Anfrage Claudio Schmid, Bülach, und Peter Reinhard, Kloten, betreffend Angriff auf den Staat, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 325/2009
Sitzung vom 23. Dezember 2009
2103. Anfrage (Angriff auf den Staat) Die Kantonsräte Claudio Schmid, Bülach, und Peter Reinhard, Kloten, haben am 26. Oktober 2009 folgende Anfrage eingereicht: In der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 2009 wurde das kantonale Migrationsamt am Berninaplatz bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr von gewaltbereiten Chaoten heimgesucht. Die Mitarbeitenden des kan- tonalen Migrationsamtes führen einen ausserordentlich schwierigen Job aus. Mit dem erwähnten Vorfall steigt die Unsicherheit und Nervosität unter den Mitarbeitenden. Dieser Anschlag wurde der Öffentlichkeit bis dato nicht kommuniziert. Die Stadtpolizei Zürich ist mit der Ermittlung der Urheber beauftragt. Wir bitten den Regierungsrat um eine umfassende Stellungnahme zu diesem aussergewöhnlichen Anschlag auf eine staatliche Institution und um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Schäden sind bei den Anschlägen entstanden und was sind die Kostenfolgen?
2. Sind mögliche Gruppen für die Anschläge bekannt oder vermutet?
3. Wie wirken sich die Anschläge auf die Moral des Personals im kan- tonalen Migrationsamt aus und werden diese offen informiert und betreut?
4. Wieso wurden die Anschläge nicht öffentlich kommuniziert und be- kanntgemacht?
5. Ist der Regierungsrat bereit, neue Erkenntnisse öffentlich bekannt- zumachen, sobald diese vorliegen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Claudio Schmid, Bülach, und Peter Reinhard, Kloten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Beim Anschlag vom 20. auf den 21. Oktober 2009 wurden Scheiben zertrümmert, Farbbeutel an die Fassade geschleudert und eine ans Trot- toir angrenzende Betonmauer mit einem Schriftzug verschmiert. Die
Behebung dieser Schäden kostete Fr. 10 000 zulasten der Vermieterin der Liegenschaft. Bei einem früheren Anschlag, bei welchem Scheiben zertrümmert wurden, entstand ein Schaden von rund Fr. 20 000, eben- falls zulasten der Vermieterin. Diese ist zwar grundsätzlich versichert, hat aber einen hohen Selbstbehalt zu tragen. Ob sich das Migrationsamt und damit der Kanton unter diesen Umständen an der Schadensbehebung beteiligt, ist noch Gegenstand von Verhandlungen mit der Vermieterin. Zu Frage 2: Gemäss der Stadtpolizei Zürich bestehen keine Hinweise oder Ver- mutungen auf mögliche Urheber der Anschläge. Insbesondere liegen keine Bekennerschreiben vor. Zu Frage 3: Der Regierungsrat verurteilt diese Anschläge scharf. Sie sind für das Personal äusserst unangenehm. Im Zusammenhang mit beinahe täglich vorkommenden verbalen Drohungen am Schalter und im Telefonverkehr wirkt dies für einzelne Mitarbeitende bedrohlich. Das Personal wurde und wird im Rahmen der vorhandenen Erkenntnisse laufend informiert und wenn nötig unterstützt. Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen wur- den geprüft und wo möglich bereits umgesetzt. Zu Fragen 4 und 5: Die Stadtpolizei Zürich weist darauf hin, dass sie bei solchen Vor- kommnissen nicht aktiv informiere, sondern dass die Vorfälle lediglich auf Anfrage bestätigt würden. Damit solle der zumeist politisch moti- vierten Täterschaft keine Plattform für die Weiterverbreitung ihrer Ideologie oder Motivation geboten werden. Diese polizeiliche Informa- tionspraxis ist zweckmässig. Es besteht keine Veranlassung, davon abzu- weichen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi