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RRB Nr. 375/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Urdorf, Gemeindeordnung, Genehmigung

14 d’avrigl 2021German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Urdorf, Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021

375. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Urdorf)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Urdorf und der Politi- schen Gemeinde Urdorf haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 31. Januar 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Urdorf sowie sinngemäss die Auf‌lösung der Schulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Urdorf tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Die Prä- sidentin bzw. der Präsident der Schulpflege nimmt im Gemeinderat Ein- sitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Urdorf sowie die Gemeindeordnung der Schulgemeinde Urdorf aufge- hoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Urdorf am 31. Januar 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Urdorf, Gemeindeverwaltung, Bahn- hofstrasse 46, Postfach, 8902 Urdorf, die Schulpflege Urdorf, Im Embri 49, 8902 Urdorf, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Dietikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli