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RRB Nr. 400/2012

Universitätsspital, Westtrakt V, Sanierung Abklinganlage, gebundene Ausgabe

18 d’avrigl 2012German4 min

Source zh.ch

Universitätsspital, Westtrakt V, Sanierung Abklinganlage, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2012

400. Universitätsspital (Westtrakt V, Sanierung Abklinganlage)

Erwägungen

Die Klinik und die Poliklinik für Nuklearmedizin verfügen über sechs Patientenzimmer für stationäre und ambulante Behandlungen. Bei diesen werden die Abwässer von Toilette, Lavabo und Dusche, getrennt nach der Belastung durch radioaktive Jod- und Technetiumisotope, in einem der sieben Auffangbehälter der Abklinganlage aufgefangen. Wenn die Radioaktivität in den gefüllten Tanks unter ein kritisches Mass gefallen ist, bei Jod nach rund 30 und bei Technetium nach rund fünf Tagen, kann deren Inhalt in das öffentliche Abwassernetz einge- leitet werden. Die Abklinganlage wurde letztmalig 1993/94 saniert und erweitert und zeigt heute im Wesentlichen folgende Mängel: – Die Montageöffnung in der Decke ist undicht und nicht notwendig. – Die Strahlenschutzdeckel der Abklingbecken haben abgeschlagene Ränder. – Teile der Lüftungskanäle sind angerostet und undicht. – Die Bewirtschaftung der Anlage ist nicht automatisiert, entspricht nicht den hygienischen Erfordernissen und ist aufwendig. Mit der Automation der Anlage werden folgende Ziele verfolgt: – Die für das Abwassermanagement nötigen Aktivitätsmessungen er- folgen nicht mehr durch manuelle Probeentnahme, sondern durch Messsonden. Die Messdaten werden elektronisch an die auswerten- de Stelle übermittelt. – Mit der elektronischen Erfassung wird die gemessene Strahlung pro- tokolliert und der Freigabetermin (das Abpumpen) des Tanks hoch- gerechnet. – Die bisher manuell bedienten Absperrschieber werden automatisiert und deren Betriebszustand (offen/geschlossen) elektronisch erfasst. Ein manueller Notbetrieb ist weiterhin möglich. Im Rahmen der Sanierung wird die Montageöffnung fest verschlos- sen, die Strahlenschutzdeckel sowie Teile der Lüftungskanäle und die Lüftungssteuerung werden ersetzt. Die Böden und Wände werden neu gestrichen und wo nötig gespachtelt. Der Technikraum wird zulasten des Treppenhausvorplatzes vergrössert und mit einem neuen Schalt- schrank mit PC-Arbeitsplatz versehen. In diesem wird der Betriebs- zustand der Anlage (Füllstände, Schiebereinstellungen, Aktivitätsmes- sungen) visualisiert.

Das kantonale Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Schmid Partner AG, Schaffhausen, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausar- beiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kosten- voranschlag der Architekten vom 4. November 2011 Fr. 1 130 500 (Kos- tenstand 1. April 2011, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 66 000 Gebäude 934 500 Baunebenkosten 30 000 Reserve (rund 9%) 100 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 130 500 Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (3,0%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 3,2% 35 700 540 3% 1 070 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2,9% 32 700 490 3% 980 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 7,0% 78 800 1 180 3% 2 360 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 86,9% 983 300 14 750 5% 49 170 Konto 5069 0 00000 Anschaffung Mobilien 0% – – 10% – Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100% 1 130 500 16 960 53 580 Total 1 130 500 70 540 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen keine. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 1788/ 2008 mit geschätzten Kosten von 8 Mio. Franken vom Regierungsrat genehmigt. Die um 6,87 Mio. Franken verminderten Kosten ergeben sich daraus, dass aus Platzgründen auf eine Erweiterung der Anlage ver- zichtet wird. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich eine Ausgabe von Fr. 1 130 500 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und

zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2012 sind für das Vorhaben Fr. 1 000 000 eingestellt. Der rest- liche Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 für das Jahr 2013 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung der Abklinganlage im Westtrakt V des Univer- sitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 130 500 bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukos- tenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2011)

III. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

IV. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi