter Beitrag Fr. 385 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung VIOZ Fr. 11 780 Stiftungen Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 385 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es weist keine vorwiegend weltanschauliche bzw. religiöse Zielsetzung auf und fällt somit auch nicht unter den Ausschlusstatbestand von § 3 Abs. 2 lit. k VGF. Einerseits sollen die beteiligten Personen befähigt werden, ihre Kompetenzen in der religiösen Gemeinschaft weiter- zugeben. Anderseits dürfte sich durch das Projekt ein Pool von An- sprechpersonen für eine gute Zusammenarbeit von muslimischen Gemeinschaften und dem Staat bzw. zivilgesellschaftlichen Orga- nisationen bilden.
7. Gemeinde Richterswil (Plattform und Ausstellung über Zeitzeugen und Nachfahren des Waisenhauses Richterswil) Gesuchsteller/in Die Sozialbehörde Richterswil ist u. a. zuständig für Unterstützungs- massnahmen (u. a. die wirtschaftliche Sozialhilfe) für Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Vorhaben Von 1909 bis 1962 war in Richterswil ein Waisenhaus in Betrieb, zu- letzt als Jugendheim des Kantons. In den vergangenen Jahren mel- deten sich bei der Gemeinde Personen, die dort als Zöglinge unter- gebracht waren, und wünschten Einsicht in ihre Akten oder Aus- künfte. Die Gemeinde plant deshalb, eine entsprechende Informa- tionsplattform zu schaffen und parallel dazu im Ortsmuseum eine temporäre Ausstellung zur Geschichte des Waisenhauses zu zeigen. In der Ausstellung werden auch die fürsorgerischen Zwangsmass- nahmen thematisiert. Das Ausstellungsprojekt umfasst Interviews mit Betroffenen, eine Schreibwerkstatt mit Ehemaligen des Waisen- hauses, Führungen und Informationsveranstaltungen. Das Vorhaben richtet sich an die regionale und kantonale Öffentlichkeit. Kosten Fr. 110 450 Beantragter Beitrag Fr. 50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 15 450 Gemeinde Fr. 45 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es hat, da das Heim auch eine kantonale Institution war, überregionale Be- deutung. Es weist einen engen Zusammenhang mit der Wiedergut- machungsinitiative sowie dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (SR 211.223.13) auf. Die Aufarbeitung erfolgt äusserst sorg- fältig und überzeugt durch den Einbezug von Betroffenen.
8. Förderverein Kinder- und Jugendtheater Kunterbunt (Ausbau Kunstraum) Gesuchsteller/in Der Verein besteht seit 2008. Er bezweckt die Förderung des Kinder- und Jugendtheaters unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Vorhaben Der Verein bietet für Kinder ab vier Jahren Theaterspiel- und gestal- terische Kurse, einerseits in seinem Kurslokal in Schneisingen AG, anderseits in Dielsdorf im Teatro Dalla Piazza. Jährlich einmal spielt der Verein eine Aufführung mit allen Kindern und Jugendlichen (rund 100). In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach Kur- sen so stark zugenommen, dass der Verein die Räumlichkeiten in Dielsdorf zum Teil sanieren und für einen breiteren Betrieb aufrüsten möchte. Notwendig sind die Erneuerung der Sanitäranlagen und ein neuer Bodenbelag im Ausbildungsraum. Neu sollen Gestelle, Werk- tische und Raumtrennungsmodule angeschafft werden. Kosten Fr. 70 000 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 30 000 Standortgemeinde und Kanton AG Fr. 20 000 Stiftungen Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Pro- jekt dient dazu, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitak- tivität anbieten zu können und das kulturelle Angebot auszubauen.
9. Institut für Landschaft und Freiraum der Hochschule für Technik, Rapperswil (Publikation «Erholung in siedlungsnahen Wäldern») Gesuchsteller/in Das Institut erarbeitet fachliche Grundlagen, anwendbare Werkzeuge sowie praktische Lösungen für eine nachhaltige und gezielte Ge- staltung von Landschaft und Freiraum. Vorhaben Siedlungsnahe Wälder geraten als Erholungsräume zunehmend unter Druck. Dies gilt auch für die Agglomeration Zürich. Mit dem For- schungsprojekt «Erholungswälder in Siedlungsnähe» liefert das In- stitut Erkenntnisse zum Erhalt der Erholungsqualität von Wäldern, die auch für den Kanton Zürich von öffentlichem Interesse sind. Mit einer Publikation dokumentiert das Institut die Ergebnisse seiner For- schungsarbeit und zeigt gleichzeitig ein Stück Zürcher Forstge- schichte auf. Das 90-seitige Buch erscheint beim vdf Hochschulver- lag AG in einer Auflage von 400 Exemplaren. Der angestrebte Ver- kaufspreis beträgt Fr. 36. Zusätzlich soll eine Open-Access-Version zum freien Herunterladen zur Verfügung gestellt werden. Kosten Fr. 64 560 Beantragter Beitrag Fr. 5 234 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 12 000 Gemeinde Fr. 1 000 Andere Kantone Fr. 6 000 Bund Fr. 20 000 Stiftungen/Private Fr. 20 326 Gewährter Beitrag Fr. 5 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 4 Abs. 3 VGF (Ausschluss von Beiträgen unter Fr. 10 000). Von dieser Bestimmung kann jedoch im vorliegenden Fall gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF abgewichen werden, da das Gesuch noch vor dem Inkrafttreten des LFG und der VGF eingereicht wurde, als der Min- destbetrag gemäss den Fondsrichtlinien Fr. 5000 betrug, und die Publikation von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Be- deutung ist. Aus diesem Grund entspricht sie auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publikationen. Die Publikation ermöglicht es, die Erkenntnisse über die Erholungsqualität der Wäl- der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.
10. Verein CH2021 (50 Jahre Stimm- und Wahlrecht für Frauen) Gesuchsteller/in Der Verein koordiniert und vernetzt in allen Landesteilen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Jubiläum «50 Jahre Frauenstimmrecht in der Schweiz». Vorhaben Einerseits erstellt und betreut der Verein die virtuelle Plattform www.ch2021.ch, anderseits knüpft er ein gesamtschweizerisches Kontaktnetz, um unterschiedliche Aktivitäten und Projekte zum Thema 50 Jahre Frauenstimmrecht zu fördern. Zudem unterstützt er ein- zelne Akteurinnen und Akteure beim Beschaffen finanzieller Mittel. Zielgruppe der Aktivitäten ist die breite Bevölkerung. Kosten Fr. 360 000 Beantragter Beitrag Fr. 50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 60 000 Andere Kantone Fr. 80 000 Darlehen Fr. 70 000 Stiftungen/Private Fr. 100 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen Die anderen Kantone haben sich mit einem Beitrag von mindestens Fr. 60 000 am Vorhaben zu beteiligen. Andernfalls erfolgt eine an- teilmässige Kürzung am bewilligten Beitrag. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 6 Abs. 1 lit. b LFG (Bezug zum Kanton Zürich) und § 2 Abs. 2 VGF (mehrjähriger Leistungsausweis). Von diesen Bestimmun- gen kann jedoch im vorliegenden Fall abgewichen werden, da es sich um ein Vorhaben von nationaler Bedeutung im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b VGF handelt. Hinzu kommt, dass es noch in diesem Jahr um- gesetzt werden muss.
11. Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz (neue Beratungsstelle) Gesuchsteller/in Die Stiftung bezweckt das Führen einer niederschwelligen, unabhän- gigen nationalen Ombudsstelle zur Stärkung der Kinderrechte. Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behinderten- konvention, ihrer Zusatzprotokolle und weiterer Grundlagen berät und informiert sie Kinder und Jugendliche in der Schweiz in Bezug auf ihre Rechte. Sie vermittelt zwischen ihnen und beispielsweise Gerichten, Behörden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Organisationen, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen befasst sind. Sie leistet auch Präventionsarbeit zum nachhaltigen Schutz und zur Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Die Stif- tung ist eine Gründung des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz.
Vorhaben Der Kanton hat den Verein Kinderanwaltschaft zugunsten des Pro- gramms «childfriendly justice 2020» mit einem Beitrag von Fr. 412 000 unterstützt (RRB Nr. 170/2015). Das auf acht Jahre angelegte Pro- gramm machte sich u. a. stark für eine nationale Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKR). Im Jahr 2020 stimmten die eidge- nössischen Räte einer Motion von Ständerat Ruedi Noser zur Schaf- fung einer solchen Ombudsstelle zu. Sofern das nun auszuarbeitende Gesetz vom Parlament erlassen wird, kann für 2026 mit dem Start des operativen Betriebs der öffentlich-rechtlichen Ombudsstelle ge- rechnet werden. Die neugegründete Stiftung wird die Funktion einer nationalen OSKR als Pilotprojekt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. De- zember 2025 wahrnehmen. Bis spätestens Ende 2025 soll es eine gesetzliche Grundlage für eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle geben, welche die Stiftung in dieser Tätigkeit ablösen soll. Die Stiftung beabsichtigt, sich in Partnerschaft mit Bund, Kantonen, Behörden, Gerichten und der Polizei für die lückenlose Umsetzung einer kindgerechten Justiz einzusetzen. Sie will sich als Spezialistin in gerichtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren und als fach- kompetente Institution etablieren. Kosten Fr. 5 000 000 Beantragter Beitrag Fr. 461 466 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 200 000 Kantone (ohne Zürich) Fr. 3 088 534 Bund Fr. 1 250 000 Gewährter Beitrag Fr. 461 000 Bedingungen – Auflagen – Verfügt die Stiftung OSKR bei der Übernahme der OSKR-Aufgabe durch eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle noch über Gelder des Kantons Zürich, ist dieser Betrag dem Gemeinnützigen Fonds zurückzuzahlen. (Die Stiftung OSKR ist ein auf Ende 2025 befris- tetes Pilot- bzw. Übergangsprojekt, da ihre Tätigkeit durch eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle per 1. Januar 2026 übernom- men werden soll.) – Muss das Projekt abgebrochen werden, sind dem Gemeinnützigen Fonds die noch vorhandenen Gelder des Kantons Zürich zurück- zuerstatten. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Aus- nahme von § 6 Abs. 1 lit. b LFG (Bezug zum Kanton Zürich) und § 2 Abs. 2 VGF (mehrjähriger Leistungsausweis). Von diesen Bestim- mungen kann jedoch im vorliegenden Fall abgewichen werden, da es sich um ein Vorhaben von nationaler Bedeutung im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b VGF handelt. Hinzu kommt, dass es – auch im öffentlichen Interesse – rasch umgesetzt werden muss.
Es ist unbestritten, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen die Kinderrechte zu wenig beachtet werden. Hier wird die Stiftung OSKR einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten. Davon profitieren in erster Linie Kinder und Jugendliche. Das Projekt schliesst eine zeitliche Lücke, bis mutmasslich 2026 die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene für eine nationale Kinder-Ombudsstelle in Kraft gesetzt werden können. Die bean- tragten Beiträge sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar.
12. Stiftung Forelhaus Zürich (Ersatz- und Erweiterungsbau des Betreuten und Begleiteten Wohnens) Gesuchsteller/in Die Stiftung Forelhaus Zürich bezweckt die Bereitstellung und den Betrieb von sozialtherapeutischen Wohneinrichtungen für Menschen mit Suchtproblemen. Vorhaben Die Stiftung bietet abstinenten Suchtmittelabhängigen die Möglich- keit, nach erfolgreichem Abschluss der Sozialtherapie in das Betreute oder Begleitete Wohnen (BBW) überzutreten. Um dem grossen Be- darf zu entsprechen, ist ein Ausbau des Platzangebotes im Forelhaus Zürich notwendig. Die Stiftung plant an der Seebacherstrasse 72/74 in Zürich einen Ersatz- und Erweiterungsbau für Begleitetes Wohnen und frei vermietbare Kleinwohnungen. Aufgrund der geplanten Auf- teilung zwischen betreuten und freitragenden Wohnungen kann zu- künftig je nach Platzbedarf ein Wechsel von Fremd- zu Eigennut- zung erfolgen. Dies soll der Stiftung die Grundlage für eine flexible und dem Bedarf angepasste Entwicklung des BBW legen. Die Gesamt- kosten für das Bauvorhaben betragen rund 12,3 Mio. Franken, davon entfallen Fr. 7 083 422 auf den vom Gemeinnützigen Fonds förder- baren Anteil für BBW. Kosten Fr. 7 083 422 Beantragter Beitrag Fr. 450 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 500 000 Gemeinde Fr. 150 000 Stiftungen/Private Fr. 1 400 000 Darlehen Reformierte Kirchgemeinde Fr. 1 500 000 Hypotheken Fr. 3 083 422 Gewährter Beitrag Fr. 450 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Der Er- satz- und Erneuerungsbau ermöglicht mehr Menschen mit Sucht- problemen einen Wohnplatz mit professioneller Unterstützung. So- wohl Fremd- als auch Eigennutzung können sinnvoll nebeneinander geführt werden und schaffen zudem einen Erweiterungsspielraum bei veränderten Verhältnissen des BBW.
13. Verein Fructus – Vereinigung zur Förderung alter Obstsorten (Neugestaltung Fructus Obstlehrpfad und Pavillon) Gesuchsteller/in Der Verein bezweckt den Erhalt und die Verbreitung alter, vom Aus- sterben bedrohter Obstarten und Obstsorten. Vorhaben Der Verein hat vor mehr als zehn Jahren einen Obstlehrpfad mit zwölf Stationen zu den Themen Geschichte des Obstbaus und Biodiversität eingerichtet, angelehnt an eine 8 km lange Wanderroute von Höri nach Steinmaur. Inzwischen weisen das Tafelmaterial entlang des Lehr- pfads sowie ein dazugehöriger Infopavillon infolge der Witterung starke Schäden auf. Die Tafeln müssen ersetzt und die Inhalte zeit- gemäss überarbeitet werden. Der Infopavillon soll attraktiver und besser auf die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher – ins- besondere von Schulen – ausgerichtet werden. Kosten Fr. 42 120 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 5 000 Gemeinden Fr. 5 000 Stiftungen/Private Fr. 11 000 Sponsoren Fr. 11 120 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Neu- gestaltung des Obstlehrpfads und des Pavillons ist sinnvoll und not- wendig. Der Lehrpfad samt Pavillon stellt für die Bevölkerung des Kantons Zürich und insbesondere für Schulklassen ein lehrreiches Ausflugsziel dar. Die Geschichte und die Praxis des Obstbaus so- wie weitere Themen der Biodiversität können dadurch einer breiten Bevölkerung vermittelt werden.
14. Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (Aufklärungskampagne Milizarbeit in Behördenämtern) Gesuchsteller/in Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) be- steht seit 1909. Er bezweckt die Wahrung, Förderung und Vertre- tung der gemeinsamen Interessen der politischen Gemeinden des Kantons Zürich und die Behandlung von Fragen der Gemeindeorga- nisation und Gemeindeverwaltung.
Vorhaben In den vergangenen Jahren ist es schwieriger geworden, Milizämter in den Gemeinden mit geeigneten Personen zu besetzen. Der GPV möchte mit einer Kampagne die Gemeinden im Hinblick auf die kom- munalen Erneuerungswahlen 2022 dabei unterstützen, genügend und fähige Kandidatinnen und Kandidaten für die Behördenämter und Kommissionen in den Gemeinden zu finden. Im Rahmen des Projek- tes sollen Leporellos, Plakate und Broschüren erstellt werden, die als Kommunikationsmittel dienen. Die Gemeinden sollen diese Mit- tel jeweils auf ihre Bedürfnisse anpassen und für ihre eigenen Kam- pagnen verwenden können. Kosten Fr. 100 000 Beantragter Beitrag Fr. 70 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 30 000 Gewährter Beitrag Fr. 70 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Pro- jekt ist sinnvoll und seriös. Es hat mit der Stärkung der Milizarbeit einen wichtigen Themenbereich zum Gegenstand.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:
1. Verein Metropole Schweiz (Publikation «Zürich Nord im Wandel der Zeit») Fr. 35 000
2. Neue Helvetische Gesellschaft Winterthur (Pilotprojekt Demokratie und Migration) Fr. 60 000
3. Verband Industriekultur und Technikgeschichte Schweiz (VINTES) (Industriekultur-Atlas) Fr. 25 000
4. Verein Schweizerisches Sozialarchiv (Erschliessung und Digitalisierung des Bildbestandes von «Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte») Fr. 200 000
5. Zweckverband Region Zürcher Oberland (Aufwertung Jakob-Stutz-Weg) Fr. 35 000
6. Direktion der Justiz und des Innern (Pilotprojekt «Zürich-Kompetenz») Fr. 385 000
7. Gemeinde Richterswil (Plattform und Ausstellung über Zeitzeugen und Nachfahren des Waisenhauses Richterswil) Fr. 50 000
8. Förderverein Kinder- und Jugendtheater Kunterbunt (Ausbau Kunstraum) Fr. 10 000
9. Institut für Landschaft und Freiraum der Hochschule für Technik, Rapperswil (Publikation «Erholung in siedlungsnahen Wäldern») Fr. 5 000
10. Verein CH2021 (50 Jahre Stimm- und Wahlrecht für Frauen) Fr. 50 000
11. Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz (neue Beratungsstelle) Fr. 461 000
12. Stiftung Forelhaus Zürich (Ersatz- und Erweiterungsbau des Betreuten und Begleiteten Wohnens) Fr. 450 000
13. Verein Fructus – Vereinigung zur Förderung alter Obstsorten (Neugestaltung Fructus Obstlehrpfad und Pavillon) Fr. 10 000
14. Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (Aufklärungskampagne Milizarbeit in Behördenämtern) Fr. 70 000 Total Fr. 1 846 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszah- lung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser akzeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützi- gen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Re- gierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli