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Decision

RRB Nr. 420/2010

Gemeindegesetz, Änderung, Inkraftsetzung auf 1. April 2010

24 da mars 2010German1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. März 2010

420. Gemeindegesetz (Änderung; Inkraftsetzung)

Erwägungen

Am 11. Januar 2010 hat der Kantonsrat einer Änderung des Gemeinde- gesetzes betreffend Ausführungsbestimmungen zum Registerharmo- nisierungsgesetz sowie Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer zugestimmt (Vorlage 4593b). Die Gesetzesänderung wurde am 15. Januar 2010 im Amtsblatt publiziert (ABl 2010, 85 ff). Die Referendumsfrist lief am 17. März 2010 unbenutzt ab. Mit Verfügung vom 18. März 2010 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass der Beschluss des Kantonsrates vom 11. Januar 2010 rechtskräftig geworden ist. Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem die Rechtsgrundlage für den Bezug von Daten bei der Kantonalen Gebäudeversicherungs- anstalt geschaffen, die für die Einführung der amtlichen Wohnungs- nummer erforderlich sind. Da die Einführung dieser Nummer von Bun- desrechts wegen dringlich ist, soll die Gesetzesänderung möglichst bald in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung des Gemeindegesetzes vom 11. Januar 2010 wird auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi