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Decision

RRB Nr. 209/2022

Eidgenössische Volksabstimmung vom 15. Mai 2022, Durchführung

9 da favrer 2022German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Februar 2022

209. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 12. Januar 2022 findet am 15. Mai 2022 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Ä nderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) (BBl 2021, 2326);

2. Ä nderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) (BBl 2021, 2328);

3. Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2021, 2333). Die drei Vorlagen kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrates steht somit unter Vorbehalt.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag bis spätestens 16.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI.

II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsi- dentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli