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Decision

RRB Nr. 211/2021

Kantonale Volksabstimmung, Volksinitiative "Raus aus der Prämienfalle", Beleuchtender Bericht

3 da mars 2021German7 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung, Volksinitiative "Raus aus der Prämienfalle", Beleuchtender Bericht

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2021

211. Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»;

Erwägungen

Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat hat am 18. Januar 2021 beschlossen, die kantonale Volks- initiative «Raus aus der Prämienfalle» (Vorlage 5585) ohne Gegenvor- schlag abzulehnen. Die Volksinitiative ist damit den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Abfassung des Beleuchtenden Be- richts für die Abstimmungszeitung ist dem Regierungsrat übertragen worden. Die Volksabstimmung ist auf den 13. Juni 2021 angesetzt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beleuchtende Bericht zur kantonalen Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» wird verabschiedet.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Abstimmungszei- tung für die kantonale Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 nicht öffent- lich.

III. Mitteilung an die Staatskanzlei und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Beleuchtender Bericht zur Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»

Kurz und bündig

Vorlage 3 Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben An- spruch auf Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Die Prämienver- billigung wird heute gemeinsam durch Bund und Kantone finanziert. 2021 stehen dafür im Kanton Zürich fast eine Milliarde Franken zur Verfü- gung. Davon stammen 469 Mio. Franken vom Kanton. Das entspricht 92 Prozent des Bundesbeitrages. Die Volksinitiative will den Kantonsbei- trag auf mindestens 100 Prozent erhöhen. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Volksinitiative ab, da die geforderte Erhöhung des Kantons- beitrags für den Kanton zu erheblichen Mehrausgaben führen würde. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Nein

Beleuchtender Bericht

Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» Verfasst vom Regierungsrat Mit der Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» wird eine Anpas- sung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz gefor- dert. Das geltende Recht definiert den Kantonsbeitrag als Prozentsatz des Bundesbeitrags und schreibt vor, dass er mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrags beträgt. Die Volksinitiative fordert, dass der Kantons- beitrag auf mindestens 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöht wird. Die geforderte Erhöhung würde den Staatshaushalt mit erheblichen Mehr- kosten belasten. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Volksinitia- tive ab. Grundsätze der Prämienverbilligung Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich gemäss Kranken- versicherungsgesetz (KVG) versichern lassen. Versicherungspflichtig sind auch bestimmte Personenkategorien mit Wohnsitz im Ausland. Die Kran- kenversicherungspflicht beginnt ab Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz.

Die Krankenkassen legen ihre Prämien unabhängig vom Einkommen und Vermögen einer Person fest. Diese Prämien können zu einer grossen finanziellen Belastung bei den Versicherten führen. Als Ausgleich sieht das KVG vor, dass die Kantone die Prämien von Versicherten in beschei- denen wirtschaftlichen Verhältnissen verbilligen. Bei Familien mit unte- ren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämien der Kin- der um mindestens 80 Prozent und die Prämien von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Bei Empfängerin- nen und Empfängern von Sozialhilfe oder von Ergänzungsleistungen über- nimmt der Kanton die gesamten Krankenkassenprämien. Bei übrigen Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beträgt die Prämienverbilligung höchstens 60 Prozent der regionalen Durchschnitts- prämie. Im Kanton Zürich profitiert etwa jede dritte Person von einer Prämien- verbilligung. Im Unterschied zur Prämie hängt die Höhe der Prämien- verbilligung vom Einkommen und vom Vermögen ab. Je tiefer das Ein- kommen und das Vermögen, desto höher ist die Prämienverbilligung. Finanzierung der Prämienverbilligung Die Prämienverbilligung wird vom Bund und den Kantonen gemein- sam finanziert. Der Bundesbeitrag entspricht 7,5 Prozent der Brutto- kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Bundesbei- trag wird auf die Kantone verteilt. Massgebend dabei sind die Grösse der Wohnbevölkerung sowie die Anzahl Versicherten. Die Kantone ergänzen den Bundesbeitrag mit eigenen Mitteln. Im Kan- ton Zürich schreibt das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungs- gesetz vor, dass der Kantonsbeitrag mindestens 80 Prozent des Bundes- beitrags beträgt. Der tatsächliche Beteiligungssatz wird vom Regierungs- rat jährlich festgelegt. Mit den Mitteln werden drei Leistungsbereiche finanziert: – die individuelle Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, – Prämienübernahmen für Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, sowie – die bundesrechtlich vorgeschriebene Abgeltung von Verlustscheinen, welche die Krankenkassen nach einer erfolglosen Betreibung ihrer Prämien erlangt haben. Nach einer vorübergehenden Senkung wurde der Kantonsbeitrag ab dem Prämienverbilligungsjahr 2020 deutlich erhöht. Diese Aufstockung ist Folge einer Anhebung der Einkommensgrenzen, bis zu welchen An- spruch auf Prämienverbilligung besteht. Ausschlaggebend war ein Urteil des Bundesgerichts, das den Kanton Luzern betraf.

Für das laufende Prämienverbilligungsjahr 2021 wurde der Kantons- beitrag auf 469,2 Mio. Franken festgesetzt. Wie im Vorjahr entspricht dies 92 Prozent des Bundesbeitrags von 510 Mio. Franken. Insgesamt stehen dieses Jahr somit nahezu eine Milliarde Franken für die Prämienver- billigung im Kanton zur Verfügung .

Finanzierung Prämienverbilligung 600.0

500.0 463.3 469.2 413.6 391.5 382.1 394.1 400.0 359.8 372.5 324.0 328.5

Mio. CHF 300.0

200.0

100.0

0.0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Kantonsbeitrag Bundesbeitrag (inkl. Verlustscheine und Vollzugskosten)

Quelle: Meldungen der Gesundheitsdirektion an das Bundesamt für Gesundheit (ergänzt mit den Vollzugskosten für die Prämienverbilligung).

Auswirkungen der Volksinitiative Die Volksinitiative möchte den Kantonsbeitrag neu auf mindestens 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöhen. Dies würde zu Mehrkosten für den Kanton von jährlich rund 40 Millionen Franken führen. Woher die zusätzlichen Mittel kommen sollen, regelt die Volksinitiative nicht. Auf- grund der gegenwärtigen finanziellen Situation des Kantons und mit Blick auf die unsicheren Aussichten als Folge der Coronapandemie ist eine zu- sätzliche Belastung des Finanzhaushalts nicht angemessen. Da im Bereich der Prämienverbilligung keine Einsparungsmöglichkeiten bestehen, wä- ren die Mehrausgaben von den Steuerzahlenden zu finanzieren – jährlich wiederkehrend. Für die Prämienverbilligung werden im Kanton schon heute rund eine Milliarde Franken pro Jahr eingesetzt. Davon stammen rund 470 Millio- nen Franken aus der Staatskasse, was etwa 3% der gesamten Staatsaus- gaben ausmacht. Der Kantonsrat hat den Kantonsbeitrag bereits vor zwei Jahren ohne Gegenstimme auf mindestens 80 Prozent des Bundesbei- trags festgelegt, wobei er sowohl vergangenes Jahr wie auch dieses Jahr wie erwähnt 92 Prozent beträgt. Kantonsrat und Regierungsrat sehen keine Veranlassung, den Kantonsbeitrag bereits nach so kurzer Zeit wei- ter zu erhöhen.

Aufgrund der Verknüpfung des Bundesbeitrags (und damit auch des Kantonsbeitrags) mit den Bruttokosten der obligatorischen Kranken- pflegeversicherung ist für die kommenden Jahre auch ohne die von der Initiative vorgesehene Erhöhung des Kantonsbeitrages mit einem weite- ren Anstieg der finanziellen Belastung des Kantons zu rechnen. Die Volks- initiative vermag diese Problematik der zunehmenden Kosten der obliga- torischen Krankenpflegeversicherung nicht zu lösen. Sie richtet sich nur gegen die Prämienlast, sieht aber keine Massnahmen gegen den Prämien- anstieg vor. Die geforderte Erhöhung der Mittel bekämpft somit nur die Folgen bzw. die Symptome des Prämienanstieges, nicht aber deren Ursache. Nach geltendem Recht erhalten höchstens 30 Prozent der Versicherten eine Prämienverbilligung. Diese Grenze ist bereits heute erreicht. Die Erhöhung des Kantonbeitrages würde daher keine Zunahme der Zahl der Berechtigten bewirken, sondern die Prämienverbilligungsbeiträge derjenigen Personen erhöhen, die bereits heute eine Prämienverbilli- gung erhalten. Der Bedarf dieser Personengruppe wird aber bereits mit dem für das Prämienverbilligungsjahr 2021 neu eingeführten System aus- reichend berücksichtigt. Das System enthält zahlreiche Massnahmen zur Entlastung der unteren Einkommensklassen und sieht eine bedarfsge- rechtere Verteilung der Mittel vor. Eine zusätzliche Unterstützung von Versicherten mit geringen Einkommen ist daher nicht notwendig. Zusätzlich zu den Massnahmen zugunsten der unteren Einkommen wurde die Prämienverbilligung mit dem neuen System auch bei den mitt- leren Einkommen erhöht. Damit wird dem Anliegen der Volksinitiative heute schon weitgehend entsprochen. Regierungsrat und Kantonsrat erachten die bereits getroffenen Mass- nahmen zur Entlastung der Versicherten in bescheidenen wirtschaftli- chen Verhältnissen als ausreichend und die von der Volksinitiative vorge- schlagene Erhöhung des Kantonsbeitrags als nicht zielführend. Sie emp- fehlen den Stimmberechtigten daher die Ablehnung der Volksinitiative. Der Kantonsrat hat die Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» am 18. Januar 2021 mit 90 zu 75 Stimmen abgelehnt Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Nein