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Decision

RRB Nr. 305/2015

Rotationsgewinne 2014, Berichterstattung, Kenntnisnahme

25 da mars 2015German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2015

305. Berichterstattung Rotationsgewinne 2014

Erwägungen

1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als das der Vorgängerinnen oder Vorgänger. Mit RRB Nr. 1294/2008 wurde die Methodik zur Berech- nung der Rotationsgewinne festgelegt. Von 2005 bis 2013 schwankten die Rotationsgewinne der Direktionen zwischen 0,3% und 1,4% der Lohn- summe. Der Regierungsrat legte zuletzt mit Beschluss Nr. 322/2014 fest, dass für die künftigen Finanzplanungen 0,4% der Rotationsgewinne für die Finanzierung von individuellen Lohnerhöhungen verwendet werden können. Sollten die Rotationsgewinne in den kommenden Jahren höher oder tiefer ausfallen, so ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu ver- wendenden Rotationsgewinne zu überprüfen. Die Höhe der Verwendung der Rotationsgewinne des Kantons wird jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget festge- legt (RRB Nr. 236/2015). Für die Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen wird der Rotationsgewinn wie bereits in den Vorjahren abweichend von der mit RRB Nr. 1294/2008 festgelegten Methodik berechnet. Er ergibt sich für die Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Jahresgrundlohn auf 1. Januar und 31. Dezember eines Jahres, vervielfacht mit dem geringeren Gesamtbe- schäftigungsgrad aller Mitarbeitenden.

2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2014 pro Direktion und Personalgruppe Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwischen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem ge- samten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbeitenden beeinflusst. Beide Einflussgrössen sollen aus personalpolitischen Über- legungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rotations- gewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben ist. Die Rotationsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestandes der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jeweiligen Be- richtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei, die Rechts- pflege, die Behörden sowie die selbstständigen Anstalten.

Bei den Rotationsgewinnen werden zudem Anstellungen im Stunden- lohn nicht berücksichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgen- den Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Ausbil- dungsfunktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht berücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» ausgewiesen werden. Grundlage der Berechnung der Rotationsgewinne sind die Grundlöhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstaltersgeschenke. Die Rotationsgewinne werden pro Direk- tion ausgewiesen. Zudem werden die Rotationsgewinne einerseits nach den Lehrpersonen und anderseits nach dem Verwaltungspersonal gemäss Personalverordnung (kurz: Verwaltungspersonal) ausgewertet. Tabelle 1: Rotationsgewinne 2014 pro Direktion Direktion Lohnsumme 2014 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2014 2014 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Direktion der Justiz und des Innern 177 393 1 029 0,6 Sicherheitsdirektion 384 547 2 910 0,8 Finanzdirektion 101 057 779 0,8 Volkswirtschaftsdirektion 81 870 580 0,7 (einschliesslich ALK, ZVV) Gesundheitsdirektion 216 790 1 351 0,6 Bildungsdirektion 1 653 338 20 071 1,2 Baudirektion 150 820 727 0,5 Total Direktionen 2 765 814 27 446 1,0

Tabelle 2: Rotationsgewinne 2014 pro Personalgruppe Personalgruppe Lohnsumme 2014 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2014 2014 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Lehrpersonen 1 506 419 19 537 1,3 Verwaltungspersonal 1 259 395 7 909 0,6 Total Direktionen 2 765 814 27 446 1,0

3. Beurteilung der Rotationsgewinne 2014 betragen die Rotationsgewinne aller Direktionen insgesamt 1,0% der Lohnsumme und liegen zwischen 0,5% und 1,2% der Lohnsumme der Direktionen. Wie in den Vorjahren ist der prozentuale Anteil der Rotationsgewinne in der Bildungsdirektion bzw. bei den Lehrpersonen 2014 höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen tendenziell länger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da ein Funktionswechsel in

der Regel mit einem Berufswechsel verbunden ist. Ausserdem ist die Einstufung bei Anstellungen von Lehrpersonen stark reglementiert, so- dass bei Neuanstellungen im Lohnbereich kein Spielraum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Das neue Lohn- system der Lehrpersonen, das mit der Teilrevision des Lohnsystems der Lehrpersonen per 1. Januar 2011 umgesetzt wurde (RRB Nr. 673/2010), sieht zudem Lohnstufen mit zwingenden Lohnerhöhungen vor. Diese ge- mäss der Lehrpersonalverordnung und der Mittel- und Berufsschulleh- rerverordnung automatischen Lohnerhöhungen werden durch die bei den Lehrpersonen entstandenen Rotationsgewinne finanziert. Gemäss RRB Nr. 1294/2008 können für die Finanzplanung 0,4% der Rotationsgewinne verwendet werden. Die Werte für 2014 und die Ent- wicklung in den vergangenen Jahren erlauben es, den Wert auf 0,6% zu erhöhen. Die Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2016–2019 und Budget 2016 sind entsprechend anzupassen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2014 wird Kenntnis genommen.

II. Für die Finanzplanung können 0,6% der Rotationsgewinne ver- wendet werden.

III. Festlegung F9 in RRB Nr. 236/2015 wird wie folgt angepasst: Für individuelle Lohnerhöhungen in den Jahren 2016–2019 können 0,6% statt 0,4% der Lohnsumme vorgesehen werden. Sie werden vollständig aus Rotationsgewinnen finanziert und erhöhen deshalb die Lohnsumme ge- genüber dem Vorjahr nicht.

IV. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (Peter Reinhard, Präsident VPV, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zü- rich), die Geschäftsleitung und die Finanzkommission des Kantonsrates, die obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombuds- mann, den Datenschutzbeauftragten sowie an die Direktionen des Re- gierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi