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Decision

RRB Nr. 262/2018

Stiftung Somosa, Modellstation Somosa, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung

21 da mars 2018German3 min

Source zh.ch

Stiftung Somosa, Modellstation Somosa, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. März 2018

262. Stiftung Somosa, Modellstation Somosa, Winterthur

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Ver- bindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852. 21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Ju- gendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenan- teile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 45/2014 erteilte der Regierungsrat der Stiftung So- mosa eine Beitragsberechtigung für den Betrieb der Modellstation So- mosa. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2016 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Die Modellstation Somosa bietet 20 Jugendlichen eine stationäre För- derung und Behandlung in zwei sozialpädagogischen Wohngruppen. Ziel des neun Monate dauernden Aufenthaltes ist es, die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit so weit zu stabilisieren, dass sie beim Austritt in den vor- handenen ergänzenden Institutionen oder im familiären Umfeld bestehen können. Für Jugendliche, die nach neun Monaten noch keine geeignete Anschlusslösung haben, stehen im Wohntraining vier Plätze zur Verfü- gung. Die Modellstation Somosa schliesst eine wichtige Versorgungslücke für männliche Jugendliche mit komplexen Entwicklungs- und Persönlichkeits- störungen, die kombiniert pädagogisch und psychiatrisch angegangen werden müssen. Im Unterschied zum rein pädagogisch geführten Heim kann das Behandlungsprogramm der Modellstation Somosa täglich auch auf die Psychopathologie eines Jugendlichen eingehen und diese therapeu- tisch auffangen. Die Nachfrage nach diesem Angebot ist nach wie vor gross. Die Stiftung Somosa verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb der Modellstation Somosa, die ihr gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Be- trieb beruht auf dem Konzept vom Februar 2017. Dieses stellt die ver- bindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrich- tung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheim- gesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheim- gesetzgebung. Die Beitragsberechtigung ist für vier Jahre zu erteilen.

Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung genehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den bei- tragsberechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das Amt für Jugend und Berufsberatung über die Ausrichtung von Kostenantei- len an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Somosa für den Betrieb der Modellstation Somosa wird mit Wirkung ab 1. Januar 2018 im Umfang von 20 Plätzen vollbetreut und vier Plätzen teilbetreut erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2021. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gege- benenfalls bis 31. Dezember 2020 einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Stiftung Somosa, Dr. med. Andreas Andreae, Prä- sident, Zum Park 20, 8404 Winterthur (im Doppel für sich und die Ge- schäftsleitung [E]), das Bundesamt für Justiz, Straf- und Massnahmen- vollzug, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli