RRB Nr. 208/2019
Agrarpolitik ab 2022, Schreiben an das WBF
5 da mars 2019German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2019
208. Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 14. November 2018 eröffnete das Eidgenössische De- partement für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Vernehmlassungs- verfahren über die Weiterentwicklung der schweizerischen Agrarpolitik (AP22+). Die Vorlage soll den Akteuren der Land- und Ernährungs- wirtschaft in den Bereichen Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen neue Perspektiven geben. Die agrarpolitischen Massnahmen sollen so angepasst werden, dass die Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten erfolgreich agieren, die Ressourcen effi- zient nutzen und die Umwelt schonen kann. Marktorientierung, unter- nehmerische Potenziale, Selbstverantwortung und die Innovationskraft in der Landwirtschaft sollen mit der AP22+ gestärkt werden. Vorgeschla- gene Massnahmen sind insbesondere eine Anpassung des Direktzah- lungssystems mit einer Neugestaltung der Versorgungssicherheitsbeiträge, die Modernisierung des Boden- und Pachtrechts zur Erleichterung des Quereinstiegs in die Landwirtschaft und der Einbezug neuer Produk- tionsformen ins Landwirtschaftsrecht wie die Produktion von Insekten oder Algen zu Nahrungs- und Futterzwecken. Im Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen sollen die Agraröko- systemleistungen langfristig gesichert und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch an nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert wer- den. Zu diesem Zweck soll insbesondere der ökologische Leistungs- nachweis weiterentwickelt, die Biodiversitätsförderung angepasst sowie die standortangepasste Landwirtschaft mit regionalen Gesamtkonzep- ten gefördert werden. Die AP22+ enthält auch ein Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative. Damit soll insbesondere die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz redu- ziert, im ökologischen Leistungsnachweis Pflanzenschutzmittel mit er- höhtem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden dürfen und der Ver- zicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Produktionssystembeiträgen gefördert werden. Die Höhe der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022–2025 soll nominal weitgehend den 2018–2021 geplanten Ausgaben entsprechen. Grundsätzlich wird die Absicht des Bundes, im System der Land- und Ernährungswirtschaft die Innovation und Eigenverantwortung stärker zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter zu fördern, begrüsst. Ein einheitlicher Betriebsbeitrag wird daher als ungezielte Förderung ohne
erkennbare Leistung abgelehnt. Die vorgesehene Abschaffung des Di- rektzahlungskurses wird begrüsst, ebenso, dass der Bildungsabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als Voraussetzung für den Er- halt von Direktzahlungen gelten soll. Der ökologische Leistungsnach- weis (ÖLN) ist eine Grundanforderung für Direktzahlungen und soll dies bleiben und nicht mit Auflagen aus anderen Themenbereichen – mit Ausnahme des Bodenschutzes – ergänzt werden. Die Neuerungen bei den Biodiversitätsbeiträgen durch die Einführung eines zweistufigen Kon- zepts wird als kritisch angesehen. Die Idee eines Biodiversitätskonzepts auf Betriebsstufe kann jedoch für einzelne Betriebe interessant sein, obwohl der administrative Aufwand für Beratung und Kontrolle voraus- sichtlich erheblich wäre. Die Auswirkungen sollen im Rahmen eines Res- sourcenprojektes im Kanton Zürich in der Praxis geprüft werden. Insbe- sondere ist darauf zu achten, dass die heutigen Erfolge im Bereich der Biodiversität durch die Vernetzungsprojekte im Kanton Zürich nicht durch ein neues System geschwächt oder gar zunichte gemacht werden. Zudem wird vorgeschlagen, dass neu ein Beitrag für wildökologisch wert- volle Extensivflächen abgegolten werden soll. Grundsätzlich sollen der Landwirtschaft gerade auch im Bereich der Emissionen und Immissio- nen erreichbare Zielwerte vorgegeben werden, die mit wirksamen Mit- teln und einem konsequenten Vollzug erreicht werden können. Die vor- geschlagene Reduktion der Düngergrossvieheinheit wird daher als nicht zielführend kritisiert. Tiergesundheitsbeiträge erscheinen im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen des Bundes sinnvoll, jedoch sind die im Bericht enthaltenen Vorschläge weder ausgereift noch vollzugs- tauglich. Die regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) werden grundsätzlich begrüsst. Eine stärkere Regionalisierung trägt den gros- sen regionalen Unterschieden in den Kantonen Rechnung. Allerdings dürfen RLS das bisherige System nicht verkomplizieren und der Vollzug muss gewährleistet sein. Die Finanzierung der RLS soll zu 90% vom Bund übernommen werden. Im Bereich des Boden- und Pachtrechts wird der Aufhebung der Belastungsgrenze und der Lockerung für juristische Personen mit einer Anpassung zugestimmt. Das Ziel der Vorlage, eine weitere Vereinfachung der Administration, wird auch bei dieser Revision klar nicht erreicht. Obschon es in einzelnen Bereichen zu Vereinfachungen kommt, wird auch diese Revision bei den Kantonen zu einem personellen und finanziellen Mehraufwand führen, insbesondere beim ÖLN, bei der standortangepassten Landwirtschaft, den Pflanzenschutzmittelbewilligungen sowie den Tiergesundheitsbei- trägen. Für den Kanton Zürich ist im Rahmen dieser Revision mit ins- gesamt einer zusätzlichen Vollzeitstelle zu rechnen. Es ist alles daran zu setzen, den Kantonen einen möglichst aufwandarmen und dennoch wirk- samen Vollzug zuzugestehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung (Zustelladresse: Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern, auch per E-Mail als PDF- und Word-Dokument an schriftgutverwaltung@blw.admin.ch): Mit Schreiben vom 14. November 2018 haben Sie uns eingeladen, zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und stellen Ihnen in der Beilage unsere ausführ- liche Stellungnahme in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Rück- meldeformular zu. Unsere Kernaussagen lauten wie folgt: Grundsätzlich wird die Absicht, im System der Land- und Ernährungs- wirtschaft die Innovation und Eigenverantwortung stärker zu unter- stützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die gemein- wirtschaftlichen Leistungen gezielter zu fördern, begrüsst. Der Kanton Zürich äussert sich in der detaillierten Stellungnahme grundsätzlich nur zu den vollzugsrelevanten Themen und nicht zu Fra- gen bezüglich Marktordnung. Eine Ausnahme bilden die Änderungen in der Kategorie Weinklassierung. Das Ziel der Vorlage, eine weitere Vereinfachung der Administration, wird auch bei dieser Revision leider klar verfehlt. Obschon es in einzel- nen Bereichen zu Vereinfachungen kommt, wird auch diese Revision bei den Kantonen zu einem personellen und finanziellen Mehraufwand führen, insbesondere beim ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), bei der standortangepassten Landwirtschaft, den Pflanzenschutzmittelbe- willigungen und den Tiergesundheitsbeiträgen. Es ist alles daran zu set- zen, den Kantonen einen möglichst aufwandarmen und dennoch wirksa- men Vollzug zuzugestehen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion, die Gesund- heitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli