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Strassen, Lindau, 345 Pfäffikerstrasse, Kemptbrücke Pfäffikerstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017

213. Strassen (Lindau, 345 Pfäffikerstrasse, Objekt Nr. 176-019, Kemptbrücke Pfäffikerstrasse, Instandsetzung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Bei dem 1984 erstellten Bauwerk, Objekt Nr. 176-019, Kemptbrücke Pfäffikerstrasse in der Gemeinde Lindau, handelt es sich um eine schief- winklige, längs vorgespannte Rahmenkonstruktion mit anschliessenden Stützmauern, die flach fundiert sind. Infolge der erheblichen Schäden am Belag und der ungenügenden Entwässerung des Bauwerks wurde 2016 eine Überprüfung durchgeführt. Mit der im Massnahmenprojekt vorge- sehenen Gesamtinstandsetzung soll die Restnutzungsdauer des Bauwerks von 75 Jahren sichergestellt werden. Wegen der erfolgten Setzung des Bauwerks wird auf die Erstellung von Fahrbahnübergängen verzichtet. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Abdichtung und Instandsetzung des Belags; – Neue Entwässerungsführung des Bauwerks; – Statische Ertüchtigung der Kragarme im Auflagebereich; – Erstellung von neuen Werkleitungen.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 29. November 2016 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 963 000 Nebenarbeiten 99 000 Technische Arbeiten 124 000 Total 1 186 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 186 000 zulasten der Erfolgsrech- nung, Konto Nr. 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Objekt Nr. 176-019, Projekt Nr. 84B-11236-30, zu bewilligen. Die Ausga- ben sind im Budget 2017 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung des Objekts Nr. 176-019, Kemptbrücke Pfäf- fikerstrasse, 345 Pfäffikerstrasse, Gemeinde Lindau, wird eine gebundene Ausgabe von Fr.1 186 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 29. November 2016)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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