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Decision

RRB Nr. 316/2016

Leistungsüberprüfung 2016, Massnahmen zur Kompensation der übrigen Mehrbelastungen, Auftrag

6 d’avrigl 2016German8 min

Source zh.ch

Leistungsüberprüfung 2016, Massnahmen zur Kompensation der übrigen Mehrbelastungen, Auftrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2016

316. Leistungsüberprüfung 2016, Massnahmen zur Kompensation der übrigen Mehrbelastungen

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 236/2016 die Massnahmen zur Leistungsüberprüfung 2016 fest. Neben den Festlegungen zu den zehn Leistungsgruppen mit den grössten Mehrbelastungen 2019 gegenüber dem Budget 2015, zum Kantonalen Finanzausgleich und zu den Mehrein- nahmen (Ziff. 3.1) sowie den Einzelmassnahmen (Ziff. 3.3) beauftragte der Regierungsrat die Direktionen, die übrigen Mehrbelastungen 2017–2019 zum Budget 2015 zu kompensieren (Festlegung 15, Ziff. 3.2): Tabelle 1: Von den Direktionen zu kompensierende übrige Mehrbelas- tungen (in Mio. Franken) 2017 2018 2019 2017–2019

1. Direktion der Justiz und des Innern 6,0 7,1 10,2 23,3 2. Finanzdirektion 4,6 4,7 4,7 14,0

3. Volkswirtschaftsdirektion 1,6 2,0 2,5 6,1 4. Gesundheitsdirektion 1,0 1,0 1,1 3,1

5. Bildungsdirektion 18,7 23,7 24,7 67,1

6. Baudirektion 4,9 4,8 3,3 13,0 Total 36,8 43,3 46,5 126,6

2. Massnahmen zur Kompensation der übrigen Mehrbelastungen Nachfolgend sind die Massnahmen zur Kompensation der übrigen Mehrbelastungen je Direktion aufgeführt. Die Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte ab- weichen.

F15.1 Die Direktion der Justiz und des Innern kompensiert die übrigen Mehrbelastungen mit den folgenden Massnahmen Tabelle 2: Verbesserungen gegenüber KEF 2016–2019 (in Mio. Franken) LG-Nr. Massnahmen 2017 2018 2019 2017–2019 2234 Kostenbeitrag Betrieb Opernhaus: Der Kosten- 1,7 1,7 1,7 5,1 beitrag Betrieb Opernhaus wird für alle Planjahre bei 80 Mio. Franken fixiert. 2205 Massnahmenkosten Jugendstrafrechtspflege: 1,8 1,8 1,8 5,4 Der Saldo der Jugendstrafrechtspflege wird um 1,8 Mio. Franken verbessert. Dank der Präventionsarbeit geht die Jugendkriminalität zurück, was die Zahl der stationären Platzie- rungen sinken lässt. 2261 Niveaukorrektur Statthalterämter: Die Erträge 1,0 1,3 1,5 3,8 der Statthalterämter werden an die Werte der Rechnung 2014/2015 angeglichen. 2234 Kürzung Subvention Bauvorhaben: Die Sub- 1,6 1,6 vention Bauvorhaben beim Opernhaus wird 2019 wegen tieferer Baustandards um 1,6 Mio. Franken gekürzt. div. Verschiedene Saldoverbesserungen: Die weiteren 1,5 2,3 3,6 7,4 Massnahmen betreffen Saldoverbesserungen bei fast allen Leistungsgruppen der Direktion. Total 6,0 7,1 10,2 23,3

F15.2 Die Finanzdirektion kompensiert die übrigen Mehrbelastungen mit den folgenden Massnahmen Tabelle 3: Verbesserungen gegenüber KEF 2016–2019 (in Mio. Franken) LG-Nr. Massnahmen 2017 2018 2019 2017–2019 4000 Senkung der Lohnkosten in der Budgetierung 0,3 0,3 0,3 1,0 und Planung 4000 Erhöhung der Erträge aus Erbfällen in der 0,1 0,1 0,2 Budgetierung und Planung (Anpassung an Erfahrungswerte) 4100 Senkung der Honorarkosten in den Projekten 0,2 0,2 0,2 0,6 4400 Senkung der Aus- und Weiterbildungskosten. 0,2 0,2 0,3 Erforderliche Überschreitungen der geplanten Aus- und Weiterbildungskosten werden über Rücklagen finanziert. 4400 Geringere Betreibungsgebühren 0,2 0,2 0,2 0,6 4400 Senkung der Informatikkosten 1,2 1,1 1,1 3,4 4400 Verbesserungen mit Massnahmen im Bereich 0,1 0,2 0,2 0,5 des Liegenschaftenunterhalts, der Sachmittel- bezüge und der Dienstleistungserträge

LG-Nr. Massnahmen 2017 2018 2019 2017–2019 4500 Verbesserungen durch Optimierungen im Bereich 0,6 0,6 0,6 1,8 Personal- und Lohnadministrationssystem 4500 Senkung der Aufwände für Dienstleistungen 0,3 0,4 0,4 1,0 Dritter 4600 Senkung der Honorarkosten in den Projekten 1,0 1,0 1,0 3,0 4600 Senkung der geplanten Wide-Area-Netzwerk- 0,4 0,4 0,4 1,2 Kosten 4700 Vorläufiger Verzicht auf die Besetzung vakanter 0,2 0,1 0,1 0,4 Stellen Total 4,6 4,7 4,7 14,0

F15.3 Die Volkswirtschaftsdirektion kompensiert die übrigen Mehrbe- lastungen mit den folgenden Massnahmen Tabelle 4: Verbesserungen gegenüber KEF 2016–2019 (in Mio. Franken) LG-Nr. Massnahmen 2017 2018 2019 2017–2019 5300 Kündigung von Mitgliedschaften 0,3 0,3 0,3 0,9 5300 Kürzung der Mittel für Programme für Aus- 0,5 0,5 0,5 1,5 gesteuerte gemäss EG AVIG 5921 Kürzung der Mittel für das Förderprogramm 0,3 0,4 0,5 1,2 Wohnqualität Flughafenregion 5205 Senkung der Strassenunterhaltsbeiträge an 0,5 0,8 1,2 2,5 die Städte (saldowirksam in LG-Nr. 5925) Total 1,6 2,0 2,5 6,1

F15.4 Die Gesundheitsdirektion kompensiert die übrigen Mehrbelas- tungen mit den folgenden Massnahmen Tabelle 5: Verbesserungen gegenüber KEF 2016–2019 (in Mio. Franken) LG-Nr. Massnahmen 2017 2018 2019 2017–2019 6100 Veterinäramt, Berücksichtigung des Minder- 0,2 0,2 0,2 0,6 aufwands gemäss Rechnung 2015 für die Tierseuchenüberwachung 6100 Heilmittelkontrolle, höhere Erlöse gemäss 0,0 0,0 0,0 0,1 Rechnung 2015 (Fr. 30 000) 6000 Generalsekretariat, Beiträge an Projekte, Dienst- 0,8 0,8 0,9 2,4 leistungen Dritter, zusätzliche Einsparungen bei Beiträgen an Vereine und Mitgliedschaften, Mehrerträge bei Berufsbewilligungen und bei der Kantonalen Ethikkommission Total 1,0 1,0 1,1 3,1

F15.5 Die Bildungsdirektion kompensiert die übrigen Mehrbelastun- gen mit den folgenden Massnahmen Tabelle 6: Verbesserungen gegenüber KEF 2016–2019 (in Mio. Franken) LG-Nr. Massnahmen 2017 2018 2019 2017–2019 7000 Senkung der Personalkosten (Effizienzsteigerung 0,1 0,1 0,1 0,3 durch Zusammenlegen von Aufgaben bzw. Ver- zicht auf vollständigen Ersatz von Abgängen) 7000 Senkung der Kosten für den Bezug von Dienst- 0,1 0,1 0,1 0,3 leistungen von Dritten (weniger Projekte mit externer Unterstützung / Verminderung von externen Beratungsleistungen Ersatz von Abgängen) 7000 Personalkosten senken (Stellen nicht wieder 0,8 0,8 0,8 2,4 besetzen) 7000 Senkung von verschiedenen Sachaufwendungen 0,1 0,1 0,1 0,3 7000 Anpassung Personalkosten an tatsächlich 0,1 0,1 0,1 0,3 besetzte Stellen 7000 Optimierung IT-Bewirtschaftung und -Verrech- 0,3 0,3 0,3 0,9 nung AJB 7306 Senkung Nettoaufwand Allgemeine Weiter- 2,0 4,0 6,0 bildung bei den kantonalen Berufsfachschulen (Basis Budget 2016) 7401 Kürzung Kostenbeitrag 4,0 4,0 4,0 12,0 7401 Niveaukorrektur 1,0 2,0 1,0 4,0 7402 Anpassung Beiträge der Interkantonalen 3,4 3,4 3,5 10,3 Universitätsvereinbarung 7402 Niveaukorrektur 0,1 0,1 0,1 0,2 7406 Wegfall Beitrag Konservatorium Winterthur 0,7 0,9 0,5 2,1 2017–2019 und Musikschule Konservatorium Zürich ab 2018 7406 Niveaukorrektur 1,4 1,1 2,5 7406 Kürzung Kostenbeitrag ZHAW 2019 1,5 1,5 7407 Anpassung Beiträge Fachhochschulvereinbarung 4,5 4,5 4,5 13,5 7501 Intensivierung Monitoring Heimbereich; 2,2 2,2 2,2 6,6 Begleitung/Beratung von stationären Einrich- tungen zur Verminderung von Betriebsdefiziten 7501 Überprüfung/Überarbeitung Parameter 2,0 2,0 4,0 Stipendienreform 2018 Total 18,7 23,7 24,7 67,1

F15.6 Die Baudirektion kompensiert die übrigen Mehrbelastungen mit den folgenden Massnahmen Tabelle 7: Verbesserungen gegenüber KEF 2016–2019 (in Mio. Franken) LG-Nr. Massnahmen 2017 2018 2019 2017–2019 8000 Verschiedene Massnahmen im Generalsekre- 0,3 0,3 0,3 0,9 tariat insbesondere Verzögerung von Direktions- projekten 8100 Verzicht auf die Besetzung von bewilligten 0,5 0,5 0,5 1,5 Stellen für die Umsetzung der Investitions- planung Hochbauten 8300 Verschiedene Massnahmen im Amt für Raum- 0,5 0,4 0,3 1,2 entwicklung insbesondere in den Bereichen ÖREB-Kataster, amtliche Vermessung und Geoinformation 8500 Verzögerung der flächendeckenden Festlegung 0,8 0,8 0,8 2,4 des Gewässerraums im Siedlungsgebiet (das Legislaturziel BD 7.1f wird somit erst 2020 statt 2019 erfüllt) 8500 Verschiedene Massnahmen im Amt für Abfall, 0,7 0,7 0,7 2,1 Wasser, Energie und Luft insbesondere Verzicht von Ersatzbeschaffungen Luftmessgeräte, ver- minderter Unterhalt von Messeinrichtungen, Ver- minderung bei der Bekämpfung von Neobiota, Verschieben von Grundwasseruntersuchungen 8700 Unterbruch des Projekts Erdbebenertüchtigung 1,1 1,1 2,2 8700 Verschiedene Massnahmen im Immobilienamt 0,2 0,2 0,4 insbesondere in den Bereichen Liegenschaften- bewirtschaftung und -unterhalt 8800 Verschiedene Massnahmen im Amt für Land- 0,8 0,8 0,7 2,3 schaft und Natur insbesondere weniger Abwehr- massnahmengegen Neobiota, Verzicht auf neue Beiträge für Landschaftsentwicklungskonzepte, Erhöhung von Kostgeldern Strickhof, weniger Schadstoffmessungen Bodenschutz Total 4,9 4,8 3,3 13,0

3. Auswirkungen auf den mittelfristigen Ausgleich Da die Kompensation der Mehrbelastungen mit den in diesem Be- schluss enthaltenen Massnahmen innerhalb der Planperiode leicht ver- schoben erfolgt, ergibt sich im Saldo 2019 eine Verbesserung von 1 Mio. Franken, die – weil ins Jahr 2020 fortgeschrieben – den mittelfristigen Aus- gleich um 1 Mio. Franken gegenüber dem in RRB Nr. 236/2016, Tabelle 24, ausgewiesenen Betrag verbessert.

Tabelle 8: Saldo der Erfolgsrechnung im Haushaltsausgleich (in Mio. Franken) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Saldo Erfolgsrechnung 106 –38 –123 18 69 –347 –278 –204 –204 Leistungsüberprüfung 2016 325 515 773 773 Leistungsgruppen mit grössten 199 372 552 552 Mehrbelastungen Übrige Mehrbelastungen 37 43 47 47 Einzelmassnahmen 61 70 146 146 Behörden und Rechtspflege 29 29 29 29 Weitere Veränderungen 111 –37 –37 –37 –87 Neubeurteilung Steuern 2016 72 Geringere Gesundheitskosten 2016 39 ZKB Staatsgarantie 21 21 21 21 Höhere Arbeitgeberbeiträge BVK –58 –58 –58 –58 –6– Unternehmenssteuerreform III –50 Saldo nach Veränderungen 106 –38 –123 18 180 –59 200 532 482 Abzug ZKB Staatsgarantie –21 –21 –21 –21 –21 –21 Anrechnung BVK-Sanierung –253 –222 –119 –119 –119 –85 –50 –50 Saldo im Haushaltsausgleich 106 –291 –345 –122 40 –199 94 461 411 Mittelfristiger Ausgleich 2012–2019 –257 Mittelfristiger Ausgleich 2013–2020 49 Die in der Tabelle aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.

4. Auswirkungen auf die Gemeinden Die in RRB Nr. 236/2016 unter Ziff. 7 ausgewiesenen Auswirkungen auf die Gemeinden erhöhen sich durch die Kürzung der Beiträge an die Städte für den Strassenunterhalt auf 72,6 Mio. Franken, der Anteil dieser Massnahmen beträgt somit 4,8%.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Direktionen werden beauftragt, die Massnahmen gemäss Ziff. 2 zur Kompensation der übrigen Mehrbelastungen umzusetzen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz über die Leistungs- überprüfung 2016 am 13. April 2016 nicht öffentlich.

III. Mitteilung nach der Medienkonferenz über die Leistungsüberprü- fung 2016 am 13. April 2016 an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi