RRB Nr. 209/2017
Strassen, Bülach, 577 Grenzstrasse, Bauarbeiten, Vergabe
8 da mars 2017German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017
209. Strassen (Bülach, 577 Grenzstrasse, Bauarbeiten Umgestaltung
Erwägungen
und Instandsetzung Grenzstrasse, Vergabe Bauarbeiten) Mit RRB Nr. 537/2015 wurde das Projekt für die Umgestaltung und Stras- senerneuerung der 577 Grenzstrasse, Stadt Bülach und Gemeinde Bachen- bülach, festgesetzt und es wurden dazu neue und gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 8 800 000 bewilligt. Die Bauarbeiten wurden gemein- sam mit der Stadt Bülach ausgeschrieben. Für die Bauarbeiten liegen aufgrund eines offenen Verfahrens zehn gültige Angebote von Fr. 3 095 527.65 bis Fr. 4 113 868.05 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Erne AG Bauunternehmung, Zürich, zu vergeben. Zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Bülach ergibt sich fol- gender Kostenteiler (netto, einschliesslich MWSt): in Franken Total netto Kanton Zürich 2 815 749.90 Stadt Bülach 279 777.75 Total Baukosten 3 095 527.65 Die Vergabesumme von Fr. 2 776 351.50 (Anteil Kanton Zürich) gemäss Angebot vom 7. November 2016 kann sich für Regiearbeiten und Un- vorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 3 192 000 erhöhen. Davon wird der Betrag von Fr. 480 031.20 an Dritte weiter verrechnet. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung RRB Nr. 537/2015 ge- deckt und im Budget 2017 mit Fr. 2 600 000 enthalten. Die restlichen Aus- gaben sind im KEF 2017–2020 eingestellt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80173 aufzu- nehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bauarbeiten für die Umgestaltung und Strassenerneuerung der 577 Grenzstrasse in Bülach werden gemäss Angebot vom 7. November 2016 zu Fr. 2 776 351.50 (Anteil Kanton Zürich) an die Erne AG Bauun- ternehmung, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Regie- arbeiten und Unvorhergesehenes auf Fr. 3 192 000 erhöhen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf der Beschaffungsplattform simap.ch nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi