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RRB Nr. 372/2024

Innovationsstandort 2030, Massnahmen, Auftrag, neue Ausgabe

10 d’avrigl 2024German13 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024

372. Innovationsstandort 2030, Massnahmen (Auftrag, neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich hat sich als starker und attraktiver Innovations- standort etabliert, der durch eine dynamische Wirtschaft, exzellente Bil- dungs- und Forschungseinrichtungen sowie eine hohe Lebensqualität überzeugt. Innovation spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbe- werbsfähigkeit des Kantons Zürich, da sie Arbeitsplätze erhält und neue schafft, qualitatives Wachstum fördert und die Attraktivität des Stand- orts für Unternehmen und Arbeitnehmende steigert. Dank den hervorragenden Standortfaktoren und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen befindet sich der Kanton Zürich im Standortwettbewerb derzeit in einer guten Position. Nationale und internationale Konkurrenzregionen holen jedoch schnell auf und die Verschiebung vom Steuer- zum Subventionswettbewerb bringt neue Herausforderungen mit sich. So unterstützt z. B. Deutschland die An- siedlung des Halbleiterkonzerns Intel mit 10 Mrd. Euro. Die USA fördern Investitionen in die heimische Fertigung mit dem «US Inflation Reduc- tion Act». Die Einführung der OECD-Mindeststeuer wird den Standortwett- bewerb massgebend beeinflussen. Kantone und Regionen, die durch die Mindestbesteuerung Zusatzeinnahmen erwarten, haben verschiedene Massnahmen zur Steigerung ihrer Standortattraktivität angekündigt. Der Kanton Zug plant umfangreiche Investitionen von jährlich 80–160 Mio. Franken für Infrastruktur und Innovation sowie für Sozial- und Bildungs- massnahmen; davon gehen während fünf Jahren jeweils 40 Mio. Franken an den Aufbau eines Blockchain-Forschungszentrums. Der Kanton Ba- sel-Stadt hat die Stärkung der Innovationsförderung mit einem jährlichen Beitrag von rund 42 Mio. Franken über sieben Jahre (2023–2030) ange- kündigt. Der Kanton Graubünden hat eine Teilrevision des Steuergeset- zes in Vernehmlassung gegeben. Weitere Kantone beabsichtigen, steuer- liche (qualifizierte Steuergutschrift QRTC) und nichtsteuerliche Mass- nahmen umzusetzen. Auch der Kanton Zürich ist angesichts dieses zunehmenden Stand- ortwettbewerbs gefordert. Er will für ansässige und neue Unternehmen attraktiv bleiben. Es soll deshalb aufgezeigt werden, wie die hohe Lebens- qualität gesichert werden soll und wie der Kanton für die Bevölkerung und die Unternehmen attraktiv sein kann.

Die Stärkung des Innovationsstandorts wird bereits heute auf vielen Ebenen im Rahmen der Standortförderung vorangetrieben, wobei dem Innovationspark Zürich mit seiner internationalen Strahlkraft eine Schlüsselrolle zukommt. Auf dem ehemaligen Militärflugplatz in Düben- dorf schafft der Innovationspark einen Raum, der durch die enge räum- liche Zusammenführung von Wissenschaft und Privatwirtschaft den Nährboden für Innovationen schafft. Zusätzlich zu diesen Aktivitäten sind jedoch spezifische Schwerpunkte zu setzen. Vor diesem Hintergrund hat die Volkswirtschaftsdirektion Varianten für spezifische Massnahmen zur Stärkung des Innovationsstandorts ausgearbeitet.

B. Vorgehen Der Kanton Zürich kann auf einem soliden Fundament aufbauen. Der bereits eingeschlagene Weg mit einem Fokus auf starken, innovations- fördernden Rahmenbedingungen soll konsequent weiterverfolgt werden. Gleichzeitig sollen bewusste Akzente im Sinne von Leuchtturmprojek- ten die nationale und internationale Positionierung des Kantons Zürich weiter stärken. Besonderes Potenzial zur Stärkung der Standortfaktoren liegt beim Humankapital (Fachkräfte) sowie in den Bereichen Forschung und Unternehmertum. In diesen Bereichen sind Massnahmen zur För- derung für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie Leucht- turmprojekte vorgesehen: – Mit innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen werden tragfähige Voraussetzungen für Innovationen mit Mehrwert für Wirtschaft, Ge- sellschaft und Umwelt geschaffen. Die Rahmenbedingungen sind das Fundament für die Leuchtturmprojekte und haben eine breite Wirkung über verschiedene Wirtschaftszweige hinweg. – Leuchtturmprojekte sind wegweisende Initiativen, die eine nationale und internationale Strahlkraft für den Innovationsstandort Zürich haben und in einem Wirtschaftszweig eine nachhaltige Wirkung er- zielen. Die Auswahl der Massnahmen erfolgte in einem mehrstufigen Pro- zess. Grundlage bildeten Studien, Workshops mit Vertretenden aus Ver- waltung, Forschung, Bildung und Wirtschaft sowie Expertengespräche. Daraus ergaben sich Vorschläge für die Verbesserung von Rahmenbe- dingungen sowie für die Initiierung von Leuchtturmprojekten. In einem abschliessenden Schritt wurden die Massnahmen anhand der nachste- henden Kriterien bewertet: – Stärkung des Innovationsstandorts und positive volkswirtschaftliche Effekte – Anziehungskraft für von der OECD-Mindeststeuer betroffene Unter- nehmen – Kantonale Steuerung und politische Akzeptanz – Keine Überschneidung mit Bundesmassnahmen – Einfache Erklärbarkeit und geringe Umsetzungskosten

C. Massnahmen Aufgrund der Bewertung wurden zwei Massnahmen zur Stärkung der Rahmenbedingungen und drei Massnahmen als Leuchtturmprojekte aus- gewählt. Nachfolgend werden die fünf Massnahmen vorgestellt.

1. Rahmenbedingungen a) Zusammenarbeit der Unternehmen fördern Die aktuelle Studie «Die Standortattraktivität des Kantons Zürich im Vergleich» des Amtes für Wirtschaft zeigt auf, dass im internationalen Vergleich bei der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen Aufholbe- darf besteht. Die Komplexität der Innovationstätigkeit hat in den vergan- genen 20 Jahren deutlich zugenommen. Etliche kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) stossen mit dem Mass der Interdisziplinarität von Entwicklungsprojekten an Grenzen und vernachlässigen die Innova- tionstätigkeit. Es droht eine Spaltung der Wirtschaft in wenige hoch- innovative und viele, rein operativ tätige, auf Innovationen verzichtende und damit auch weniger resiliente Unternehmen. Als Massnahme wird die Gründung einer Open-Innovation-Platt- form vorgeschlagen. Diese soll als Drehscheibe dienen, um die Zusam- menarbeit zwischen Unternehmen verschiedener Branchen zu intensi- vieren. Durch die Schaffung eines solchen Zentrums erhalten Unterneh- men nicht nur Anreize zur branchenübergreifenden Zusammenarbeit, sondern auch individuelle Unterstützung bei Innovationsprojekten. Die Open-Innovation-Plattform nutzt für die Zusammenarbeit und Kom- munikation die von der Standortförderung eingeführte Vernetzungsplatt- form «innovation.zuerich». Die Plattform soll auch den Zugang zu Forschungsergebnissen aus Hochschulen für KMU leichter zugänglich machen, wodurch eine Brücke zwischen Theorie und Praxis geschlagen wird. Zudem können Unterneh- men Erkenntnisse und Patente, die sie selbst nicht nutzen, anderen Unter- nehmen zur Verfügung stellen, was die Effizienz und Nachhaltigkeit von Ressourcen und Investitionen im gesamten Wirtschaftsraum erhöht. Der Kanton Zürich soll sich im Sinne einer Ermöglichung zusammen mit anderen Trägern aus dem Kreis der Betroffenen an der Gründung, der Entwicklung und am Unterhalt der Plattform beteiligen. b) Stärkung Investorenstandort Der Kanton Zürich sowie die gesamte Schweiz geniessen internatio- nal eine führende Rolle in der Innovation und setzen weltweit Massstäbe in der technologischen Entwicklung und Forschung. Dies bildet ideale Voraussetzungen für die Entwicklung einer starken Start-up-Landschaft,

die bezüglich der Anzahl Neugründungen und Überlebenschancen im internationalen Vergleich eine führende Rolle einnimmt. Allerdings er- fahren Start-ups im Kanton Zürich im Vergleich mit anderen Regionen mehr Mühe in der Wachstumsphase. Geringe inländische Investitionen verursachen eine Finanzierungslücke, was dazu führt, dass die Innova- tionen der Unternehmen nicht ihr volles Potenzial auf den nationalen und internationalen Märkten ausschöpfen können. Diese Benachteiligung dämpft ambitionierte Geschäftsmodelle und fördert die Abwanderung talentierter Gründerinnen und Gründer ins Ausland. Um das volle Wachs- tumspotenzial auszuschöpfen und die Start-up-Abwanderung zu stoppen, ist eine Stärkung des Investorenumfelds entscheidend. Erfolgreiche Start-ups ziehen weitere innovative Unternehmen an und tragen zu einem attraktiven Innovationsstandort bei. Der gesellschaft- liche, ökonomische und umweltbezogene Nutzen dieser Entwicklung ist vielfältig. Start-ups schaffen hochwertige Arbeitsplätze, generieren Steuer- einnahmen für den Kanton Zürich und bringen neue, wertvolle Techno- logien sowie Dienstleistungen für Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten hervor. Einerseits soll zusammen mit anderen Trägern aus dem Kreis der Be- troffenen ein Forum geschaffen werden, das Wissenstransfer, Aufklärung und Kommunikation fördert, um ein positives Umfeld für Investitionen in Start-ups zu schaffen. Anderseits soll der Kanton bei der Mitentwick- lung von Instrumenten auf Bundesebene aktiv mitwirken. Diese Mass- nahmen sollen dazu beitragen, den Kanton Zürich als führenden Inno- vationsstandort zu stärken, der sowohl für inländische als auch für inter- nationale Investorinnen und Investoren attraktiv ist.

2. Leuchtturmprojekte a) Zurich Space Net Raumfahrttechnologien sind unverzichtbar für bahnbrechende Fort- schritte auf der Erde, darunter 6G, Internet der Dinge (IoT) und auto- nomes Fahren. Sie sind das Fundament für die Zukunft unserer vernetz- ten Welt. Ziel des Leuchtturmprojekts «Zurich Space Net» ist die Stärkung der Wirtschafts- und Innovationskraft im Thema Raumfahrt. Der Kanton Zürich besitzt dank seinen führenden Hochschulen, insbesondere dank dem UZH Space Hub der Universität Zürich im Innovationspark Zürich, der Initiative ETH Zürich Space sowie einer leistungsfähigen Hightech- Industrie über alle wichtigen Elemente, um international eine führende Rolle in der Raumfahrt einzunehmen.

Trotzdem steht der Kanton Zürich beim Thema Raumfahrt vor He- rausforderungen. So fehlen zum Beispiel wichtige Strukturen und Ins- trumente für eine koordinierte Vorgehensweise und für eine wirksame Kommunikation, um den Kanton Zürich als Standort für Raumfahrt- aktivitäten zu positionieren. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wird mit dem «Zurich Space Net» ein Bündel von Massnahmen entlang dreier strategischer Stossrichtungen vorgeschlagen. Um die technologische Entwicklung und Anwendung im Raumfahrtsektor zu beschleunigen, soll erstens interes- sierten Forschungseinrichtungen und Industrien ein geeigneter Zugang zum Thema Space ermöglicht werden. Zweitens gilt es, im Thema Raum- fahrt ein prosperierendes Umfeld für Start-ups zu schaffen. Drittens braucht es besondere Anstrengungen in der Positionierung und Vermarktung des Standorts, besonders auch unter der Berücksichtigung gesellschaft- licher Aspekte, um auf nationaler und internationaler Ebene als eine füh- rende Destination im Thema der Raumfahrt wahrgenommen zu werden. Der Nutzen des «Zurich Space Net» erstreckt sich weit über die Raum- fahrt hinaus auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Es werden neue Arbeitsplätze in gesellschaftlich und geopolitisch wichtigen Branchen geschaffen, während gleichzeitig relevante Technologien zur Bekämp- fung des Klimawandels entwickelt werden, wie zum Beispiel ESG-Re- porting aus dem Weltraum. Zudem bietet das gestärkte Space-Ökosys- tem das Potenzial, die lokale Wirtschaft zu beleben und neue Kundinnen und Kunden, Zulieferer, Kapital und Talente anzuziehen. Die Rolle des Kantons Zürich liegt dabei in der Koordination des Netz- werks sowie in der Moderation der gemeinsamen Bestrebungen. Die Bil- dungsdirektion ist einzubeziehen. Die Einbindung der Zürcher Indus- trien und ihrer Bedürfnisse ist dabei genauso wichtig wie die Vermark- tung der Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der Greater Zurich Area (GZA), um das volle Potenzial dieses ambitionierten Vorhabens auszu- schöpfen. b) Hub für Gesundheitslösungen Der Vorschlag zur Entwicklung eines Hubs für Gesundheitslösungen gründet auf der Tatsache, dass im internationalen Vergleich innovative Lösungen im Bereich Digital Health in einem zu geringen Umfang den Weg ins Schweizer Gesundheitssystem finden. Lösungsanbietern man- gelt es oft am Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, um ihre Produkte zu testen und zu validieren, während den Spitälern die nötigen Mittel für entsprechende Pilotprojekte fehlen. Die vorgeschlagene Lösung umfasst die Schaffung einer zentralen Dreh- und Koordinationsscheibe in Zusammenarbeit mit der Gesund- heitsdirektion. Diese Plattform ermöglicht es Start-ups und KMU, leich-

ter Zugang zu Spitälern zu erhalten und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Es werden Massnahmen entwickelt, die es ermöglichen, Innovationen in der Anwendung zu testen, zu implementieren und zu skalieren. Dies stei- gert nicht nur die Attraktivität des Kantons Zürich als Innovationsstand- ort, sondern erleichtert auch Kooperationsprojekte mit Gesundheits- organisationen, wodurch die Produktentwicklung von Start-ups verein- facht und der Marktzugang beschleunigt wird. Der Erfolg solcher Projekte stärkt die Reputation des Kantons Zürich als attraktiver Forschungs- und Innovationsstandort im Gesundheitsbe- reich. Innovative Lösungen ziehen Investitionen in Zürcher Start-ups an und erzeugen vielfältigen Nutzen für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Effizientere Prozesse in Spitälern können den steigenden Gesundheits- kosten entgegenwirken, während Patientinnen und Patienten von moder- nen und hochqualitativen Behandlungserfahrungen profitieren. Zudem ermöglichen klar definierte Prozesse effizientere Folgeprojekte. Die Rolle des Kantons Zürich in diesem Leuchtturmprojekt liegt in der Koordination von Stakeholdern aus der Gesundheitsbranche für den Aufbau der Plattform und der Ermöglichung der Durchführung von Pilotprojekten durch die Bereitstellung personeller und finanzieller Mittel. Dazu zählen Projekt- und Prozessmanagement wie auch die Pilot- finanzierung in Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern. Eine aktive Vermarktung des Angebots soll sicherstellen, dass diese neue Initiative weithin bekannt wird und ihren Beitrag zur Stärkung des Ge- sundheitssystems und der Wirtschaft in Zürich leisten kann. c) Kompetenzzentrum Sustainable Aviation Fuels Der Flugverkehr ist in der Schweiz für rund 11% aller Treibhausgas- emissionen verantwortlich. Angesichts des grossen Mobilitätsbedürfnis- ses auf der einen Seite und der dringenden Notwendigkeit, CO2 -Emis- sionen in der Luftfahrt zu reduzieren auf der anderen Seite, steht die Aviatik vor einer grossen Herausforderung. In diesem Spannungsfeld bietet der Einsatz von Sustainable Aviation Fuels (SAF) einen vielver- sprechenden Lösungsansatz. SAF weisen im Vergleich zu herkömmlichem Kerosin einen bis zu 80% reduzierten CO2 -Fussabdruck auf. Die SWISS setzt auf aus biogenen Reststoffen hergestellte SAF und auch in der Eigen- tümerstrategie des Flughafens Zürich ist die Ablösung der fossilen Treib- stoffe durch SAF verankert. Mit dem Flughafen Zürich und dem zukünftigen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz am Innovationspark Zürich als Abnehmer sowie einer starken Hightech-Industrie als Industrialisierer ist der Kanton Zürich in einer einzigartigen Position, um einen signifikanten Beitrag zur Ab- lösung von fossilen Brennstoffen in der Aviatik zu leisten. Das im vorlie- genden Massnahmenplan vorgeschlagene Kompetenzzentrum für SAF

wird in Zusammenarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren die Forschung, Entwicklung und Industrialisierung nachhaltiger Kraftstoffe verstärkt vorantreiben. Damit stärkt das Kompetenzzentrum nicht nur die Attraktivität des Kantons Zürich als Innovationsstandort, sondern entwickelt auch tech- nische Lösungen für ein global existierendes Problem. Durch den Auf- bau von Pilotprojekten und Demonstratoren innerhalb des Innovations- systems können Exportchancen für Zürcher Unternehmen erschlossen werden. Dies fördert die Vernetzung mit anderen Branchen, einschliess- lich des Finanzplatzes, und stärkt die Position des Flughafens. Der Kanton Zürich initiiert und gestaltet das Kompetenzzentrum im Sinne eines «Ermöglichers» mit, öffnet Türen und koordiniert Bemü- hungen, baut Netzwerke auf und verbindet die Akteurinnen und Akteure. Durch diese strategische und kooperative Herangehensweise wird der Weg für eine nachhaltigere Zukunft in der Aviatik geebnet, von der die Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft gleichermassen profitieren.

D. Auftrag zur Konkretisierung der Massnahmen Die Umsetzung der Massnahmen gemäss Abschnitt C soll in zwei Pha- sen erfolgen. In der ersten Phase werden die Massnahmen weiter konkre- tisiert und teilweise pilotiert sowie die notwendigen Mittel für die Um- setzung ermittelt. Massnahmen, die in der Pilotierung einen nachweislich positiven Effekt auf die Attraktivität des Innovationsstandorts erzeugen, werden zur Umsetzung vorgeschlagen. Abgeschlossen wird diese Phase mit einer oder mehreren Finanzierungvorlagen. Die erste Phase wird rund zwei Jahre dauern (bis Ende 2026). Die Umsetzung erfolgt in einer zwei- ten Phase. Bei den weiteren Arbeiten sind die Entwicklungen im Umfeld zu be- obachten und wo nötig in die Zusammensetzung und Konzeption der Massnahmen einfliessen zu lassen. Es ist auch zu prüfen, ob und gege- benenfalls in welchem Umfang Mittel aus der OECD-Steuerreform für die Finanzierung der Massnahmen eingesetzt werden können. Erste Arbeiten der ersten Phase starten 2024 und werden über das laufende Budget finanziert (Fr. 100 000). Sodann sind für diese Phase 0,5 Mio. Franken im Jahr 2025 und 0,9 Mio. Franken im Jahr 2026 vorzu- sehen. Insgesamt ist eine neue Ausgabe von 1,4 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5301, Amt für Wirtschaft, zu bewilligen. Die entsprechenden Mittel sind im Konsolidierten Entwi- cklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 nicht enthalten. Die Mittel für die Jahre 2025 und 2026 sind im KEF 2025–2028 einzustellen. Zusammengefasst ist die Volkswirtschaftsdirektion zu beauftragen, die Massnahmen gemäss Abschnitt C zu vertiefen, Massnahmen zur Um- setzung der Kreislaufwirtschaft zu prüfen und dem Regierungsrat eine Umsetzungsvorlage zum Beschluss vorzulegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, die Massnahmen gemäss Abschnitt C der Erwägungen zu vertiefen und dem Regierungs- rat für Massnahmen mit nachweislich positiven Auswirkungen auf die Attraktivität des Innovationsstandorts eine oder mehrere Umsetzungs- vorlagen zum Beschluss vorzulegen.

II. Für die Umsetzung des Auftrags gemäss Dispositiv I wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 5301, Amt für Wirtschaft, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli