Lexipedia

Decision

RRB Nr. 375/2023

Kantonspolizei, Stellenplan

29 da mars 2023German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2023

375. Kantonspolizei, Stellenplan (Sicherheitsdienstleistungen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Kantonspolizei setzt die Mitarbeitenden der zivilen Sicherheits­ assistenz bei der Abteilung Sicherheitsdienstleistungen für den Transport von Gefangenen, deren Vorführung bei Amtsstellen, Gerichten und Spi­ tälern, für Versetzungen in andere Gefängnisse, für die Sicherheitskont­ rollen im Polizei- und Justizzentrum (PJZ), den Betrieb der Gefangenen­ annahme sowie für die Zu- und Vorführungen von Gefangen inner­halb des PJZ bei Staats- und Jugendanwaltschaften sowie dem Zwangsmass­ nahmengericht ein (§ 5 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]; § 7a lit. a Kantonspolizeiverordnung [LS 551.11]). Die für die Transporte, die Vorführungen und Bewachung von Ge­ fangenen zur Verfügung stehenden personellen Mittel sind mit 126,4 Voll­ zeiteinheiten (VZE) seit 20 Jahren etwa gleich. Hingegen haben in dieser Zeit die gefahrenen Kilometer, die Fahrzeiten aufgrund des grösseren Verkehrsaufkommens und häufiger Staus sowie die Vorführzeiten bei den Gerichten nach der Einführung der Schweizerischen Strafprozess­ ordnung stark zugenommen. Die in den letzten zehn Jahren mit den Gefangenenfahrzeugen jährlich gefahrenen Kilometer weisen beispiel­ weise eine Zunahme um 10% auf. Mit den bestehenden personellen Mitteln können somit pro Tag weniger Aufträge erledigt werden. Als Folge dessen können Transportaufträge nicht mehr zeitgerecht durch­ geführt werden, was zu längeren Wartezeiten für die Gefangenen, die Amtsstellen und die handelnden Funktionärinnen und Funktionäre führt. Regelmässig müssen daher auch Polizistinnen und Polizisten Ge­ fangenentransporte ausführen. Dadurch fehlen sie als Frontkräfte für ihre Kernaufgaben. Zudem müssen seit einiger Zeit Gefangenentrans­ porte oft alleine durch eine Sicherheitsassistentin oder einen Sicherheits­ assistenten ausgeführt werden, was aus Sicherheitsüberlegungen höchst problematisch ist.

B. Personal Mit organisatorischen Vorkehrungen, wie z. B. Disposition der Trans­ porte innerhalb des Arbeitstages in Abstimmung mit Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe), konnte eine Entlastung der Situation erreicht werden. Um weiterhin den zwingend notwendigen Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten und die Transporte ohne Verzögerungen durchführen zu können, benötigt die Kantonspolizei dringend zusätzlich 15,0 Stellen.

Die Übergabe der Spitalbewachungen an JuWe wie auch die zu erwar­ tenden Synergien nach Eröffnung des Untersuchungsgefängnisses im Gefängnis Zürich West wurden bei der Berechnung der zu schaffenden Stellen berücksichtigt. Im Stellenplan der Kantonspolizei sind somit per 1. Juli 2023 7,0 Stellen, Richtposition Sicherheitsassistent/in, LK 13, und per 1. September 2023 8,0 Stellen, Richtposition Sicherheitsassistent/in, LK 13, zu schaffen. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um eine ordentliche Stellen­ aufstockung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.

C. Ausgaben und Finanzierung Die Personalkosten betragen für das Jahr 2023 rund Fr. 746 000 und können im Budget 2023 verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, be­ lastet. Ab 2024 betragen die Kosten jährlich rund Fr. 1 814 000 und sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 in der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Kantonspolizei werden folgende Stellen geschaffen: a. mit Wirkung ab 1. Juli 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 7,0 Sicherheitsassistent/in 13

b. mit Wirkung ab 1. September 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 8,0 Sicherheitsassistent/in 13

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli