RRB Nr. 386/2018
Universitätsspital Zürich, Übertragung der Immobilien per 1. Januar 2018, Ermächtigung
25 d’avrigl 2018German5 min
Source zh.ch
Universitätsspital Zürich, Übertragung der Immobilien per 1. Januar 2018, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. April 2018
386. Universitätsspital Zürich (Übertragung der Immobilien per 1. Januar 2018)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das revidierte Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG, LS 813.15) ist vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt worden (RRB Nr. 894/2017, ABl 2017-10-06). Mit der Teilrevision räumt der Kanton dem Universitätsspital Zürich (USZ) für die Areale im Hoch- schulgebiet Zürich Zentrum Baurechte ein. Gleichzeitig geht das Eigen- tum an den heute vom USZ genutzten Bauten auf die Anstalt über. Die Gesetzesrevision bringt zudem mit sich, dass die Jahresrechnung des USZ zwar weiterhin in der kantonalen Rechnung konsolidiert wird, die finan- zielle Steuerung des USZ jedoch nicht mehr mittels jährlicher Budget- beschlüsse des Kantonsrates erfolgt, sondern durch strategische Festle- gungen im Rahmen einer Eigentümerstrategie.
2. Übertragung der Immobilien Übertragung von Aktiven und Passiven Gemäss § 22 Abs. 1 USZG räumt der Kanton dem Universitätsspital an den von ihm für die Erfüllung des gesetzlichen Zweckes benötigten Grundstücken im Hochschulgebiet Zürich Zentrum Baurechte ein. Ein entsprechender Regierungsratsbeschluss ist in Vorbereitung, wobei all- fällige Auswirkungen auf die Bilanz des USZ bzw. die Darlehenshöhe (vgl. nachfolgend) vorbehalten bleiben. Gemäss Ziff. I der Übergangsbestim- mungen zur Änderung vom 12. Juni 2017 des USZG (im Folgenden: ÜBest. USZG) werden die auf den Baurechtsgrundstücken stehenden Bauten und Anlagen in das Eigentum des Universitätsspitals übertragen. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten USZG, also per 1. Januar 2018, legt der Regierungsrat gemäss Ziff. II Abs. 1 ÜBest. USZG die Eröffnungsbilanz fest. Die bisher in der Staatsrechnung im Buchungskreis Nr. 6340, Liegenschaften / Beitrag USZ, geführten Posi- tionen, die mit einer Übertragung der Immobilien verbunden sind, werden daher mit Stand 1. Januar 2018 in die Eröffnungsbilanz des Buchungs- kreises Nr. 9510, Universitätsspital Zürich, übertragen. Die in der Er- öffnungsbilanz festgelegten Werte stehen unter dem Vorbehalt der Ge- nehmigung der Rechnungsabschlüsse 2017 der betroffenen Buchungs- kreise durch den Kantonsrat (im Rahmen des Geschäftsberichts des Re- gierungsrates 2017, vgl. Vorlage 5443).
Errichtung eines Darlehens Der Regierungsrat legt nach Ziff. II Abs. 1 ÜBest. USZG in der Er- öffnungsbilanz eine Eigenkapitalquote von höchstens 60% fest, wobei die Werte gemäss Ziff. II Abs. 1 ÜBest. zum Buchwert per 31. Dezember 2017 übertragen werden. Sie werden gemäss Festlegung in RRB Nr. 1208/2017 bis zum Erreichen der Eigenkapitalquote als Dotationskapital eingebracht. In dem Ausmass, in dem die Werte diese Quote übersteigen, werden sie gegen eine Darlehensforderung des Kantons übertragen. Die Netto-Vermögensübertragung beträgt insgesamt Fr. 534 183 900.16. Ausgehend von einem Bilanzumfang von Fr. 1 287 799 931.66 gemäss Einzelabschluss nach Swiss GAAP FER und einem am 31. Dezember 2017 bestehenden Eigenkapital von Fr. 268 456 435.18 werden davon Fr. 504 223 523.22 als Dotationskapital (Eigenkapital) eingebracht und zu Fr. 29 960 377.94 dem Fremdkapital zugewiesen. In der Höhe des zu- gewiesenen Fremdkapitals wird ein Darlehen errichtet. Eröffnungsbilanz Damit ergeben sich folgende Werte der Bilanzpositionen per 1. Januar 2018, die in die Eröffnungsbilanz des Buchungskreises Nr. 9510, Univer- sitätsspital Zürich, übertragen werden: Konto Bezeichnung in Franken Aktiven 1046 Aktive Rechnungsabgrenzung Investitionsrechnung 1 401 032.28 1404 Hochbauten 455 350 963.18 1407 Anlagen im Bau, Anzahlungen, Hochbau 122 767 988.60 Total Aktiven 579 519 984.06
Konto Bezeichnung in Franken Passiven 2005 Abrechnungskonto, allgemein –589 861.00 2046 Passive Rechnungsabgrenzung Investitionsrechnung –30 231 103.83 2064 Passivierte Investitionsbeiträge –14 515 119.07 2068 Darlehen –29 960 376.94 29895 Dotationskapital vom Kanton (Aufstockung) –504 223 523.22 Total Passiven –579 519 984.06
Für den Buchungskreis Nr. 6340, Liegenschaften / Beitrag USZ, ergibt sich per 1. Januar 2018 folgende Bilanz: Konto Bezeichnung in Franken Aktiven 1019 Übrige Forderungen 300 000.00 1045 IC übriger betrieblicher Aufwand/Ertrag 18 969 862.00 1400 Grundstücke Verwaltungsvermögen 105 455 160.00 Verrechnungskonto (Beteiligungen, Darlehen) 534 183 900.16 Total Aktiven 658 908 922.16
Konto Bezeichnung in Franken Passiven 1015 Interne Kontokorrente –3 541 296 606.54 2045 Rechnungsabgrenzungen übriger –28 429 041.00 betrieblicher Aufwand/Ertrag 2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 2 910 816 725.38 Total Passiven –658 908 922.16
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die mit den Hochbauten im Zusammenhang stehenden Bilanzposi- tionen aus dem Buchungskreis Nr. 6340, Liegenschaften / Beitrag USZ, werden per 1. Januar 2018 auf den Buchungskreises Nr. 9510, Universitäts- spital Zürich, übertragen, vorbehältlich der Genehmigung des Geschäfts- berichts des Regierungsrates 2017 durch den Kantonsrat und allfälliger Auswirkungen eines späteren Regierungsratsbeschlusses zu den Baurech- ten. Der Umfang des entsprechenden Bilanzübertrags beläuft sich auf Fr. 579 519 984.06. Die Übertragung der Bilanzwerte erfolgt zu Buch- werten.
II. Die Netto-Vermögensübertragung im Umfang von Fr. 534 183 900.16 wird zu Fr. 504 223 523.22 als Dotationskapital (Eigenkapital) eingebracht. Die Beteiligung geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Der ver- bleibende Betrag von Fr. 29 960 377.94 wird dem Fremdkapital zugewie- sen. Die Aufteilung auf Eigen- und Fremdkapital erfolgt vorbehältlich allfälliger Auswirkungen eines späteren Regierungsratsbeschlusses zu den Baurechten. In der Höhe des zugewiesenen Fremdkapitals wird ein Dar- lehen errichtet. Es geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Die Ge- sundheitsdirektion wird ermächtigt, auf der Grundlage von RRB Nr. 1208/ 2017 (Universitätsspital, Psychiatrische Universitätsklinik [Grundsätze zur Übertragung der Immobilien im Baurecht sowie zur Kapitalisierung]) einen entsprechenden Darlehensvertrag abzuschliessen.
III. Mitteilung an den Spitalrat des Universitätsspitals Zürich, die Finanz- direktion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli