RRB Nr. 219/2024
Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Ergebnisse, Publikation
6 da mars 2024German2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Ergebnisse, Publikation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. März 2024
219. Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024; Ergebnisse, Publikation Am 3. März 2024 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 25. September 2023; Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte) (ABl 2023-09-29)
2. A. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») (ABl 2022-05-20) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023 (ABl 2023-10-06)
3. Kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologi- scher Aufwertung» (ABl 2021-05-28)
4. Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs) (ABI 2023-09-01) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. In- nert fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Ein- sprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]).
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2024 werden gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2024-03-08).
II. Gegen diese Volksabstimmung kann innert fünf Tagen, von der Ver- öffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schriftlich Einsprache erhoben werden.
III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli