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Unterhaltsgenossenschaft Kyburg, Auflösung, Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon, Perimetererweiterung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021

390. Unterhaltsgenossenschaft Kyburg (Auf‌lösung), Unterhalts-

Erwägungen

genossenschaft Illnau-Effretikon (Perimetererweiterung) Durch die Gemeindefusion der Stadt Illnau-Effretikon mit der Gemeinde Kyburg entstand die Situation, dass für den Unterhalt der innerhalb des Gemeindegebietes liegenden Meliorationsanlagen zwei Unterhaltsgenos- senschaften zuständig waren. Zwecks administrativer Vereinfachung und zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit der Stadt wurde die Unter- haltsgenossenschaft Kyburg aufgelöst und deren Anlagen wurden in die Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon übergeführt. Die Auf‌lösung von Genossenschaften ist gemäss § 53 Abs. 3 des Land- wirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG, LS 910.1) genehmigungs- pflichtig und kann erst stattfinden, wenn die Genossenschaft ihre gesetz- lichen und statutarischen Aufgaben erfüllt hat und der Unterhalt der erstellten Anlagen sichergestellt ist (§ 53 Abs. 2 LG). Die beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Unterhaltsgenossenschaft Kyburg beschlossen an der Generalversamm- lung vom 20. Februar 2020 die Auf‌lösung und die Übergabe der gemein- samen Anlagen sowie die Abtretung des Genossenschaftsvermögens an die Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon. Die Unterhaltsge- nossenschaft Illnau-Effretikon stimmte an ihrer Generalversammlung vom 15. September 2020 der Übernahme der Anlagen der Unterhaltsge- nossenschaft Kyburg zu Eigentum und Unterhalt zu. Damit ist der Unter- halt der Meliorationsanlagen sichergestellt und die Voraussetzungen zur Genehmigung der Auf‌lösung der Unterhaltsgenossenschaft Kyburg sind erfüllt. Der entsprechend nachzuführende Unterhaltsplan der Unterhalts- genossenschaft Illnau-Effretikon wird zu einem späteren Zeitpunkt ge- nehmigt. Die Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon beabsichtigt zu- dem, die bestehenden Statuten aus dem Jahr 2006 zu überarbeiten und anlässlich der diesjährigen Generalversammlung beschliessen zu lassen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Auf‌lösungsbeschluss der Unterhaltsgenossenschaft Kyburg vom 20. Februar 2020 wird genehmigt.

II. Der Generalversammlungsbeschluss der Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon vom 15. September 2020 zur Übernahme der Anlagen der Unterhaltsgenossenschaft Kyburg wird genehmigt.

III. Dem Übergang des Eigentums an den Meliorationsanlagen sowie der entsprechenden Unterhaltspflicht an die Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon wird zugestimmt. Letztere ist für den dauernden sach- gemässen Unterhalt der übernommenen Anlagen verantwortlich.

IV. Der Vorstand der Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon wird eingeladen, die Statuten zu überarbeiten und einen Unterhaltsplan zu erstellen. Beides ist der Baudirektion zur Genehmigung vorzulegen.

V. Das Grundbuchamt Illnau wird eingeladen, auf den betreffenden Parzellen die Anmerkung «Mitgliedschaft in der Unterhaltsgenossen- schaft Kyburg» zu löschen und durch die Anmerkung «Mitgliedschaft in der Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon» zu ersetzen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an – Unterhaltsgenossenschaft Illnau-Effretikon, Adrian Kuhn, Hofstrasse 1, 8307 Effretikon – Unterhaltsgenossenschaft Kyburg, Andreas Bärtschi, Dorfplatz 1, 8314 Kyburg – Stadt Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon – Grundbuchamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau – Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon – Baudirektion

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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