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Decision

RRB Nr. 360/2025

Gemeindeamt, Stellenplan

2 d’avrigl 2025German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. April 2025

360. Gemeindeamt (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Stellenplan des Gemeindeamtes wurde zuletzt mit RRB Nr. 512/ 2024 angepasst. Er umfasst gegenwärtig 57,3 Stellen, davon 8,6 in der Abteilung Gemeinderecht. Aufgrund steigender Anforderungen ist für die Abteilung Gemeinderecht eine Anpassung des Stellenplans notwen­ dig. In den letzten Jahren nahm der Aufwand in der Abteilung Gemein­ derecht deutlich zu. Ende 2024 mussten deswegen über 900 Arbeits­ stunden auf das neue Jahr übertragen werden. Diese Aufwandsteigerung fällt insbesondere im Bereich der präventiven Aufsicht an. Diese soll sicherstellen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben rechtskonform erfül­ len. Entsprechend prüft die Abteilung kommunale Erlasse und Verträge und beantwortet Rechtsfragen schriftlich und mündlich. Die Aufwand­ steigerung zeigt sich beispielsweise darin, dass die Anzahl der schrift­ lichen Beratungen in den letzten sechs Jahren stark zugenommen hat. 2019 beantwortete die Abteilung rund 310 Rechtsanfragen. 2024 waren es fast 540 Anfragen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 74% (vgl. Abbildung). Auch bei der Beantwortung der mündlichen Anfragen ist über diesen Zeitraum eine klare Zunahme festzustellen; der Anstieg be­ trägt rund 23%. Darüber hinaus nahmen die Anfragen mehr Zeit in Anspruch. Der Gesamtaufwand zur Beantwortung der mündlichen und schriftlichen Anfragen hat von 2019 bis 2024 um rund 2000 Arbeitsstun­ den zugenommen. Um dem Bedürfnis nach stetig wachsenden Bera­ tungsdienstleistungen nachzukommen, hat die Abteilung Gemeinderecht in den letzten Jahren zahlreiche Beratungs- und Hilfsmittel erarbeitet. Seit 2020 zeigt sich, dass der Abteilung Gemeinderecht strukturell zu­ mindest 0,5 Stellen fehlen. Eine interne Umverteilung oder Priorisierung der Arbeiten, um den Aufwandanstieg zu kompensieren, ist nicht möglich. Die weiteren Auf­ gaben der Abteilung im Bereich der institutionellen Aufsichtstätigkeit wie insbesondere die Genehmigungsgeschäfte sind gesetzlich vorgeschrie­ ben und lassen sich zeitlich nicht verschieben.

Abbildung: Entwicklung der Anzahl schriftlicher Beratungen

2019 2020 2021 2022 2023 2024

Quelle: Gemeindeamt

2. Stellenbedarf Der Grund für die Zunahme der Rechtsgeschäfte und des Aufwands liegt darin, dass viele Gemeinden und andere Träger von kommunalen Aufgaben in den letzten Jahren in deutlich vermehrtem Umfang an Leis­ tungsgrenzen gestossen sind (Befund aus der Studie des Zentrums für Demokratie zum Zustand und zur Entwicklung der Zürcher Gemein­ den, 2024, noch unveröffentlicht). Insbesondere der steigende Arbeits- und Fachkräftemangel in zahlreichen Gemeinden schlägt auf die Tätig­ keit der Abteilung durch und führt zu einem beträchtlichen Anstieg der Unterstützungsanfragen. Zusätzlich nehmen anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen zu, die teilweise eine enge Zusammenarbeit und auf­ wendige Koordination mit verschiedenen kantonsinternen und externen Stellen erfordern. Gleichzeitig sind die Gemeinden immer häufiger da­ rauf angewiesen, dass Rechtsauskünfte umgehend erfolgen. Aufgrund der Belastung in der Abteilung hat sich in den letzten Jahren die Er­ arbeitung von schriftlichen Hilfsmitteln für die Gemeinden immer wie­ der verzögert. Dies hat ebenfalls eine Zunahme von allgemeinen Rechts­ anfragen zur Folge. Mit dem heutigen Stellenbudget kann die präventive Aufsicht längerfristig nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleis­ tet werden. Deshalb soll der Stellenplan für die Abteilung Gemeinde­ recht um 0,5 Stellen in der Richtposition Juristische/r Sekretär/in mbA LK 21 VVO ergänzt werden. Es handelt sich hierbei um eine Stellen­ aufstockung, daher ist keine Einreihungsprüfung erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen Für die 0,5 Stellen Juristische/r Sekretär/in mbA LK 21 VVO ist bei der Abteilung Gemeinderecht mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund Fr. 96 000 zu rechnen. Die erforderlichen Mittel für die neu zu schaf­ fenden 0,5 Stellen werden im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz­ plan 2026–2029 kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Gemeindeamtes werden für die Abteilung Ge­ meinderecht mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende neuen Stellen ge­ schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Juristische/r Sekretär/in mbA 21

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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