RRB Nr. 403/2015
Strassen, Zürich, Utoquai/Schoeckstrasse, Projektgenehmigung
29 d’avrigl 2015German3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Utoquai/Schoeckstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. April 2015
403. Strassen (Zürich, Utoquai / Schoeckstrasse)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 12. Februar 2015 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung und Umgestaltung der am Sechseläuten- und Theaterplatz umliegenden Strassen Utoquai und Schoeckstrasse, Zürich (Bau Nr. 03 062), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Mit Beschluss Nr. 1285/2012 verweigerte der Regierungsrat für das gleiche Vorhaben in Bezug auf die Strassen mit überkommunaler Bedeu- tung die Genehmigung. Dagegen erhob die Stadt Zürich Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Mit Urteil VB.2013.00070 vom 22. August 2013 hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde gut und wies die Sache zur Genehmigung an den Regierungsrat zurück. Dieser Entscheid des Ver- waltungsgerichtes ist inzwischen rechtskräftig. Die Stadt Zürich hat das Projekt inzwischen leicht überarbeitet und an die bereits erfolgte Umgestaltung des Sechseläutenplatzes angepasst. Ansonsten entspricht das Vorhaben demjenigen von 2012. Es sieht vor, entlang des Sechseläuten- und des Theaterplatzes einen neuen, kommu- nalen Rad-/Gehweg zu erstellen. Hierzu wird auf dem Utoquai eine Rechtsabbiegespur in Richtung Schoeckstrasse abgebaut. Ebenfalls wird auf dem Utoquai ein neuer, lichtsignalgeregelter Fussgängerübergang mit Schutzinsel und einer Querungshilfe für Radfahrerinnen und Rad- fahrer – eine sogenannte Velofurt – vorgesehen. Die bestehenden Fuss- gängerschutzinseln bei der Abzweigung in die Schoeckstrasse werden ebenfalls mit Velofurten ausgestattet. Im Zuge der Bauarbeiten wird der gesamte Strassenoberbau des Utoquais, im Abschnitt Falken- bis Schoeck- strasse, sowie der Schoeckstrasse, Abschnitt Utoquai bis Theaterstrasse, erneuert. Der Baubeginn ist für August 2015 vorgesehen. Die Bauarbeiten dau- ern voraussichtlich bis Oktober 2015. Der Genehmigung des Projekts steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung und Umgestaltung des Uto- quais und der Schoeckstrasse im Abschnitt Falken- bis Theaterstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 3 097 000 (einschliesslich Verwaltungs- kosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 2 331 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung und Umgestaltung des Utoquais und der Schoeckstrasse im Abschnitt Falken- bis Theaterstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi