RRB Nr. 218/2024
Eidgenössische Volksabstimmung vom 3. März 2024, Ergebnisse, Publikation
6 da mars 2024German2 min
Source zh.ch
Eidgenössische Volksabstimmung vom 3. März 2024, Ergebnisse, Publikation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. März 2024
218. Eidgenössische Volksabstimmung vom 3. März 2024; Ergebnisse, Publikation Am 3. März 2024 fand die eidgenössische Volksabstimmung über fol- gende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (BBl 2023 781);
2. Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» (BBl 2023 1520). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) sind die Ergebnisse innert 13 Tagen nach dem Abstimmungstag im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen (Abs. 2) und die Protokolle innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen (Abs. 3). Gegen diese Volksabstimmung kann innert drei Tagen, von der Ver- öffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzu- stellen (Art. 77 Abs. 2 BPR).
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2024 werden gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2024-03- 08).
II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.
III. Gegen diese Volksabstimmung kann innert drei Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schrift- lich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen.
IV. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli