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RRB Nr. 336/2013

Haushaltsvollzug 2013, Pauschale Verbesserungsvorgabe von 250 Mio. Franken

27 da mars 2013German2 min

Source zh.ch

Haushaltsvollzug 2013, Pauschale Verbesserungsvorgabe von 250 Mio. Franken

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2013

336. Haushaltsvollzug 2013: Pauschale Verbesserungsvorgabe

Erwägungen

von 250 Mio. Franken Der Kantonsrat hat das Budget 2013 am 17. Dezember 2012 festgelegt. Neben verschiedenen konkreten Verbesserungen in einzelnen Leistungs- gruppen hat er auch eine pauschale Verbesserung der Erfolgsrechnung von 250 Mio. Franken beschlossen. Die pauschale Verbesserung wurde wie in den Jahren zuvor in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen, eingestellt. Der Auftrag des Kantonsrates zur Saldoverbesserung 2013 ist für den Regierungsrat rechtlich nicht verbindlich, da die unerlässlichen Anga- ben darüber fehlen, in welchen Leistungsgruppen die Kürzungen vor- zunehmen sind. Zudem lässt sich die vorgegebene Saldoverbesserung technisch nicht in der Leistungsgruppe Nr. 4950 umsetzen. Der vom Regierungsrat im Budgetentwurf in dieser Leistungsgruppe eingestellte Aufwand und Ertrag kann nicht gesteuert werden, weil es sich vor allem um interne Zinsverrechnungen handelt. Der Regierungsrat strebt jedoch an, durch einen restriktiven Haus- haltsvollzug der Direktionen und der Staatskanzlei eine ausgeglichene Rechnung 2013 zu erreichen. Er sieht aber davon ab, Vorgaben zur Saldoverbesserung an die Direktionen festzulegen. Der budgetierte Ertragsüberschuss 2013 von 104 Mio. Franken umfasst die oben er- wähnte, nicht umsetzbare pauschale Verbesserung von 250 Mio. Fran- ken. Wird diese nicht eingerechnet, sind Verbesserungen gegenüber dem Budget 2013 von rund 150 Mio. Franken notwendig, um die Rech- nung 2013 auszugleichen. Eine Umfrage unter den Direktionen im Februar 2013 hat gezeigt, dass im Lichte der Erkenntnisse seit dem Budgetbeschluss vom Dezem- ber 2012 bisher geringfügige Verbesserungen gegenüber dem Budget 2013 von netto rund 24 Mio. Franken erwartet werden können. Im Rahmen der Zwischenberichterstattung zur Rechnung 2013 per Ende April und Ende August 2013 wird überprüft, ob das Ziel einer aus- geglichenen Rechnung 2013 erreicht werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung 2013 soll durch einen restriktiven Haushaltsvollzug der Direktionen und der Staatskanzlei erreicht werden.

II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, den Regierungsrat mit den Zwischenberichten zur Rechnung 2013 über den Stand der Zielerrei- chung zu informieren.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi