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Dritte UPR-Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat (Empfehlungen), Schreiben an die KdK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Januar 2018

40. Konsultation UPR-Überprüfung der Schweiz

Erwägungen

vor dem UNO-Menschenrechtsrat (Empfehlungen), Schreiben an die KdK Im Rahmen der regelmässigen allgemeinen Überprüfung durch den UNO-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review, UPR) legte die Schweiz am 28. Juni 2017 ihren dritten Staatenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen, die sie anlässlich der letzten Überprüfung 2012 akzep- tiert hatte, sowie zur allgemeinen Entwicklung der Menschenrechtslage in der Schweiz vor. Auf der Grundlage dieses dritten Berichts wurde die Schweiz am 9. November 2017 vor dem Menschenrechtsrat in Genf an- gehört bzw. überprüft. Dabei wurden insgesamt 251 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Die Schweizer Delegation konnte bereits vor Ort eine Triage der Empfehlungen vornehmen. Dabei hat sie 121 Empfehlungen direkt angenommen, weil sie frühere Verpflichtungen bzw. laufende Mass- nahmen betreffen, und 67 Empfehlungen umgehend abgelehnt. Die rest- lichen 63 Empfehlungen wurden zur vertieften Prüfung zurückgestellt. Die Schweiz hat nun drei Monate Zeit, um sich zu diesen noch offenen Empfehlungen zu äussern. Mit Schreiben der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 23. November 2017 sind die Kantonsregierungen eingeladen, zu den 21 offe- nen Empfehlungen, die kantonale Zuständigkeiten betreffen, Stellung zu nehmen. Es können ferner auch bereits angenommene oder abgelehnte Empfehlungen kommentiert werden. Gestützt auf die Rückmeldungen der Kantone wird der Leitende Ausschuss der KdK am 9. Februar 2018 eine konsolidierte Stellungnahme der Kantone zuhanden des Bundes ver- abschieden.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (auch per E-­Mail an mail@kdk.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns zu den Empfehlungen, die im Rahmen der dritten UPR-Überprüfung an die Schweiz gerichtet wur- den, zu äussern. Eine umfassende und abschliessende Beurteilung aller offenen Empfehlungen, welche die Kantone betreffen, war auch in Anbe- tracht der kurzen Konsultationsfrist nicht möglich. Wir haben unsere Posi-

tionen hinsichtlich der Empfehlungen sowie weitere Bemerkungen oder Beschreibungen zur Situation im Kanton direkt in die zur Verfügung ge- stellte Tabelle (s. Beilage) eingefügt. Ferner wurde auch das Kompetenz- zentrum Menschenrechte (MRZ) der Universität Zürich um eine Be- urteilung angefragt. Informationen des MRZ, die wir nicht bereits in die Position des Kantons Zürich übernommen haben, jedoch für die Diskus- sion in der KdK als hilfreich erachten, haben wir ebenfalls in der beilie- genden Tabelle aufgeführt.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stel- lungnahme der KdK am 9. Februar 2018 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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