RRB Nr. 378/2026
Änderung des Postgesetzes, Vernehmlassung
1 d’avrigl 2026German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026
378. Änderung des Postgesetzes (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 28. Januar 2026 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehmlas- sungsverfahren zur Änderung des Postgesetzes (SR 783.0)eröffnet. Die Förderung der Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinn- orientierten Organisationen wie Vereinen, Verbänden oder politischen Parteien (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) setzt heute eine Zustel- lung durch die Schweizerische Post voraus. Wenn andere Anbieterinnen von Postdiensten die Exemplare zustellen, kann die finanzielle Unter- stützung des Bundes nicht beansprucht werden. Der Bundesrat schlägt nun in Umsetzung der Motion der Kommission für Verkehr und Fern- meldewesen des Nationalrates vom 2. Juli 2024 (24.3818 «Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse») mit einer Änderung des Postgesetzes einen Wechsel zu einer anbieterneutralen Regelung vor. Die Vorlage fordert, dass die Ermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse künftig auch dann gewährt wird, wenn die Exem- plare von einer privaten Anbieterin zugestellt werden. Um sicherzustel- len, dass private Anbieterinnen die Zustellermässigung vollumfänglich an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, sollen ihnen Auf lagen gemacht werden können, die mit jenen für die Post vergleichbar sind. Die Vorlage sieht zu diesem Zweck eine Registrierungspflicht für pri- vate Anbieterinnen vor sowie bestimmte Pflichten in den Bereichen Rechnungswesen, Preissetzung und Auskunftserteilung. Dem Bundes- rat wird die Kompetenz übertragen, das Verfahren für die Berechnung und die Abwicklung der Zustellermässigungen zu regeln und für den Vollzug die Post als Verwaltungsstelle beizuziehen. Der Bund soll die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auch künftig unverändert mit einem jährlichen Beitrag von 20 Mio. Franken fördern. Die Vorlage hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden. Die vorgeschlagene Änderung des Postgesetzes ist zu begrüssen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an pg@bakom.admin.ch): Mit Schreiben vom 28. Januar 2026 haben Sie uns den Vorentwurf zur Änderung des Postgesetzes zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die vorgeschlagene Änderung. Mit der anbieterneut- ralen Ausgestaltung der Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse können Wettbewerbsverzerrungen zulasten privater Anbieterinnen beschränkt werden. Bessere Wettbewerbsbedingungen können sich positiv auf die Effizienz im Markt auswirken und innova- tive Ansätze fördern.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli