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Decision

RRB Nr. 413/2025

Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Änderung, Genehmigung

16 d’avrigl 2025German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025

413. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wangen-Brütti- sellen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wangen- Brüttisellen beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Änderung der Gemeindeordnung. Die Änderung um- fassen die Verringerung der Anzahl Mitglieder des Gemeinderates.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wangen- Brüttisellen am 9. Februar 2025 beschlossene Änderung der Gemeinde- ordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stations- strasse 10, 8306 Brüttisellen, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli