RRB Nr. 418/2011
Kantonsrat, konstituierende Sitzung, Einladung
6 d’avrigl 2011German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2011
418. Kantonsrat (Einladung zur konstituierenden Sitzung)
Erwägungen
Gemäss § 2 Abs. 1 des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 (KRG, LS 171.1) beruft der Regierungsrat die Mitglieder des Kantonsrates auf den sechsten der Wahl folgenden Montag zur konstituierenden Sitzung ein. Die Gesamterneuerungswahlen haben am 3. April 2011 stattge- funden, sodass am Montag, 9. Mai 2011 die konstituierende Sitzung durchzuführen ist. Die Staatskanzlei soll beauftragt werden, in Zusam- menarbeit mit den Parlamentsdiensten des Kantonsrates die Einladung im Namen des Regierungsrates abzufassen und mit dem Ratsversand am 4. Mai 2011 zu verschicken. Das älteste und das jüngste anwesende Mitglied des Kantonsrates eröffnen gemeinsam die konstituierende Sitzung (§ 3 KRG). Die Parla- mentsdienste werden die notwendigen Absprachen mit den betroffenen Ratsmitgliedern erledigen. Vonseiten des Regierungsrates sind daher keine weiteren Schritte notwendig.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten des Kantonsrates die Einladung für die konstituie- rende Sitzung des Kantonsrates am 9. Mai 2011 im Namen des Regie- rungsrates zu erstellen und zu verschicken.
II. Mitteilung an die Parlamentsdienste des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi