RRB Nr. 322/2014
Rotationgsgewinne 2013, Berichterstattung
12 da mars 2014German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2014
322. Berichterstattung Rotationsgewinne 2013
Erwägungen
1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als das der Vorgängerinnen oder Vorgänger. Mit RRB Nr. 1294/2008 wurde die Methodik zur Be- rechnung der Rotationsgewinne festgelegt. Von 2005 bis 2012 schwank- ten die Rotationsgewinne der Direktionen zwischen 0,4% und 1,4% der Lohnsumme. Der Regierungsrat legte zuletzt mit Beschluss Nr. 388/2013 fest, dass für die künftigen Finanzplanungen 0,4% der Rotationsgewinne für die Finanzierung von individuellen Lohnerhöhungen verwendet wer- den können. Sollten die Rotationsgewinne in den kommenden Jahren höher oder tiefer ausfallen, so ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu verwendenden Rotationsgewinne zu überprüfen. Die Höhe der Ver- wendung der Rotationsgewinne des Kantons wird jeweils in den Richt- linien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Bud- get festgelegt. Für die Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen wird der Rotationsgewinn wie bereits im Vorjahr abweichend von der mit RRB Nr. 1294/2008 festgelegten Methodik berechnet. Er ergibt sich für die Lehr- personen und Schulleitungen der Volksschulen aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Jahresgrundlohn per 1. Januar und 31. Dezember eines Jahres, vervielfacht mit dem geringeren Gesamtbeschäftigungsgrad aller Mitarbeitenden. Aufgrund der Verselbstständigung der BVK ab 1. Januar 2014 und der damit verbundenen Austritte der Mitarbeitenden zum 31. Dezem- ber 2013 wurde die BVK bei der Berechnung des Rotationsgewinns der Finanzdirektion nicht mehr berücksichtigt.
2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2013 pro Direktion und Personalgruppe Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwischen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem ge- samten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbeitenden beeinflusst. Beide Einflussgrössen sollen aus personalpolitischen Über- legungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rotations- gewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben ist. Die
Rotationsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestandes der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jeweiligen Be- richtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei, die Rechts- pflege sowie die selbstständigen Anstalten. Bei den Rotationsgewinnen werden zudem Anstellungen im Stunden- lohn nicht berücksichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgen- den Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Ausbil- dungsfunktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht berücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» ausgewiesen werden. Grundlage der Berechnung der Rotationsgewinne sind die Grundlöhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstaltersgeschenke. Entsprechend vermindert sich die für den prozentualen Ausweis der Rotationsgewinne massgebende Lohnsumme pro Direktion gegenüber der Personal- und Lohnstatistik. Die Rotations- gewinne werden pro Direktion ausgewiesen. Zudem werden die Rota- tionsgewinne einerseits nach den Lehrpersonen und anderseits nach dem Verwaltungspersonal gemäss Personalverordnung, einschliesslich des Polizeipersonals gemäss Kantonspolizeiverordnung (kurz: Verwaltungs- personal), ausgewertet. Tabelle 1: Rotationsgewinne 2013 pro Direktion Direktion Lohnsumme 2013 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2013 2013 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Direktion der Justiz und des Innern 176 160,4 632,6 0,4 Sicherheitsdirektion 377 381,3 3 973,0 1,1 Finanzdirektion 1 101 861,6 510,6 0,5 Volkswirtschaftsdirektion 79 957,7 235,3 0,3 (einschliesslich ALK, ZVV) Gesundheitsdirektion 213 807,1 1 053,7 0,5 Bildungsdirektion 1 604 920,0 16 667,3 1,0 Baudirektion 148 886,1 691,3 0,5 Total Direktionen 2 702 974,2 23 763,8 0,9 1 ohne BVK
Tabelle 2: Rotationsgewinne 2013 pro Personalgruppe Personalgruppe Lohnsumme 2013 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2013 2013 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Lehrpersonen 1 460 049,3 15 619,9 1,1 Verwaltungspersonal 1 1 242 924,9 8 143,9 0,7 Total Direktionen 2 702 974,2 23 763,8 0,9 1 ohne BVK
3. Beurteilung der Rotationsgewinne 2013 betragen die Rotationsgewinne aller Direktionen insgesamt 0,9% der Lohnsumme und liegen zwischen 0,3% und 1,1% der Lohnsumme der Direktionen. Wie in den Vorjahren ist der prozentuale Anteil der Rotationsgewinne in der Bildungsdirektion bzw. bei den Lehrpersonen 2013 höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen tendenziell länger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da ein Funktionswechsel in der Regel mit einem Berufswechsel verbunden ist. Ausserdem ist die Einstufung bei Anstellungen von Lehrpersonen stark reglementiert, so- dass bei Neuanstellungen im Lohnbereich kein Spielraum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Das neue Lohn- system der Lehrpersonen, das mit der Teilrevision des Lohnsystems der Lehrpersonen auf den 1. Januar 2011 umgesetzt wurde (RRB Nr. 673/ 2010), sieht zudem Lohnstufen mit zwingenden Lohnerhöhungen vor. Diese gemäss der Lehrpersonalverordnung und der Mittel- und Berufs- schullehrerverordnung automatischen Lohnerhöhungen werden durch die bei den Lehrpersonen entstandenen Rotationsgewinne finanziert. Gemäss RRB Nr. 1294/2008 können für die Finanzplanung 0,4% der Rotationsgewinne verwendet werden. Mit Ausnahme in der Volkswirt- schaftsdirektion fallen in allen Direktionen Rotationsgewinne im Umfang von 0,4% an. Der Rotationsgewinn der Volkswirtschaftsdirektion liegt bei 0,3%, was im Zusammenhang mit einem negativen Rotationsgewinn steht, der in einem Amt mit einer sehr niedrigen Fluktuation erzielt wurde. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts und da ansonsten alle weite- ren Direktionen einen Rotationsgewinn von mindestens 0,4% der Lohn- summe erreicht haben, wird auf eine Anpassung der Finanzplanung für die Finanzierung von individuellen Lohnerhöhungen verzichtet. Sollten jedoch die Rotationsgewinne in den kommenden Jahren in den Direk- tionen höher oder tiefer ausfallen, ist die Vorgabe der für die Finanzpla- nung zu verwendenden Rotationsgewinne zu überprüfen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2013 wird Kenntnis genommen.
II. Für die Finanzplanung können 0,4% der Rotationsgewinne verwen- det werden.
III. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zü- rich (Peter Reinhard, Präsident VPV, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zürich), die Verhandlungsgemeinschaft VPOD Zürich, KV Zürich, Syna Region ZH-SH, Avenir Social Sektion Zürich (Roland Brunner, Regio- nalsekretär vpod Zürich, Birmensdorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich), sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi