RRB Nr. 37/2021
Anfrage Wilma Willi, Stadel, und Thomas Schweizer, Hedingen, betreffend Erweiterung des Sicherheitsperimeters JVA Pöschwies, Beantwortung
20 da schaner 2021German5 min
Source zh.ch
Anfrage Wilma Willi, Stadel, und Thomas Schweizer, Hedingen, betreffend Erweiterung des Sicherheitsperimeters JVA Pöschwies, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 407/2020
Sitzung vom 20. Januar 2021
37. Anfrage (Erweiterung des Sicherheitsperimeters JVA Pöschwies) Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, und Kantonsrat Thomas Schweizer, Hedingen, haben am 2. November 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies ist mit ca. 400 Plätzen die grösste geschlossene Anstalt der Schweiz. Dass die Sicherheit prioritär behandelt werden muss, ist selbstverständlich und wird von den Anwohnerinnen und Anwohner verstanden. Die Erweiterung des Sicherheitsperimeters, so wie sie aktuell geplant ist, hat aber grosse Auswirkungen auf die Bevöl- kerung. Es ist unbestritten, dass der angrenzende Wald «Pöschholz» rege als Naherholungsgebiet genutzt wird. Mit der Erweiterung des Sicher- heitsperimeters werden Flächen gerodet, der ökologische Wert des Wal- des schmälert und der Erholungswert des Waldes stark eingeschränkt. Im Rahmen der Einwendungen zur kommunalen Richtplanung wurde damals auch eine attraktive Führung der Fusswege versprochen. Die Be- völkerung wurde bisher ungenügend einbezogen. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Für kantonale Projekte mit grösseren Auswirkungen auf die Bevölke- rung werden vom Kanton in der Regel Orientierungsversammlungen durchgeführt. Warum wurde dies bei der Erweiterung des Sicherheits- perimeters nicht gemacht? Ist eine solche Orientierungsversammlung geplant?
2. Für die Erstellung des neuen Zaunes und des neuen Fussweges wer- den Waldflächen gerodet. Wie gross ist die gesamte Rodungsfläche?
3. Die im neuen erweiterten Sicherheitsperimeter verbleibende Waldflä- che wird ausgelichtet. Kann diese Fläche noch als Wald qualifiziert werden?
4. Gemäss Waldgesetz müssen Rodungsflächen ersetzt werden. Wo wird diese Fläche wieder aufgeforstet?
5. Welche Massnahmen sind geplant, um den Erholungswert für die Be- völkerung zu erhalten?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Wilma Willi, Stadel, und Thomas Schweizer, Hedingen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage1 : Dem Bedürfnis nach vertiefter Information über das Projekt und dem Begehren nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung sind die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion am 9. Dezem- ber 2020 nachgekommen. Der Anlass fand wegen der Coronapandemie über einen Youtube-Livestream statt. Die Interessierten konnten wäh- rend der Live-Übertragung den anwesenden Fachleuten Fragen stellen. Der aufgezeichnete Livestream kann auch nachträglich angeschaut werden (www.youtube.com/watch?v=fBm4eS25CPs&feature=youtu.be). Davor haben die Verantwortlichen des Kantons und der Gemeinde Regensdorf bei zahlreichen Gelegenheiten über die Erweiterung des Sicherheitsperimeters informiert. Beispiele dafür sind die öffentliche Planauflage, zwei Medienmitteilungen mit Erläuterungen zu den Plänen, eine Begehung mit dem Naturschutzverein Regensdorf, ein Treffen der Gefängnisdirektion einschliesslich Aussprache mit Anwohnerinnen und Anwohnern, verschiedene Informationstreffen zwischen den Verantwort- lichen der Justizvollzugsanstalt Pöschwies und dem Gemeinderat Regens- dorf sowie die Beantwortung eines offenen Briefes aus der Nachbar- schaft. Erwähnt seien zudem die knapp 60 Medienbeiträge zum Thema Sicherheitsperimeter, in denen die Verantwortlichen des Kantons die Pläne zur Verbesserung der Sicherheit der Anlage ausführlich erläuterten. Zu Frage 2: Bei einer Rodung handelt es sich gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über den Wald (SR 921.0) um eine dauernde oder vorübergehende Zweck- entfremdung von Waldboden. Im Unterschied zum Kahlschlag oder einer starken Waldauflichtung wird unter einer Rodung die Entfernung einer Bestockung mitsamt ihren Wurzeln verstanden. Während die ab- geerntete Waldfläche nach einem Kahlschlag dem Wald erhalten bleibt, umfasst die Rodung als zweites Element eine Änderung der bisherigen Nutzung des gerodeten Waldes bzw. eine neue Nutzung als Nichtwald. Für die Erstellung des neuen Zaunes und des neuen Fussweges werden zwar Bäume gefällt und der Wald ausgelichtet. Weil aber die Fläche als Wald erhalten bleibt, findet keine Rodung statt. Entsprechend beträgt die Rodungsfläche 0 m2, die Fläche mit aufgelichtetem Wald rund 2,5 ha.
Zu Frage 3: Auch aufgelichteter Wald erfüllt den Waldbegriff nach dem Bundes- gesetz über den Wald und gilt somit rechtlich als Wald. Durch die ge- plante Bewirtschaftung soll insbesondere sichergestellt werden, dass die betroffene Waldfläche mit technischen Mitteln überwacht werden kann. Das dazu anvisierte Zielbild eines lichten Waldes wird im Kanton Zürich vom Amt für Landschaft und Natur aus Biodiversitätsgründen an geeig- neten Standorten gefördert. Durch die Auflichtung wird ein für Pflanzen, Vögel und Kleintiere wertvoller Lebensraum geschaffen. Die Alteichen- kronen werden besser besonnt, was für Insekten zu einer höheren Quali- tät der ökologischen Nischen in den Baumkronen führt. Ökologisch wert- volle Baum- und Straucharten können durch selektive Pflege bzw. Pflan- zung dieser Arten gefördert werden. Gegenüber heute wird es zu einer Verbesserung hinsichtlich der Artenvielfalt kommen. Zu Frage 4: Da keine Rodung erfolgt (vgl. Beantwortung der Frage 2), muss auch keine Ersatzfläche aufgeforstet werden. Zu Frage 5: Die heutigen Wegverbindungen Altburg – Bahnhof sowie Überbauung Oase – Bahnhof bleiben mit angepasster Wegführung bestehen. Die Wege werden mindestens in gleicher Qualität erstellt. Der Verlauf der Vitapar- cours-Strecke wird angepasst, weil ein Abschnitt der Strecke in Zukunft für die Bevölkerung nicht mehr zugänglich sein wird. Der wegfallende Abschnitt einschliesslich der dazugehörenden Vitaparcours-Posten wird ins Gebiet Altburg verlegt. Insgesamt wird die Vitaparcours-Strecke da- mit etwas länger. Die heute öffentliche Grillstelle muss verlegt werden, soll aber erhalten bleiben. Die detaillierte Planung erfolgt erst im Zuge der Ausführungsplanung. Die Gemeinde Regensdorf und das Amt für Land- schaft und Natur werden in die Standortsuche involviert. Ziel ist es, den Erholungswert des Pöschholzes für die Bevölkerung so weitgehend wie möglich zu erhalten oder wo möglich noch zu verbessern.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli