RRB Nr. 259/2009
Conrad Ferdinand Meyer-Haus, Zweckänderung, Zustimmung
25 da favrer 2009German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2009
259. Conrad-Ferdinand-Meyer-Haus (Zustimmung zu Zweckänderung)
Erwägungen
1. Im Jahr 1943 kamen der Kanton Zürich und die Gemeinde Kilch- berg überein, das Landgut des Dichters Conrad Ferdinand Meyer zu erwerben, um im Wohnhaus eine Pfarrwohnung einzurichten. Dabei leis- tete der Kanton Zürich einen einmaligen Beitrag von Fr. 145 000. Mit Beschluss Nr. 818/1943 stimmte der Regierungsrat dieser Übereinkunft und dem entsprechenden Vertrag vom 12. April 1943 zu. Mit Bezug auf die Zweckbestimmung der Liegenschaft sieht der Vertrag im Wesentli- chen die Verpflichtung der Gemeinde Kilchberg vor, das Haus dauernd als öffentliches Gebäude in ihrem Eigentum zu behalten und in gutem Zustand zu bewahren (Ziffer III), das Arbeitszimmer des Dichters in unverändertem Zustand zu erhalten (Ziffer IV) sowie ein bestimmtes Zimmer im Erdgeschoss einem Künstler oder Forscher als Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (Ziffer VI). Zudem darf gemäss Ziffer VII eine Änderung der Zweckbestimmung der Liegenschaft gegenüber der in Aussicht genommenen Verwendung (Pfarrwohnung, C.-F.-Meyer-Zimmer, Ortsmuseum und Arbeitsstätte für einen jungen Künstler oder Forscher) nur mit Zustimmung des Regierungsrates erfolgen.
2. Im Juni 2006 wurde die Stiftung Conrad-Ferdinand-Meyer-Haus gegründet mit dem Zweck, die bauliche Werterhaltung im Innern des Hauses sicherzustellen sowie den Betrieb eines Ortsmuseums und die Durchführung kultureller Anlässe zu unterstützen. Seither erfolgte ein von der genannten Stiftung finanzierter Umbau zu einem Ausstellungs- und Kulturhaus, in dem weder die Pfarrwohnung noch die Arbeitsstätte für einen Künstler oder Forscher Platz haben. Der Gemeindeschreiber von Kilchberg beantragt die teilweise Aufhebung der ursprünglichen Zweckbestimmung der Liegenschaft.
3. Die grosszügige private Initiative der Stiftung Conrad-Ferdinand- Meyer-Haus, dank der das für den Kanton bedeutsame Landgut in gutem Zustand erhalten und für weitere Generationen zugänglich bleibt, ist zu begrüssen. Gestützt auf Ziffer VII des Vertrages vom 12. April 1943 ist der im Zusammenhang mit der neuen Ausrichtung des Hauses bereits vorgenommenen teilweisen Änderung der Zweck- bestimmung der Liegenschaft (Aufhebung der Pfarrwohnung und der Arbeitsstätte für einen Künstler oder Forscher) zuzustimmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der vorgenommenen Änderung der Zweckbestimmung der Liegen- schaft Conrad-Ferdinand-Meyer-Haus in Kilchberg (Aufhebung der Pfarrwohnung und der Arbeitsstätte für einen Künstler oder Forscher) wird zugestimmt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Kilchberg, Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi