Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Flaach-Volken, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2011
329. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhofverband Flaach-Volken)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Flaach und Volken bilden unter der Bezeichnung Friedhofverband Flaach-Volken seit 1960 einen Zweck- verband (RRB Nr. 131/1960), dem die Führung des gemeinsamen Fried- hofs in Flaach übertragen ist. Die Kantonsverfassung verlangt, dass den Stimmberechtigten das Initiativ- und Referendumsrecht im gesamten Verbandsgebiet zusteht (Art. 93 KV). Die Verbandsgemeinden sind deshalb übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Total- revision zu unterziehen. Die Stimmberechtigten der beiden Verbands- gemeinden haben am 7. und 11. Dezember 2009 den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindeversammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden der Zweck neu umschrieben sowie die Verbandsorgane und deren Finanzbefugnisse neu geordnet. Die Be- stimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhofverband Flaach-Volken werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Friedhofkommission des Friedhofverbands Flaach-Volken, Gemeinderatskanzlei, Wesenplatz 1, 8416 Flaach, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Flaach, Wesenplatz 1, 8416 Flaach, und Volken, Flaachtalstrasse 17, 8459 Volken, an den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Gesund- heitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi