RRB Nr. 291/2020
Strickhof, Schulprovisorium Grüental Wädenswil, gebundene Ausgabe
25 da mars 2020German6 min
Source zh.ch
Strickhof, Schulprovisorium Grüental Wädenswil, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2020
291. Strickhof, Schulprovisorium Grüental Wädenswil
Erwägungen
(gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Das Amt für Landschaft und Natur betreibt in Wädenswil die Berufs- fachschule für Lebensmitteltechnologie und Hortikultur. Der Grossteil der dafür notwendigen Fläche wird derzeit im Au-Park befristet ange- mietet. Der Mietvertrag wurde bereits um ein Jahr verlängert und läuft am 31. Juli 2021 definitiv aus, da auf dem Areal die neue Kantonsschule Zimmerberg gebaut wird (Vorlage 5409). Wegen des engen Zeitfensters zur Erstellung neuer Schulräume wurde 2018 eine Machbarkeitsstudie für ein Provisorium erarbeitet. Ein solches soll betrieben werden, bis ein Neubau erstellt werden kann. Es wurden drei Standorte evaluiert. Dabei hat sich gezeigt, dass der Standort Grüen- tal am Rande des gleichnamigen Campus der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) am besten für die Erstellung eines Provisoriums geeignet ist. Der Campus-Charakter bietet der Be- rufsschule einen attraktiven Standort. Die Mitbenutzung der bestehen- den ZHAW-Infrastruktur führt zu tieferen Investitionskosten. Der dort bereits bestehende Schulcontainer des Strickhofs kann nach Erstellung des neuen Provisoriums aufgehoben werden. Ein weiterer Faktor für die Standortwahl besteht darin, dass im Grüen- tal Pflanzflächen vorhanden sind, die im Rahmen des Lehrplans zusam- men mit anderen Abteilungen des Strickhofs und der ZHAW bewirt- schaftet werden.
Projektbeschrieb Mit einem Modulbausystem soll ein zeitgemässes Schulgebäude erstellt werden. Dazu kann auf den bestehenden Rahmenvertrag mit der Blumer- Lehmann AG zurückgegriffen werden, die bereits die Kantonsschule Uetikon am See mit einem ähnlichen System erstellt hat. Dies ermöglicht die Realisierung innerhalb der engen Terminvorgaben. Die Nutzungs- dauer der Module ist für mindestens 30 Jahre gewährleistet. Das Ge- bäude wird im Minergie-Eco-Standard und mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erstellt. Die Wirtschaftlichkeit dieser Anlage konnte nach- gewiesen werden.
Gemäss heutiger Planung dürfte die Nutzung etwa zehn Jahre dauern. Danach sollte eine definitive Lösung möglich sein. Eine Nachnutzung des Modulbaus durch die ZHAW ist aufgrund deren starken Wachstums eine realistische Option. Es wird ein zweistöckiges Gebäude erstellt, das über 14 Unterrichts- zimmer, zwei Kombilabore, einen Sensorikraum, Gruppenräume, einen Aufenthaltsraum sowie Vorbereitungs- und Büroräume für die Mitarbei- tenden verfügt. Der Aufenthaltsraum ist im Erdgeschoss angeordnet und erhält einen direkten Ausgang auf den vorgelagerten Pausenplatz. Das Gebäude ist ein vorgefertigter Holzmodulbau, was ein einfaches Montieren und Demontieren ermöglicht. Die Module werden im Herstel- lerwerk vorgefertigt und am Verwendungsort zusammengefügt. Aus geo- logischen Gründen sind Fundamente bis in eine Tiefe von mehreren Me- tern erforderlich. Das Gebäude wird über eine barrierefreie Erschliessung mit Lift und rollstuhlgängigen Toiletten verfügen. Die ökologischen Kriterien der für den Bau verwendeten Materialien werden in Anlehnung an die Eco-Vor- gaben umgesetzt. Die Wärme- und Kälteerzeugung erfolgt über eine Luft- Wasser-Wärmepumpe. Aufgrund des vorgesehenen Minergie-Standards werden alle Räume mechanisch belüftet. Es wird eine kontrollierte Lüf- tungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert.
Finanzierung Die Kosten für das Schulprovisorium belaufen sich auf Fr. 14 730 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 4. Dezember 2019; Preisstand 1. April 2019, 1036,8 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und wei- sen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 50 000 1 Vorbereitungsarbeiten 1 564 000 2 Gebäude 9 003 000 3 Betriebseinrichtungen 645 000 4 Umgebung 830 000 5 Baunebenkosten 520 000 6 Reserve 1 300 000 9 Ausstattung 818 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 14 730 000
Gemäss Praxis des Kantons Zürich handelt es sich bei der Erstellung von Bauprovisorien, welche für die Aufrechterhaltung eines ordnungs- gemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grund- sätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berück- sichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu errichten ist (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Das Bundes- gericht schützte die Praxis des Kantons Zürich. Aufgrund des Abbruchs der bestehenden Gebäude am bisherigen Stand- ort muss zwingend ein Provisorium errichtet werden, damit der Schul- betrieb unterbruchsfrei weitergeführt werden kann. Gemäss der Stand- ortevaluation sind in Wädenswil keine geeigneten Alternativen verfügbar. Für das Projekt ist gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 14 730 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 11 333 376 77,20 30 377 779 85 000 462 779 Hochbauten Ausbau 1 382 460 9,42 30 46 082 10 368 56 450 Hochbauten Installationen 1 066 199 7,26 30 35 540 7 996 43 536 Hochbauten Ausstattung 897 965 6,12 10 89 797 6 735 96 532 Total 14 680 000 100 549 198 110 099 659 297 Die Differenz von Fr. 50 000 zu den Gesamtkosten von Fr. 14 730 000 erklärt sich aus den nicht aktivierbaren Erschliessungskosten des Grund- stücks. In den Gesamtkosten von Fr. 14 730 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 18. Juli 2019 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 500 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzu- heben. Die Ausgaben für das Mobiliar von Fr. 718 000 gehen zulasten der In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, Buchungskreis Nr. 8810, Strickhof. Die Finanzierung der Bau- kosten erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2020 6 Mio. Franken und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan 2020–2023 für das Jahr 2021 3 Mio. Franken eingestellt. Die somit fehlenden Mittel von 5,73 Mio. Franken werden durch Verschiebungen anderer Vorhaben innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750 kompensiert. Es sind keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten, da es sich um einen Ersatz im selben Volumen für eine bereits bestehende Schulanlage handelt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Schulprovisorium Grüental des Strickhofs wird eine ge- bundene Ausgabe von insgesamt Fr. 14 730 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 14 012 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 718 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Land- schaft und Natur, Buchungskreis Nr. 8810, Strickhof.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 18. Juli 2019 bewil- ligte Projektierungskredit von Fr. 500 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli