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Decision

RRB Nr. 24/2014

Stiftung Chance, "Triagestelle", Beitrag aus der jährlichen Integrationspauschale

7 da schaner 2014German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Januar 2014

24. Stiftung Chance; «Triagestelle» (Beitrag aus der jährlichen

Erwägungen

Integrationspauschale)

Ausgangslage Das Bundesamt für Migration (BfM) gewährt den Kantonen finan- zielle Beiträge zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Die Kantone erhalten quartalsweise pro anerkannten Flücht- ling und pro vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrations- pauschale von Fr. 6000 (Art. 18 Verordnung vom 24. Oktober 2013 über die Integration VIntA; SR 142.205). Die Beiträge sind zweckgebunden und dienen namentlich der Förderung der beruflichen Integration und dem Erwerb der Landessprache. Die Verwendung der Integrationspauschale ist ein Teil des Integrati- onsprogramms des Kantons Zürich (KIP), das der Regierungsrat mit Beschluss vom 12. Juni 2013 zur Kenntnis nahm (vgl. zum detaillierten Inhalt des KIP RRB Nrn. 1364/2012 und 682/2013). Das KIP ist Be- standteil der Programmvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem Bund vom 4. Oktober 2013 und damit verbindlich festgelegt. Zu- ständig für die Verwendung der Integrationspauschale ist ab 1. Januar 2014 die Fachstelle für Integrationsfragen (FI, vgl. RRB Nr. 631/2013). Der wirkungsvolle Einsatz der Integrationspauschale bedingt, dass die anerkannten Flüchtlinge und die vorläufig Aufgenommenen in ihren Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten entsprechenden Program- men (Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramm; BBIP) plat- ziert werden. Dazu bedarf es bei jeder Person einer individuellen Ab- klärung. Die Gemeinden melden die Personen für eine Standortbestim- mung (Triagegespräch) an. Auf dieser Grundlage wird ein passender Programmplatz zugeteilt. Ziel ist die möglichst rasche, praxisnahe und bedarfsgerechte Integration.

Triagestelle Die Triagestelle ist auf die Bedürfnisse Erwachsener abgestimmt. Die Zielgruppe setzt sich vornehmlich aus anerkannten Flüchtlingen und vor- läufig aufgenommenen Personen zusammen, die nicht in den Arbeits- prozess integriert sind oder deren Arbeitsintegration bisher scheiterte. Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung dieser Personen verlangt eine einheitliche Praxis. Das gilt für die Triagegespräche, die Zusammenarbeit

mit den Leistungsanbietern und der FI, aber auch für den dazu erforder- lichen Datenaustausch. Diese Anforderungen werden am besten durch den Betrieb einer zentralen Triagestelle gewährleistet. Die dadurch er- reichte Bündelung der Fälle erlaubt auch die erforderliche Professiona- lisierung. Die Stiftung Chance verpflichtet sich mit dem vorliegenden Vertrag zur Durchführung von Triagegesprächen, Deutscheinstufungstests und Zuweisungen mit bzw. von 3600 Personen (jährlich 1800 Personen). Die Leistungserbringung erfolgt gemäss dem Konzept vom 10. Oktober 2013. Eine individuelle Abklärung kostet durchschnittlich Fr. 325. Für die Durch- führung des Programms von Januar 2014 bis Dezember 2015 ist daher ein Betrag von Fr. 1 170 000 erforderlich (jährlich Fr. 585 000). Beurteilung Die Stiftung Chance ist eine eidgenössische Stiftung, die seit 1995 Dienstleistungen im öffentlichen Interesse erbringt. Im Auftrag des Kan- tons führt sie seit mehreren Jahren Gespräche zur Potenzialabklärung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen durch. Dabei werden persönliche, soziale und fachliche Ressourcen erfasst und es erfolgen standardisierte Rückmeldungen an die zuständigen Stellen. Die von der Stiftung Chance angebotene Triagestelle ist ein unabding- barer Bestandteil, um das bestmögliche Zusammenspiel zwischen An- gebot und Nachfrage bei den anzubietenden BBIP zu gewährleisten. Sie ist damit ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Programmver- einbarung und zur zweckgemässen Verwendung der Integrationspau- schale, weshalb dem vorliegenden Vertrag mit der Stiftung Chance zu- zustimmen ist. Der bestmögliche Ausgleich zwischen angebotenen und erforderli- chen Kursplätzen erfordert auch eine konstante und aktuelle Informa- tion. Die Stiftung Chance ist daher angehalten, mit den Anbietenden die zur Aufgabenerfüllung nötigen Informationen auszutauschen.

Finanzierung Mittelherkunft Gemäss Programmvereinbarung vom 4. Oktober 2013 und dem Grund- lagenpapier vom 23. November 2011 leistet der Bund dem Kanton Zü- rich eine Integrationspauschale von insgesamt Fr. 27 766 520 über vier Jahre. Die Pauschale wird in jährlichen Tranchen von Fr. 6 941 630 ent- richtet. Die Programmvereinbarung gilt als erfüllt, wenn unter anderem die Integrationspauschalen zweckentsprechend ausbezahlt sind.

Gebundene Ausgaben Die Beiträge sind zeitlich begrenzt und zweckgebunden. Die mit der Integrationspauschale finanzierten Leistungen dienen der Erfüllung einer staatlichen Aufgabe: der Integrationsförderung, namentlich der Förde- rung der beruflichen Integration und des Erwerbs einer Landessprache. In der Programmvereinbarung werden – zugeteilt nach vorgegebenen Förderbereichen – Leistungsziele und Indikatoren festgelegt, anhand derer der Kanton dem Bund jährlich über die Zielerreichung und die eingesetzten Mittel berichten muss. Bis Ende 2017 müssen zum Beispiel 70% der erwerbsfähigen anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufge- nommenen ausreichend geschult sein, um einer Erwerbstätigkeit nach- gehen zu können (Pfeiler 2: Bildung und Arbeit, Förderbereich Arbeits- marktfähigkeit). Die mit der Stiftung Chance vereinbarten Leistungen sind zeitlich befristet und stellen die erforderlichen personellen und sach- lichen Mittel zur Erreichung der sowohl im Bundesrecht als auch in der Programmvereinbarung und im KIP zwingend vorgeschrieben Zwecke zur Verfügung. Es handelt sich entsprechend um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung.

Budget und Planung Der Beitrag ist im Budget 2014 und im KEF 2014–2017, Planjahr 2015, in der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen der Umsetzung des kan- tonalen Integrationsprogramms durch die Fachstelle für Integrations- fragen. Die Angebote zu den Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrations- programmen werden für die Jahre ab 2016 neu ausgeschrieben.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Leistungsvereinbarung vom 29. November 2013 zwischen dem Kanton Zürich und der Stiftung Chance zur Verwendung der jährlichen Integrationspauschale wird genehmigt.

II. Zur Umsetzung der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Chance vom 29. November 2013 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 170 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, bewilligt.

III. Mitteilung an die Stiftung Chance, Anton Muff, Regina-Kägi- Strasse 11, 8050 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi