RRB Nr. 376/2018
Gemeindewesen, Zweckverband ARA Weinland, neue Statuten, Genehmigung
25 d’avrigl 2018German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband ARA Weinland, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. April 2018
376. Gemeindewesen (Zweckverband ARA Weinland)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 73 Abs. 1 des Ge meindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckver bänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttre ten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Benken, Kleinandelfingen, Marthalen und Trüllikon bilden seit 1974 einen Zweckverband für den Bau und Be trieb einer gemeinsamen Kläranlage (RRB Nr. 1277/1974). Die Verbands gemeinden beschlossen, die Verbandsstatuten einer Totalrevision zu un terziehen. Die Gemeindeversammlungen der vier Verbandsgemeinden haben den totalrevidierten Statuten zwischen dem 29. November und dem 7. Dezember 2017 zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat be stätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel einge legt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands ARA Weinland ent halten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeit punkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2019) ersetzen sie die bis dahin gel tenden Statuten vom 29. Oktober 2008. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands ARA Weinland werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand ARA Weinland, Gemeindeverwaltung Marthalen, Underdorf 2, Postfach, 8460 Marthalen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Benken, Gemeindeverwaltung, Landstrasse 1, 8463 Benken ZH, – Kleinandelfingen, Gemeindeverwaltung, Kanzleistrasse 2, 8451 Kleinandelfingen, – Marthalen, Gemeindeverwaltung, Underdorf 2, 8460 Marthalen, – Trüllikon, Gemeindeverwaltung, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli