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RRB Nr. 336/2023

Betrieb einer oder mehrerer Spielbanken auf dem Kantonsgebiet, Schreiben an die ESBK

22 da mars 2023German3 min

Source zh.ch

Betrieb einer oder mehrerer Spielbanken auf dem Kantonsgebiet, Schreiben an die ESBK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. März 2023

336. Betrieb einer oder mehrerer Spielbanken auf

Erwägungen

dem Kantonsgebiet (Stellungnahme) Am 31. Dezember 2024 werden die Konzessionen und Konzessionser- weiterungen der 21 Schweizer Spielbanken auslaufen. Am 1. Juni 2022 schrieb die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) im Auftrag des Bundesrates die Vergabe der Konzessionen in einem offenen Ver- fahren aus und lud alle interessierten Parteien ein, sich zu bewerben. Die Frist zur Einreichung der Konzessionsgesuche endete am 31. Ok- tober 2022. Insgesamt gingen 29 Konzessionsgesuche ein, davon 14 Ge- suche für eine A-Konzession und 15 Gesuche für eine B-Konzession. Für das Gebiet des Kantons Zürich wurden bei der ESBK zwei Ge- suche für A-Konzessionen eingereicht (ABl 2023-02-20): Zum einen reichte die Swiss Casinos Zürich AG ein Gesuch um Erneuerung ihrer Konzession am bisherigen Standort in der Stadt Zürich ein, zum anderen stellte die Swiss Casinos Winterthur AG ein Konzessionsgesuch für den Betrieb einer neuen Spielbank in der Stadt Winterthur. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Spielbankenkonzes- sion ist, dass Standortkanton und Standortgemeinde den Betrieb einer Spielbank befürworten (Art. 8 Abs. 1 Bst. e Geldspielgesetz vom 29. Sep- tember 2017; SR 935.51). Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 lud die ESBK den Regierungsrat ein, mitzuteilen, ob er den Betrieb einer oder mehre- rer Spielbanken auf dem Kantonsgebiet befürworte. Gleichgeartete Schreiben gingen an die Städte Zürich und Winterthur.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Eidgenössische Spielbankenkommission, Eiger- platz 1, 3003 Bern: Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 ersuchen Sie uns um Mitteilung, ob wir den Betrieb einer oder mehrerer Spielbanken auf dem Gebiet des Kantons Zürich befürworten. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns äussern zu können. Im Hinblick auf die Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen ab dem Jahr 2025 gingen für das Gebiet des Kantons Zürich bei der Eidgenössi- schen Spielbankenkommission zwei Gesuche für A-Konzessionen ein. Zum einen reichte die Swiss Casinos Zürich AG ein Gesuch um Erneue-

rung ihrer Konzession am bisherigen Standort in der Stadt Zürich ein, zum anderen stellte die Swiss Casinos Winterthur AG ein Konzessions- gesuch für den Betrieb einer neuen Spielbank in der Stadt Winterthur. Wir befürworten sowohl den Betrieb der bisherigen Spielbank in Zürich als auch den denjenigen eines neuen Casinos in der Stadt Winterthur.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli