RRB Nr. 305/2012
Strassen, Winterthur, Neuwiesenstrasse kant. S-1, Projektgenehmigung
28 da mars 2012German3 min
Source zh.ch
Strassen, Winterthur, Neuwiesenstrasse kant. S-1, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. März 2012
305. Strassen (Winterthur, Neuwiesenstrasse kant. S-1)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 3. Februar 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, die Projekte für die Aufweitungen an den Knoten Neuwiesenstrasse/Wülf- lingerstrasse und Neuwiesenstrasse/Schützenstrasse auf dem Gebiet der Stadt Winterthur (Objekt Nrn. 11 402 und 11 404) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherungen der Anre- chenbarkeit an die Baupauschale. Die Projekte sehen vor, einen Teil der im Rahmen der Masterplanung «Stadtraum Bahnhof Winterthur» erforderlichen verkehrlichen Neu- ordnung des Neuwiesenquartiers im Bereich der Neuwiesenstrasse umzusetzen. Die Masterplanung sieht vor, die Rudolfstrasse ab der Ein- mündung Zürcherstrasse für den motorisierten Individualverkehr zu sperren, was eine Verkehrsumlagerung auf das umliegende Strassen- netz zur Folge haben wird. Deshalb ist vorgesehen, die Knoten Neuwie- sen-/Wülflingerstrasse und Neuwiesen-/Schützenstrasse entsprechend um- und auszubauen. Dazu soll am Knoten Neuwiesen-/Wülflinger- strasse die Neuwiesenstrasse im Bereich des Seniorenzentrums Wiesen- grund die Fahrbahn um rund 2,5 m verbreitert werden. Ausserdem wird der Gehweg in diesem Bereich neu erstellt. Am Knoten Neuwiesen-/Schützenstrasse wird die Neuwiesenstrasse auf der nördlichen Strassenseite im Abschnitt Neuwiesenstrasse Nr. 15 bis Schützenstrasse um rund 3 m verbreitert, der Gehweg und die Baum- allee an neuer Lage erstellt sowie eine neue Linksabbiegespur in die Schützenstrasse markiert. Im Abschnitt Schützenstrasse bis Neuwiesen- strasse Nr. 33 wird der nördliche Strassenrand im Schnitt um rund 1 m verschoben und der Gehweg ebenfalls den neuen Gegebenheiten ange- passt. Der Baubeginn für die Aufweitungen an den Knoten Neuwiesen-/ Wüflingerstrasse und Neuwiesen-/Schützenstrasse ist für Mitte April 2012 vorgesehen. Mit Begehrensäusserung vom 4. August 2010 hat das Amt für Ver- kehr den Vorhaben bezüglich Um- und Ausbau der Knoten unter Auf- lagen zugestimmt. Die Auflagen wurden inzwischen im Projekt berück- sichtigt und bereinigt.
Bereits 2011 mussten die Knotenbereiche – vor der rechtskräftigen Projektfestsetzung der Aufweitung – infolge des schlechten Zustandes an bestehender Lage erneuert werden. Diese Erneuerungsarbeiten ge- nehmigte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1163/2011. Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 StrG hat die Stadt Winterthur das Projekt vom 9. April bis 10. Mai 2010 öffent- lich aufgelegt und das Einspracheverfahren nach §§ 16 und 17 StrG eröffnet. Es sind fünf Einsprachen gegen die Projekte eingegangen. Das Vorhaben wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. SR.10.544-4 am 18. Mai 2011 festgesetzt. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig. Einer Ge- nehmigung steht nichts entgegen. Die Kosten für die Aufweitung am Knoten Neuwiesen-/Wülflinger- strasse betragen Fr. 400 000 und am Knoten Neuwiesen-/Schützenstrasse Fr. 600 000. Davon können am Knoten Neuwiesen-/Wülflingerstrasse Fr. 400 000 und am Knoten Neuwiesen-/Schützenstrasse Fr. 180 000 der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnungen und der Pläne über die ausge- führten Bauwerke wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Winterthur den Ab- rechnungen über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Projekte der Stadt Winterthur für die Aufweitungen an den Knoten Neuwiesenstrasse/Wülflingerstrasse und Neuwiesenstrasse/ Schützenstrasse in der Stadt Winterthur werden im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi