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Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Einparteiförderung der Zürcher Handelskammer, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 297/2011

Sitzung vom 11. Januar 2012

23. Anfrage (Einparteiförderung der Zürcher Handelskammer) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 24. Oktober 2011 folgende Anfrage eingereicht: Die Zürcher Handelskammer (ZHK) wurde in den letzten Monaten zu einer Einpartei-Wahlkampfmaschine umfunktioniert. Die ZHK war in den letzten Jahren in der Liegenschaft Bleicherweg 5 («Alte Börse») in der Stadt Zürich eingemietet. Seit kurzem ist sie in der Liegenschaft Selnaustrasse 32 («Neue Börse») eingemietet. Beide Liegenschaften gehören der Kantonalen Beamtenversicherungskasse (BVK) und werden von der Kantag, Liegenschaften AG, welche sich zu 100% im Besitz des Kantons Zürich befindet, verwaltet. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Trifft es zu, dass der Kanton Zürich, via das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Standortförderung, ordentliches Mitglied der ZHK ist? Sind weitere kantonale oder dem Kanton nahestehende Stellen Mitglied der ZHK?

2. Hält es der Regierungsrat für legitim und/oder opportun, an der Mit- gliedschaft bei einem eindeutig an eine politische Partei gebundenen Verband, welcher aktiv und parteiisch Propaganda betreibt, festzu- halten? Wenn ja, warum und basierend auf welcher Rechtsgrund- lage? Ist der Kanton Mitglied weiterer parteipolitisch gebundener Organisationen?

3. Erhält die ZHK, nebst dem Mitgliederbeitrag der Standortförderung, weitere Zuwendungen, Beiträge, Subventionen oder subventions- ähnliche Zahlungen und Vergünstigungen seitens des Kantons Zürich, anderer staatlicher Stellen oder dem Kanton nahestehender oder von diesem mit Beiträgen, Subventionen und anderen Leistun- gen unterstützten Organisationen, Vereinen oder Verbänden?

4. Wie viele Quadratmeter Bürofläche mietete die ZHK an ihrem alten Standort und wie viele Quadratmeter Bürofläche mietet sie am neuen Standort? Auf wie viele Franken belief sich der jährliche Mietzins in den Jahren 2009–2011 (2011 pro rata temporis) am alten Standort und

auf wie viele Franken beläuft sich der jährliche Mietzins am neuen Standort für das Jahr 2011 (pro rata temporis) und für die folgenden Jahre bis Mietvertragsende? Wurden neben den Mietzinszahlungen anderweitige Leistungen oder Ermässigungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis mit der ZHK oder eventuellen Rechtsvorgän- gern vereinbart? Wurden und werden die Räumlichkeiten der ZHK «kalt» oder «warm» vermietet?

5. Was war/ist der «Marktwert» der Liegenschaft Bleicherweg 5 in den Jahren 2009–2011 und was ist der «Marktwert» (gemäss der von der BVK angewandten Wertermittlung «Discounted Cash-Flow Metho- de») der Liegenschaft Selnaustrasse 32? Erachtet der Regierungsrat die vertraglich vereinbarten Mietzinsen als marktkonform oder ver- birgt sich dahinter eine verdeckte Subvention? Ist eine entsprechen- de Überprüfung und sind nötige Mietzinsanpassungen in den letzten 5 Jahren bei allen von der Kantag verwalteten Liegenschaften, welche sich im Besitze der BVK oder des Kantons (Bewertung nach IPSAS) befinden, erfolgt; wenn nein – warum?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und die Kantag Liegen- schaften AG sind Mitglieder der Zürcher Handelskammer (ZHK). Der Mitgliederbeitrag beträgt je Fr. 300 pro Jahr. Zu Frage 2: Die Zürcher Handelskammer (ZHK) ist ein in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Zug tätiger Wirtschaftsverband mit rund 1200 Mit- gliedern. Die ZHK ist keine parteipolitisch gebundene Organisation. Die Mitgliedschaft des Kantons bei der ZHK ermöglicht vielfältige Kontakte zu ansässigen Unternehmen und ist damit nützlich für die Be- standespflege. Im Dialog werden die Anliegen der Unternehmen wahr- nehmbar und können bei der Weiterentwicklung der Dienstleistungen berücksichtigt werden. Namentlich mit Blick auf die administrative Entlastung von Wirtschaft und Gewerbe (Entlastungsgesetz; LS 930) hat der Kanton ein grosses Interesse an einem regen Austausch.

Zu Frage 3: Neben den erwähnten Mitgliederbeiträgen erhält die ZHK vonseiten der Verwaltung keine weiteren regelmässigen Zuwendungen. 2010 wurde ein Beitrag von Fr. 4069 an die Kosten einer Publikation über den Wirt- schaftsraum Zürich an die ZHK bezahlt, 2011 wurde aus dem Lotterie- fonds ein Beitrag von Fr. 40 000 an die Kosten der Sonderschau «tunZü- rich.ch» geleistet. Zu Frage 4: Die Mietzinse und andere Vertragskonditionen werden nach ständi- ger Praxis des Regierungsrates bei den durch die BVK vermieteten Liegenschaften mit Rücksicht auf die Interessen der Vertragspartner nicht bekannt gegeben. Zu Frage 5: Allgemein werden die Liegenschaften der BVK nach Swiss GAAP FER 26 bilanziert. Sämtliche Liegenschaften werden durch unabhängi- ge Schätzungsexperten jährlich nach dem künftig zu erwartenden Er- trag mittels der DCF-Methode bewertet. Bauvorhaben werden «at cost» bilanziert, wobei die Bewertungen regelmässig überprüft werden. Nach der Inbetriebsetzung bzw. Vermietung nach baulichen Investitio- nen wird jede Liegenschaft vollumfänglich neu bewertet.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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