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Decision

RRB Nr. 345/2018

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Altbach, Auflösung

18 d’avrigl 2018German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Altbach, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2018

345. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Altbach)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Nürensdorf und Brütten bildeten unter dem Namen «Feuerwehr Altbach» seit 1997 einen Zweckverband für den Betrieb einer gemeinsamen Feuerwehr (RRB Nr. 1971/1997). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beschlossen die Gemeinderäte der Verbandsge- meinden Nürensdorf und Brütten am 8. und 15. August 2017 die Auf‌lö- sung des Zweckverbands und die Neuregelung der Zusammenarbeit der beiden Gemeinden in einem Zusammenarbeitsvertrag. Sie beantragten den Gemeindeversammlungen der beiden Verbandsgemeinden die Auf- ‌lösung des Zweckverbands. Die Gemeindeversammlungen der beiden Verbandsgemeinden stimmten der Auf‌lösung am 22. November und am 4. Dezember 2017 zu. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Schreiben vom 17. Januar 2018 ersuchte die Politische Gemeinde Nürensdorf den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auf‌lösung des Zweckverbands.

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbands Feuerwehr Altbach gibt zu kei- nen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Nürensdorf ins Ge- meindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archiv- gesetz zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Nürensdorf und Brütten bestehenden Zweckverbands Feuerwehr Altbach auf den 31. Dezember 2017 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Nürens- dorf ins Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Nürensdorf, Gemeindeverwaltung, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8309 Nürensdorf, den Gemeinderat Brütten, Gemeindeverwaltung, Brüelgasse 5, 8311 Brütten, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, die Gebäudeversicherung Kanton Zürich sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli