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Decision

RRB Nr. 298/2026

Sportamt, Stellenplan

18 da mars 2026German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2026

298. Sportamt (Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Sportamt ist für die kantonale Sportförderung sowie für die all- gemeinen Sportbelange im Kanton Zürich zuständig. Zu seinen Kern- aufgaben zählen der Vollzug von Jugend+Sport (J+S) gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), die Sportförderung gemäss dem sportpolitischen Konzept des Regie- rungsrates, die Unterstützung des Nachwuchsleistungssports gemäss dem kantonalen Nachwuchs- und Leistungssportförderungskonzept sowie die Bearbeitung der Belange des kantonalen Sportfonds gemäss Sportfondsverordnung (LS 612.2). In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Gesuche um Beiträge aus dem Sportfonds kontinuierlich angestiegen. Dies widerspiegelt sich in der Entwicklung der Leistungsindikatoren des Sportamtes. Mittler- weile bearbeitet das Sportamt rund 50% mehr Gesuche für die Unter- stützung von Sportanlagen, von Leistungszentren sowie von Projekten und Veranstaltungen. Mit Inkrafttreten der neuen Leistungsvereinbarung mit dem Zürcher Kantonalverband für Sport für die Jahre 2026–2029 übernimmt das Sportamt ab 2026 zusätzlich die Bearbeitung der Gesuche für Sportver- anstaltungen im Vereins‑ und Verbandssport. Dieses Vorgehen ermög- licht eine einheitliche Unterstützungspraxis sämtlicher Sportveranstal- tungen im Kanton und vereinfacht die Eingabe von Gesuchen für Ver- eine und Veranstalterinnen und Veranstalter. Die zentrale Gesuchsbearbeitung aller Sportveranstaltungen im Kan- ton ab dem 1. Januar 2026 durch das Sportamt führt zu einem zusätz- lichen jährlichen Volumen von rund 200 Gesuchen. Der daraus resultierende Mehraufwand betrifft den gesamten Be- arbeitungsprozess von der formellen Prüfung über die fachliche Be- urteilung bis hin zur Beitragsverfügung und Auszahlung. Hinzu kommt, dass die zunehmende Professionalisierung des Sports zu einer wachsen- den Zahl komplexer Sportfondsgesuche führt, die vertiefte Abklärungen hinsichtlich Gemeinnützigkeit, Förderwürdigkeit und Zielerreichung erfordern. Weiterer Personalbedarf besteht durch die Umsetzung von Sport- projekten und ‑Programmen im öffentlichen Raum sowie aufgrund des nationalen Projekts «Ethik im Sport» mit der verbindlichen Veranke- rung ethischer Standards im Sport.

B. Personelle Auswirkungen Aus den genannten Gründen ist das Sportamt trotz bereits umgesetz- ter Prozessoptimierungen und Organisationsanpassungen auf zusätz- liche personelle Mittel angewiesen. Die internen Kompensationsmög- lichkeiten sind ausgeschöpft. Ausgehend vom bisherigen Mitteleinsatz ergibt sich ein Bedarf von 0,8 Stellen. Im Stellenplan des Sportamtes sind daher mit Wirkung ab 1. April 2026 0,8 Stellen, Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/ in, Lohnklasse 17 VVO, zu schaffen. Die Einreihung der neu zu schaf- fenden Stelle wurde vom Personalamt geprüft und als nachvollziehbar erachtet.

C. Finanzielle Auswirkungen Die Personalkosten betragen für das Jahr 2026 anteilmässig rund Fr. 94 000 sowie ab 2027 rund Fr. 125 000 und werden der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 3700, Sportamt, belastet. Diese Beträge sind im Budget 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan 2026–2029, ab Planjahr 2027, enthalten bzw. können verfügbar ge- macht werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Sportamtes wird mit Wirkung ab 1. April 2026 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,8 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 17

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli