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RRB Nr. 330/2009

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2008, Genehmigung

4 da mars 2009German5 min

Source zh.ch

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2008, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2009

330. Projektanträge der Gesundheitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2008

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegen- wärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 427/2008 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projektie- rungs- und Objektkreditanträgen entschieden.

B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. Nachstehend aufgeführte Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutz- wert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermitt- lung der Realisierungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Davon Nutzer Hochbau Projektierung in Franken in Franken

1. Winterthur, Polikliniktrakt, Ersatz Kantonsspital zweier 250-Kilowatt- Ammoniak-Kältemaschinen 2009 1 400 000 140 000

2. Winterthur, Trennung Druckluftsysteme Kantonsspital für medizinische und technische Zwecke 2009–2011 1 200 000 120 000

Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV

1. Kantonsspital Winterthur, Polikliniktrakt, Ersatz zweier 250-Kilowatt-Ammoniak-Kältemaschinen Ausgangslage: Die beiden Ammoniak-Kältemaschinen sind seit 13 Jah- ren in Betrieb. Gemäss der Richtlinie Nutzungszeiten von Gebäuden und Bauteilen des Amtes für Bundesbauten, Stand Dezember 1994, haben rotierende Kältemaschinen eine Nutzungsdauer von 18 Jahren. Die Herstellerfirma dieser beiden Kältemaschinen ist nicht mehr am Markt. Es gibt auch kein Nachfolgeunternehmen. Die Schwachstelle ist die Wellendichtung, für die keine Ersatzteile mehr erhältlich sind. Wegen der ungenauen Fertigung bzw. der grossen Toleranzen ver- schleisst dieses Teil in kürzester Zeit. Es musste bereits mehrfach ersetzt werden, weil das Ammoniak über diese mangelhaften Abschlüsse ent- weicht. Das Hauptproblem ist die Bedienung und Steuerung der Anla- ge, die derzeit vorübergehend funktioniert, weil sie behelfsmässig repa- riert werden konnte. Auch für diese Bestandteile sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Bei einem erneuten Defekt würde die Kälteerzeugung im Polikliniktrakt vollständig ausfallen. In diesem Trakt befinden sich Diagnose- und Behandlungsräume sowie Operationssäle. Bei einem vollständigen Ausfall der Kälteerzeugung könnte das Kantonsspital sei- nen Leistungsauftrag in diesem Bereich nicht erfüllen. Projektziel: Der Ersatz der beiden Ammoniak-Kältemaschinen muss vor der nächsten Wärmeperiode abgeschlossen sein. Nutzwertanalyse: Durch diese Massnahme wird die Diagnose- und Behandlungsmöglichkeit im Polikliniktrakt gewährleistet. Das Kan- tonsspital Winterthur kann seinen Leistungsauftrag in diesem Bereich weiterhin erfüllen. Eine Verringerung der Zufriedenheit der Patienten und Mitarbeitenden wird vermieden. Die Betriebskosten können ge- senkt werden.

Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009 2009 Tabelle 3: Investitionen 2008 2009 2010 2011 2012 Total Investitionskosten in Franken – 1 400 000 – – – 1 400 000

Der Aufwand für die Phase Projektierung von Fr. 140 000 geht zulas- ten der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung, Konto 6350.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Er gilt als Vorleistung für die Ausgabenbewilligung.

2. Kantonsspital Winterthur, Trennung Druckluftsysteme für medizinische und technische Zwecke Ausgangslage: Medizinalgasversorgungsanlagen (Kompressoren und Verteilnetz) sind als System ein Medizinalprodukt und daher dem Bun- desgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinpro- dukte (Heilmittelgesetz, HMG) unterstellt. Eine gemeinsame Herstel- lung und Verteilung von medizinischer Druckluft zusammen mit Druckluft für technische Anlagen ist nicht mehr zulässig. Projektziel: Die Herstellung und Verteilung von Druckluft für techni- sche und medizinische Anwendungen sind zu trennen. Die vorhandenen Kompressoren und Leitungen werden für die Herstellung der technischen Druckluft weiterverwendet. Für die Herstellung der medizinischen Druckluft sind neue Kompressoren zu beschaffen, in einem getrennten Raum einzubauen und mit einem Verteilsystem den Gebäuden in der geforderten Qualität zuzuführen. Nutzwertanalyse: Mit diesem Projekt können die bundesrechtlichen Anforderungen des Heilmittelgesetzes erfüllt werden. Die Hygiene bei der Patientenbehandlung wird verbessert. Ein technisches und finan- zielles Risiko für das Projekt besteht nicht. Die Betriebskosten werden steigen, da zwei Verteilungen und Kompressoren zu warten und zu un- terhalten sind. Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2009 2009–2011 Tabelle 5: Investitionen 2008 2009 2010 2011 2012 Total Investitionskosten in Franken – 100 000 800 000 300 000 – 1 200 000

Der Aufwand für die Phase Projektierung von Fr. 120 000 geht zulas- ten der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung, Konto 6350.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Er gilt als Vorleistung für die Ausgabenbewilligung.

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und für die Phase Pro- jektierung freigegeben:

1. Ersatz zweier Ammoniak-Kältemaschinen im Polikliniktrakt des Kantonsspitals Winterthur,

2. Trennung der medizinischen und technischen Druckluft im Kantons- spital Winterthur. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi