RRB Nr. 233/2024
Kantonspolizei, Stellenplan, Erweiterung aufgrund schengenweit einzuführenden Entry-/Exit-Systems
6 da mars 2024German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. März 2024
233. Kantonspolizei, Stellenplan (Erweiterung aufgrund schengenweit einzuführenden Entry-/Exit-Systems am Flughafen Zürich)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit der Assoziierung an Schengen hat sich die Schweiz der engeren Kooperation der Grenzverwaltungsorgane verpflichtet. Gestützt auf Art. 7 und 9 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) sowie § 16 des Polizeiorganisationsgesetzes (LS 551.1) ist die Kantonspolizei (Kapo) an der Schengen-Aussengrenze am Flughafen Zürich für die Durchführung der Grenzkontrollen zuständig. Für die Erfüllung dieser Aufgabe werden an den Grenzkontrollstellen IT-Arbeitsstationen eingesetzt. Die IT-In- frastruktur der Schalter wurde 2014 im Rahmen des Projekts GREKO NG (Grenzkontrolle New Generation) erneuert (vgl. RRB Nr. 136/2014), 2016 erweitert (vgl. RRB Nr. 1059/2016) und zuletzt ersetzt (vgl. RRB Nr. 1305/2020). Die ebenfalls genutzten ABC-Gates wurden 2017 beschafft (vgl. RRB Nr. 1059/2016) und 2023 durch neue e-Gates ersetzt (vgl. RRB Nr. 458/2022). Per Oktober 2024 soll in allen Schengen-Staaten das Entry-/Exit-Sys- tem (EES) eingeführt werden. Diese Regelung stellt eine Weiterentwick- lung des Schengen-Besitzstandes dar und ist somit auch in der Schweiz umzusetzen (vgl. u. a. EU-Verordnung 2017/2226). Das EES hat zum Ziel, die Grenzverwaltung zu modernisieren und die Sicherheit des Schen- gen-Raumes zu erhöhen. Mit dem EES sollen irreguläre Migration ein- facher entdeckt und undokumentierte Reisende bei Kontrollen im Schen- gen-Binnenraum u. a. mit der Hilfe von biometrischen Identifikatoren (Gesichtsbild und vier Fingerabdrücken) identifiziert werden können. Das neue System erfordert, dass bei jedem Grenzübertritt die biometri- schen Merkmale von Drittstaatsangehörigen bei einer Ersteinreise er- fasst oder bei einer Wiedereinreise verifiziert werden. EES wird einer- seits die innere Sicherheit stärken, anderseits aber auch aufgrund neuer aufwendiger und komplexer Arbeitsschritte zu Mehraufwänden infra- struktureller sowie personeller Art an den Aussengrenzen führen. Um die Passagierströme auch mit EES sicher und trotzdem effizient bewäl- tigen zu können, wurde die bestehende Grenzkontrollinfrastruktur am Flughafen Zürich erweitert (vgl. RRB Nr. 1458/2022).
Mit der Einführung des EES wird der Aufwand für Abklärungen, Er- fassung und Verifikation von Personendaten zunehmen. Dies führt zu einer erhöhten Komplexität der Prozesse und damit auch zu einer Aus- dehnung des Grenzkontrollprozesses sowie zu einer deutlichen Zunah- me der Kontrollzeit für die Grenzkontrolle der Flughafenpolizei. Gestützt auf die Systemspezifikationen der Europäischen IT-Agentur eu-LISA ist von folgenden Verlängerungen der Prozesszeiten für Drittstaatsange- hörige nach Einführung des EES auszugehen: Kategorien Reisende Prozesszeit ohne EES Prozesszeit mit EES (in Sekunden) (in Sekunden) Ersteinreise Visumbefreite Drittstaatsangehörige 24 93 Visumpflichtige Drittstaatsangehörige 40 72 Wiedereinreise Visumbefreite Drittstaatsangehörige 24 67 Visumpflichtige Drittstaatsangehörige 40 67 Durchschnittliche Prozesszeit 32,00 74,75 Mit dem bestehenden Personal können die neuen Grenzkontrollen nicht bewältigt werden. Die Kapo hat bereits erfolgreich die Grenzkontrollin- frastruktur ausgebaut und weitere Verbesserungsmassnahmen eingelei- tet, um die Prozesszeiten auch nach Einführung des EES zu verkürzen. Um aber die Vorgaben der EU zu erfüllen und lange Wartezeiten zu ver- hindern, ist die Kapo auf zusätzliches Personal angewiesen. Dabei ist von mindestens einer Verdoppelung des Personals für die Prozesse bei Drittstaatsangehörigen auszugehen.
B. Personal Der Flughafen Zürich ist die grösste Luftverkehrsdrehscheibe der Schweiz und stellt für die internationale Erreichbarkeit eine Schlüssel- infrastruktur dar. Der Flughafen Zürich ist deshalb von sehr grosser ver- kehrs- und volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton Zürich. Die Flughafenpolizei liefert einen wesentlichen und unerlässlichen Beitrag, damit das System Flughafen sicher, zuverlässig und effizient betrieben werden kann. Personalengpässe bei den zentralen Stellen haben unmit- telbare Auswirkungen auf das Gesamtsystem, weshalb für das reibungs- lose Funktionieren des Flughafenbetriebs ein adäquater Personalbestand bei der Flughafenpolizei notwendig ist. Das erfolgreiche Wirken des Flug- hafens hat auch direkt Auswirkungen auf die Staatskasse. So flossen auf- grund der Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG mit Ausnahme der Phase der Coronapandemie regelmässig Dividenden bzw. Sonderdividenden in zweistelliger Millionenhöhe in die Staatskasse ein.
Für das Jahr 2023 meldete der Flughafen Zürich 28,9 Mio. Passagiere. Davon reisten über 10,6 Mio. über die Schengen-Aussengrenze, wovon 3,7 Mio. Drittstaatsangehörige (rund 35% der Passagiere) von der Ein- führung des EES betroffen sind. Geht man bei diesen auch nur von einer Verdoppelung der Prozesszeiten aus, so muss der heutige Personalbe- stand der Sicherheitsassistenz von heute 117 Vollzeiteinheiten (VZE) auf 158 VZE (+35%) erhöht werden. Die Kapo benötigt somit 41,0 zusätzliche Stellen, Richtposition Sicher- heitsassistent/in. Um die Grenzkontrollen mit Einführung des EES ordnungsgemäss und effizient per 1. Oktober 2024 sicherzustellen, muss das neue Personal geschult und eingearbeitet werden. Entsprechend ist angezeigt, die Stellen im Stellenplan der Kantonspolizei Zürich wie folgt zu schaffen: per 1. Juli 2024 21,0 Stellen, Richtposition Sicherheitsassis- tent/in, Lohnklasse 13, sowie per 1. September 2024 20,0 Stellen, Richt- position Sicherheitsassistent/in, Lohnklasse 13. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.
C. Ausgaben und Finanzierung Die zusätzlichen Personalkosten betragen für das Jahr 2024 rund 2,1 Mio. Franken und können im Budget 2024 verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Ab 2025 betragen die Kosten jährlich rund 4,95 Mio. Franken und sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, neu einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Kantonspolizei werden folgende Stellen geschaf- fen: a) mit Wirkung ab 1. Juli 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 21,0 Sicherheitsassistent/in 13
b) mit Wirkung ab 1. September 2024 Stellen Richtposition Klasse VVO 20,0 Sicherheitsassistent/in 13
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli