RRB Nr. 334/2020
Zusatzleistungsgesetz, Änderung, Antrag an den Kantonsrat
1 d’avrigl 2020German1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2020
334. Zusatzleistungsgesetz, Änderung
Erwägungen
Die Sicherheitsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 19. März 2020 über eine Änderung des Zusatzleistungsgesetzes. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2020-04-09; Vorlage 5608).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli