RRB Nr. 24/2012
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2011, Freigabe
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Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2011, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2012
24. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2011
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitions- projekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Er- gebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegenwärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausga- benbewilligungen entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisie- rungsreihenfolge. Die aufgeführten Nettoinvestitionssummen zu den einzelnen Projekten sind als erste, der aktuellen Phase entsprechende, Kostenannahmen zu interpretieren.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.
1.1 Berufsfachschulen: Sanierung und Anpassungen 2013–2014 noch unbekannt 800 000 Zürich, Sihlquai 87 Schultrakt Sihlquai Mittelschul- und Berufsfachschulen Berufsbildungsamt an der «Bildungsmeile»
1.2 Berufsfachschulen: Gesamtsanierung Hauptschulanlage 2015–2018 noch unbekannt 450 000 Wetzikon, Gewerbeschulstrasse 10 Gewerbliche Berufsfachschule Mittelschul- und Wetzikon Berufsbildungsamt
1.3 Berufsfachschulen: Neubau mit Turnhallen 2015–2018 noch unbekannt 450 000 Winterthur, Tösstalstrasse 29/31 Berufsfachschule Winterthur Mittelschul- und –2– Berufsbildungsamt
Tabelle 2: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.
2.1 Mittelschulen: Fenstersanierung 2012 400 000 40 000 Zürich, Parkring 30 Liceo artistico Mittelschul- und Berufsbildungsamt
1. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV
1.1 Berufsfachschulen an der «Bildungsmeile», Zürich, Sanierung und Anpassungen Schultrakt Sihlquai Ausgangslage Das Gebäude an der Ausstellungsstrasse 60 bzw. am Sihlquai 87 be- steht aus einem Museumstrakt an der Ausstellungsstrasse und einem Schultrakt am Sihlquai. Der Museumstrakt wird vom Museum für Gestaltung Zürich genutzt. Der Schultrakt wird grösstenteils von der Zürcher Hochschule der Künste, die 2013 ins Toni-Areal umziehen wird, sowie zu einem kleinen Teil von zwei Berufsfachschulen genutzt. Es ist vorgesehen, den Schultrakt langfristig vollständig für Berufsschul- zwecke zu verwenden. Projektziele Teile der 1933 in Betrieb genommenen Anlage sind sanierungsbe- dürftig. Zudem sind im Schultrakt bauliche Anpassungen an die gesetzli- chen Vorschriften sowie an die Bedürfnisse einer Berufsfachschule nötig. 2004 wurde im Auftrag des Hochbauamtes eine Vorprojektstudie zur Gesamtsanierung der Liegenschaft Ausstellungsstrasse 60 / Sihlquai 87 erstellt. Aufgrund der für 2013 vorgesehenen Änderung der Nutzung (Berufsfachschule anstelle der Zürcher Hochschule der Künste) wurde die Gesamtsanierung zurückgestellt. Die haustechnischen Anlagen sind teilweise veraltet und müssen erneuert werden. Energetische Massnah- men sind zu prüfen und bei hinreichendem Kosten/Nutzen-Verhältnis umzusetzen. Die Innenräume sind – unter Berücksichtigung denkmal- pflegerischer Gesichtspunkte – den heutigen Erfordernissen anzupas- sen. Mit den Projektanträgen der Bildungsdirektion für das 3. Quartal 2011 wurde die Gesamtsanierung des Museumstraktes bereits für die Projektierung angemeldet (RRB Nr. 1291/2011). Gleichzeitig mit der Sanierung des Museumstraktes soll auch der Schultrakt saniert und auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden. Mit einer Vorstudie soll der Sanierungs- und Anpassungsbedarf abgeklärt werden. Nutzwertanalyse Der Schultrakt soll saniert und den gesetzlichen Anforderungen sowie den heutigen Erfordernissen einer Berufsfachschule angepasst werden, damit dieser weiterhin als Schulgebäude für die Grundbildung genutzt werden kann. Die Gesamtsanierung des Schultraktes (Gebäu- deteil Sihlquai 87) soll mit der Gesamtsanierung des Museumstraktes (Ausstellungsstrasse 60) abgestimmt erfolgen (Projektantrag der Bil- dungsdirektion, 3. Quartal 2011; RRB Nr. 1291/2011).
Tabelle 3: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2012–2013 2013–2014 Um die Investitionskosten genauer abzuschätzen zu können, soll eine Vorstudie die baulichen Massnahmen und den Investitionsbedarf festlegen. Für die Vorstudienphase wird mit einem Aufwand von rund Fr. 800 000 für diese Abklärungen gerechnet. Mit RRB Nr. 771/2011 wurde das Nettoinvestitionsvolumen Hochbau 2012–2015 bis auf Stufe der Direktionen festgelegt. Eine Realisierungsreihenfolge auf Projekt- stufe wurde nicht beschlossen. Die Finanzierung des Projektes ist inner- halb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, durch die Bildungs- direktion sicherzustellen.
1.2 Gewerbliche Berufsfachschule Wetzikon, Gesamtsanierung Hauptschulanlage Ausgangslage Der älteste Teil der Schulanlage der Gewerblichen Berufsschule Wet- zikon an der Gewerbeschulstrasse wurde 1961 erstellt und 1968 um ein frei stehendes Schulhaus ergänzt. 1984 wurden die beiden Bauten aus den 60er-Jahren durch einen Erweiterungsbau ergänzt und verbunden. 1999 wurde der Trakt mit Baujahr 1968 aufgestockt. Verschiedene Bau- teile haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Die alten Schiebe- fenster sind undicht und schlecht isoliert, sodass im Winter nur un- genügende Raumtemperaturen erreicht werden und im Bereich der Fassade ein kritischer Temperaturabfall entsteht. Auch bei der Haus- technik haben verschiedene Installationen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Projektziele Die Aussenhülle soll erneuert und damit die Wärmedämmung den heutigen Normen angepasst werden. Die alten Fenster sollen ersetzt werden. Weitere energetische Massnahmen sind zu prüfen und bei hin- reichendem Kosten/Nutzen-Verhältnis umzusetzen. Die Innenräume sind auf den heutigen Stand der Technik zu bringen. Das Potenzial für niedrigere Betriebskosten ist auszuschöpfen bzw. umzusetzen. Das Ver- hältnis von Unterrichtsfläche zur Geschossfläche ist, je nach Eingriffs- tiefe bei den Sanierungsmassnahmen, zu verbessern. In einer baulichen Zustandsanalyse mit Empfehlungen für Sanierungsmassnahmen, mit Zeit- und Kostenplan, soll der Sanierungsbedarf genauer aufgezeigt werden.
Nutzwertanalyse Die Kosten für die Vorstudie schätzt das Hochbauamt auf Fr. 450 000. Eine Schätzung der gesamten Investitionskosten ist in diesem frühen Zeitpunkt mit einem hohen Unsicherheitsfaktor behaftet. Wichtige Einflussfaktoren wie beispielsweise die Anforderungen an die energe- tische Gebäudehüllensanierung, die Ausbaustandards, die Massnahmen zur Erdbebenertüchtigung oder allfällige Anpassungen der Grundriss- struktur sind noch nicht bekannt. Zusätzliche Betriebskosten fallen keine an. Mit der Verminderung des Wärmeverlusts in der kalten Jahreszeit werden die Heizkosten ver- ringert. Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2013–2014 frühestens ab 2015 Derzeit werden die gesamten Investitionskosten vom Hochbauamt in einer groben Schätzung auf rund 37,5 Mio. Franken beziffert. Um die Investitionskosten genauer abzuschätzen zu können, soll eine Vorstudie die baulichen Massnahmen und den Investitionsbedarf festlegen. Für die Vorstudienphase wird mit einem Aufwand von Fr. 450 000 für diese Abklärungen gerechnet. Mit RRB Nr. 771/2011 wurde das Nettoin- vestitionsvolumen Hochbau 2012–2015 bis auf Stufe der Direktionen festgelegt. Eine Realisierungsreihenfolge auf Projektstufe wurde nicht beschlossen. Die Finanzierung des Projektes ist innerhalb der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung, durch die Bildungsdirektion sicherzu- stellen.
1.3 Berufsfachschule Winterthur, Neubau mit Turnhallen Ausgangslage Die Berufsfachschule Winterthur (BFS) hatte in den vergangenen Jahren viele Neuzugänge in der Ausbildung «Fachperson Betreuung» (FaBe) zu verzeichnen. Berufsspezifische Fächer wie z. B. Musik und Bewegung konnten nur ungenügend unterrichtet werden, da Räume für einen entsprechenden Unterricht fehlen. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Zuwachs zu rechnen. Um den erhöhten Raumbe- darf abzudecken, kann die BFS ab Mitte Februar 2012 im Pionierpark an der Zürcherstrasse 7 in Winterthur Unterrichtszimmer mit ent- sprechenden Nebenräumen mieten. Mit dem Kauf der Liegenschaft Tösstalstrasse 29/31 durch den Kanton (RRB Nr. 936/2011) kann für die BFS in unmittelbarer Nähe zum Hauptgebäude ein Neubau erstellt werden. Der Mindestbedarf für zusätzlichen Schulraum alleine für die Berufsbildung der BFS beträgt 900 m2 und sieht wie folgt aus: zehn Un-
terrichtszimmer, zwei Gruppenräume, zwei Vorbereitungsräume und entsprechende Nebenräume. Zudem besteht Bedarf an einer Doppel- turnhalle (22 m × 44 m × 9 m) mit 968 m2. Schliesslich ist vorgesehen, die Ausbildungen des Berufsfeldes Soziales auf Tertiärstufe B mit Haupt- standort in Winterthur anzubieten. Es wird deshalb zusätzliche Fläche von 1000 m2 benötigt. Insgesamt werden somit am Standort der BFS zusätzlich 3000 m2 Schulraum benötigt. Projektziele Der wachsende Raumbedarf kann durch einen Neubau auf dem Grundstück Tösstalstrasse 29/31 in Winterthur, direkt gegenüber dem Schulhaus Wiesental, gedeckt werden. Der im Pionierpark angemietete Schulraum kann dadurch aufgegeben werden. Eine Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten wurde bereits vorgeprüft und bildet die Voraussetzung für einen Neubau. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass auf dem Grundstück der zukünftige Raumbedarf für die Berufs- fachschule und die Ausbildungen auf Tertiärstufe B abgedeckt werden kann. Zudem können die fehlenden Turnhallen errichtet werden. Damit auf dem Grundstück in absehbarer Zeit ein Neubau errichtet werden kann, muss eine Umzonung des Grundstücks von der Wohn- und Gewerbezone 4 in die Zone für öffentliche Bauten eingeleitet und ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden. Das Raumpro- gramm leitet sich aus dem als Minimalbedarf festgelegten Raumbedarf ab. Zudem sind kleinere Raumreserven vorzusehen, sofern die Ausnüt- zung des Grundstückes dies zulässt. Der Regierungsrat hat den Kaufvertrag der Liegenschaft mit Be- schluss Nr. 936/2011 genehmigt. Die Umzonung von der Wohn- und Gewerbezone in die Zone für öffentliche Bauten ist in die Wege zu leiten und der Wettbewerb auszuschreiben. Nutzwertanalyse Durch den Neubau können neben dem nachgewiesenen Raumbedarf zusätzliche Mängel im Sportbereich behoben werden. Weiter lassen sich minimale strategische Schulraumreserven errichten, um künftige Be- dürfnisse abdecken zu können. Auch bei einer zukünftigen Sanierung der Schulhäuser Mühletal oder Wiesental könnte der Neubau allfällige temporäre Raumengpässe mindern. Die BFS würde mit dem Neubau Schulraum in nächster Nähe zu den Hauptgebäuden erhalten. Tabelle 5: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2013–2014 frühestens ab 2015
Um die Investitionskosten genauer abzuschätzen zu können, soll eine Vorstudie die baulichen Massnahmen und den Investitionsbedarf fest- legen. Für die Vorstudienphase wird mit einem Aufwand von Fr. 450 000 für diese Abklärungen gerechnet. Mit RRB Nr. 771/2011 wurde das Nettoinvestitionsvolumen Hochbau 2012–015 bis auf Stufe der Direk- tionen festgelegt. Eine Realisierungsreihenfolge auf Projektstufe wurde nicht beschlossen. Die Finanzierung des Projektes ist innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, durch die Bildungsdirektion sicherzustellen.
2. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV
2.1 Liceo artistico, Zürich, Fenstersanierung Ausgangslage Seit Sommer 1989 beherbergt die Villa «Dem Schönen» das Liceo artistico. Das Gebäude ist im kantonalen Inventar der schützenswerten Bauten. Die Jugendstil-Villa wurde Ende der 80er-Jahre saniert. Nach mehr als 20 Jahren sind die Holzkastenfenster in einem schlechten Zustand. Einzelne Fenster sind undicht. Projektziele Die Instandsetzung der Fenster ist zwingend notwendig. Es ist zu- dem ein neuer Anstrich erforderlich. Ob wärmetechnische Verbesse- rungen erzielt werden können, muss geprüft werden. Wo möglich sollen Gummidichtungen zur Verbesserung des Wärmeschutzes eingebracht werden. Nutzwertanalyse Durch die baulichen Massnahmen werden kostenintensivere Folge- schäden vermieden. Die sanierungsbedürftigen Fenster werden wieder instand gestellt. Weiter werden wärmetechnische Verbesserungen ange- strebt. Tabelle 6: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2012 2012
Tabelle 7: Investitionen 2012 2013 2014 2015 2016 Total Investitionskosten in Franken 400 000 – – – 400 000
Da es sich um ein Schutzobjekt handelt, ist die Sanierung aufwendig. Zum heutigen Zeitpunkt kann das Investitionsvolumen nicht beziffert werden. Die Kosten für die Fenstersanierung belaufen sich gemäss An- gaben des Hochbauamts vom 21. September 2011 auf rund Fr. 400 000. Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 40 000 geht zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Mit RRB Nr. 771/2011 wurde das Nettoinvestitionsvolumen Hochbau 2012–2015 bis auf Stufe der Direktionen festgelegt. Eine Realisierungs- reihenfolge auf Projektstufe wurde nicht beschlossen. Die Finanzierung des Projektes ist innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschu- len, durch die Bildungsdirektion sicherzustellen.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:
1. die Phase Vorstudie: Sanierung und Anpassungen Schultrakt Sihl- quai, Berufsfachschulen an der «Bildungsmeile», Zürich,
2. die Phase Vorstudie: Gesamtsanierung Hauptschulanlage, Gewerb- liche Berufsfachschule Wetzikon,
3. die Phase Vorstudie: Neubau mit Turnhallen, Berufsfachschule Winter- thur,
4. die Phase Projektierung: Fenstersanierung, Liceo artistico, Zürich. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi